Paragraph 50f BeamVersG

Möchte als Beamter die Abzüge nach § 50f BeaVersG steuerlich geltend machen.

Wo sind die Beträge in der Steuerklärung einzutragen?

Hallo,

wenn es sich lediglich um einen Abzug von den Versorgungsbezügen handelt, hast du von vornherein einen geringeren Zufluss, der bereits bei den vom Dienstherrn in der Lohnsteuerjahresbescheinigung gemeldeten Bruttowerten abgezogen worden ist.

Damit erübrigt sich ein weiterer Eintrag in der Steuererklärung.

Grüße

Bernd Thomas

Hallo Bernd,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Demnach kann ich den betrag nicht geltend machen, richtig?
Beste Grüße…