Paragraf.49 Stvo

Hallo
ich bin neu hier
und hatte am Montag (15.8.11)einen Unfall mit meinem Motorrad!
Es hat sich folgendes ereignet, ich Stand bei Rot an einer Ampel diese Sprang auf Grün um (für Fahrtrichtung geradeaus für nach Links abbiegen ist´noch eine ampelbeleuchtung die erst gelb blinkt und dann auf grün springt)ich wollte nach Links abbiegen,ich war fest davon Überzeugt das es Grün war und fuhr los!(Nachher sagte mir die Polizei das ich Gelb gehabt haben müßte)!Beim Abbiegen Kreuzte sich der Fahrweg meines Motorrades mit den Fahrweg des sehr schnell fahrenden Weißer Mercedes! Um nicht zu Kolliedieren Bremste ich sehr Stark ab und kam zum fall , berührte aber den Mercedes nicht (der übrigens einfach weiter fuhr)!
Heute Bekam ich post vom Polizeipräsidium Recklinghausen ich hätte folgende Ortswidrigkeit begangen:Straftat nach Straßenverkehrsordnung (Par.49 STVO)!
Es wird mir nach Par.55 Gelegenheit inerhalb von 2 wochen gegeben Stellung zu nehmen wenn ich mich nicht äußere muß ich damit rechnen das ohne weitere anhörunge oder vorladung Bußgeldbescheid erlassen wird!
Unter Bemerkung Steht noch das ich nach den Phasenwechsel der Lichtanlage sofort anfuhr und nach links abbiegen wollte dabei kam ihnen ein PKW entgegen sie bremsten stark ab und stürzten!

Wenn ich reinschreibe das ich dachte es war grün und ich habe den Mercedes nicht wahrgenommen dürfte mir ja keine hohe Geldstrafe oder gar punkte erwarten bin ich auf den richtigen weg?

Habe eigentlich schon schaden genug Hose schuhe Motorrad defekt !

Hallo Prizbo,
danke für Deine Anfrage.

Leider bin ich hier überfordert.

Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht / Button rechts oben zu stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Du es rechtsgenau wissen willst, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Da dieses Thema sehr komplex ist, würde ich einen RA für Verkehrsrecht den Vorzug geben. Auch wenn es etwas mehr kostet. Suche unter Gooogle nach Fachanwalt oder Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Viel Glück

kraroma

Also, ich würde innerhalb der 2 Wochen Stellung nehmen und darauf hinweisen, dass erstens keiner zu Schaden gekommen ist außer sie selbst. Für das Anfahren bei gelb und der Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers kann es 40 € und 2 Punkte kosten aber da keiner gefährdet wurde,dürfte der Fall niedergeschlagen werden, sofern Sie sich vor dem Abbiegen ordnungsgemäß eingeordnet hatten.
Viel Glück

Hallo,

eine Rechtsberatung ist hier weder erlaubt noch möglich.

Insoweit nur ein Hinweis:
„folgende Ortswidrigkeit begangen:Straftat nach Straßenverkehrsordnung (Par.49 STVO)“
Dieser Satz kann dort nicht so stehen! Eine Straftat kommt nach § 49 StVO nicht in Frage. Vermutlich wird auch noch der § 37 StVO genannt… Insoweit sind vollständige und korrekte Informationen äußerst wichtig.

Weiterhelfen kann Ihnen ein Automobilclub oder ein Rechtsanwalt (Verkehrsrecht). Es dürfte bei dem Geschilderten nicht schwer sein, ein Bußgeld zu umgehen.

Mit freundlichem Gruß

Grüß Sie,
die Aussage „das ich dachte es war grün und ich habe
den Mercedes nicht wahrgenommen“ würde ich auf keinen Fall machen. Dies führt dazu, dass Sie die nötige Rücksichtnahme bzw. Aufmerksamkeit verletzt haben und verschlimmert die Angelegenheit. Verkehrsteilnehmer müssen so fahren, dass Sie jeder Zeit gefahrlos halten können.
Ich würde es über einen Anwalt regeln.
Sie hatten GRÜN (ist doch klar, wir warten immer ordentlich auf grün)und sind losgefahren, oder gibt es ein Foto das beweist das Sie bei gelb gefahren sind.Da kam Ihnen der „PKW“ mit hoher Geschwindigkeit entgegen. Wen Sie gelb hatten muss Er auch gelb oder sogar rot gehabt haben, vielleicht der Grund für seine überhöhte Geschwindigkeit? Um einen Unfall zu vermeiden bremsten Sie stark und kammen zum Sturz. Die Polizei muss Ihnen das Gegenteil beweisen!
Auf jeden Fall so schnell wie möglich Wiederspruch ein legen.
Mit freundlichen Grüßen
K-H Müller

Hallo,
ich war bei dem Unfall nicht dabei,ebenso wie die beiden Polizeibeamten, welche den Unfall aufgenommen haben, weswegen ich bezüglich einer möglichen Schuldfrage machen werde und auch nicht machen kann.

Die Owi, welche die Polizeibeamten hier sehen, ergibt sich aus dem eigentlichen §§ der StVO, 1 ff. § 49 StVO nennt diese i.V.m. § 24 StVG. § 55 OWiG ist die Anhörung nach dem Ordnunswidrigkeitengesetz.
Es ist aus dem vorliegenden SV leider nicht erkennbar, was konkret vorgeworfen wird. Das steht im Anhörungsbogen vor dem § 49.
Möglicherweise auch ein Fahrfehler, ich weiß es nicht.
Weitere Hilfestellungen kann ich leider nicht geben.

Hallo Prizbo.

Das ist mir alles etwas zu wirr beschrieben, um konkret antworten zu können:
Ist das eine Ampel, bei der man als Linksabbieger den entgegenkommenden Geradeausverkehr durchfahren lassen muss?
Welcher Tatvorwurf wird Dir denn gemacht (also den genauen Paragraph, § 49 StVO sagt nämlich nur, was alles eine Ordnungswidrigkeit ist). Normalerweise musst Du bei einem Verkehrsunfall „einen anderen“ schädigen, was ja nach Deiner Aussage nicht der Fall war, oder?
Je nach Tatvorwurf könnte es sich aber schon um einen Verstoß mit Punkteeintrag in Flensburg handeln.
Alles Gute und Grüße,

Steffen Rempp

Hallo,
es klingt nach einem normalen Unfall. Warum hast du vor Ort kein Verwarnungsgeld bezahlt. Die Polizei wird doch wohl keine Anzeige sondern nur eine Unfallmitteilung gefertigt haben. Wie du schreibst liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. §49 StVO ist lediglich der § der beschreibt, was alles geahndet wird. Ich nehme an, es steht noch ein weiterer § auf dem Schreiben- meine Vermutung lautet § 1 StVO- Sie verursachten Sachschaden. Dieser wird mit 35,- Euro geahndet. Du brauchst nur zu schreiben, dass du nicht aufgepasst hast. Oder liegt der Unfall im Anzeigenbereich? Die Polizisten müssten dir doch an der Unfallstelle etwas dazu gesagt haben. Vielleicht schreibst du mir noch einmal.

Gruß Jörg F.

hallo,
ich verstehe nicht wie es zur einer Anhörung kommt. Es muss zuvor zu einer Ordnungswiedrigkeit die ein 2. oder 3. anklagt. Wer ist bzw. war das, die Polizei, die zufällig vor Ort war, oder gar der Mercedesfahrer?
Zu einer Stellungnahme gibt es zum anderen nur " es war grün", oder „es war nicht grün“. Mit Aussagen wie „meiner Meinung nach“ kommt man(n) nicht weiter.
Es wird aufgrund einer Ordnungswiedrigkeit gegen Dich ermittelt und die Anhörung ist (meiner Erfahrung nach) rein proforma. Was ich damit sagen will…ein Sachbearbeiter behandelt den Fall…schaut sich an, was für Strafmaße angesetzt werden können und tut dies innerhalb dieses Rahmens ganz subjektiv. Um es kurz zu machen.Schriftlich Stellung nehmen (klare Aussagen) und das beste wäre (meiner Meinung) ein Weg zum Anwalt…je nach Verhältnismäßigkeit, was einem vorgeworfen wird.

Gruß
Sam

Hallo Prizibo,
der Fahrer des weißen Mercedes wird wohl Anzeige gegen dich erstattet haben, weil du ihm die Vorfahrt genommen hast. Außerdem bist du bei Rot über eine Ampel gefahren. Dafür gibt es in Deutschland Punkte und eine Geldstrafe. Also, den Fall so schildern, wie er war. Dein Verhalten war fahrlässig und hoffentlich nicht vorsetzlich.
Gruß Kerstin

Hallo Prizbo,

Ich kann mir den Unfall nur so erklären:
Du bist bei " Grün " gefahren und der andere PKW der leider nicht angehalten hat, hat dir die Vorfahrt genommen, weil er die für ihn bestehende Rotphase missachtet hat.

Genau so
habe den fall jetzt einen Anwalt übergeben trotzdem danke für die Antwort!!!

mfg Markus