Paraglieder mit Motor - wo darf man starten?

Hallo,

wir haben am Wochenende bei uns am Dorfrand (Bayern) einen Paraglider gesehen mit einem Rucksackmotor, der von einem Feldweg aus startete. Sah super aus. Was uns interessieren würde ist, ob das erlaubt ist? Soviel ich weiß benötigt man (ausser der Ausrüstung) den Ultraleichtschein A und B und für den Motor nur eine Genehmigung. Aber darf man dann von öffentlichen Feldwegen aus starten und laden. Oder benötigt man da spezielle Genehmigungen? Weiss jemand mehr dazu?

Vielen Dank, tscühss, Josef

Hallo Josef,

wundert mich, dass hier niemand geantwortet hat.
Generell: Ein Paraglider zählt als Fluggerät.
Und mit denen darf nur von Flugplätzen oder sonstigen (zugelassenen!!) Startmöglichkeiten gestartet werden.
Das kann z.B. auch nur eine hölzerne Startrampe an einem Hang oder Berg sein.

Grüße

Jürgen

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hallo jürgen,

danke für deine antwort. ja das dacht ich mir auch, vor allem weil ein paraglider mit motor in deutschland als ultraleichtflugzeug zählt. ich hab mal im internet noch gesucht, man kann fast jede beliebige fläche als „flugplatz“ zulassen, wenn eigentümer, gemeinde, etc mitspielen. vielleicht sehen wir den flieger mal wieder am boden, dann werd ich ihn fragen. der machte nen sehr seriösen und prof. eindruck. vor allem kommt er aus unserem dorf, daher denk ich nicht, dass er was illegales macht. aber wer weiss?

tschüss, josef