Parkbeleg Mehrwertsteurausweis

Hallo

Ich bearbeite die Reisekosten und habe öfter Parkbelege der Aussendienstmitarbeiter . Mal ist Mehrwertsteuer ausgewiesen mal nicht . Die ohne Mehrwertsteuerausweis scheinen von Parkautomaten zu sein . Streng gesehen darf ich dann auch keine Mwst abziehen , aber das kann doch nicht sein . Weiss jemand ob es dafür eine Regelung / Gesetz gibt das man doch Mwst anrechnen kann ?
Vielen , vielen Dank !
Birgit

Guten Tag.

Parkgebühren (also: Erträge aus der Vermietung von Stellplätzen) sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umsatzsteuerpflichtig (siehe: Abschnitt 77 Absatz 1 UstR). Daher kann die Umsatzsteuer bei inländischen Parkgebühren grundsätzlich abgezogen werden.

Sofern nicht auf allen Belegen eine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, hat der Dienstleister möglicherweise einen formalen Fehler gemacht. Oder liegt es vielleicht daran, daß Ihnen nur die Parkscheinen vorgelegt wurde, nicht aber ordentliche Quittungen (so wie sie auch von vielen Automaten erstellt werden)?

Schönen Gruß,

Thorsten.

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Hallo Birgit,
wenn keine Mwst ausgewiesen ist dann ist der Belegbetrag anzusetzen.
Ist der Betreiber eines Parkplatzes die Stadt sind die Belege ohne Mwst, da die Behörde keine erhebt.

mfg
Ben

Hallo Thorsten

Vielen Dank für Deine Antwort !
Ja . Ich denke es sind Parkzettel aus einem Automaten .

LG

Birgit

Vielen Dank , Ben !
Das habe ich noch nicht gewusst . Danke ! . Was meinst Du mit Belegbetrag ?

LG

Birgit

Hallo Birgit,
in § 14 UstG ist ja geregelt, welche Voraussetzungen ein Beleg für den Vorsteuerabzug haben muss.
Danach müssen auch Parkrechnungen vollständigen Namen/Anschrift des leist.Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge/Art oder Umfang/Art der sonstigen Leistung und Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung (Kurzfassung)enthalten, sofern der Betrag 150 Euro nicht übersteigt.
Ich habe das hier im Reisekostenprogramm so eingerichtet, das die Reisenden solche Belege als Auslandsbelege - also ohne Vorsteuerabzug - erfassen können. Das klappt ganz gut. Es ist eine „Erziehungssache“. Wenn man den Reisenden solche Belege mit dem Hinweis zurückgibt, das sie einem bestätigen müssen, das ein steuerlich korrekter Beleg nicht zu erhalten war, verzögert das die Auszahlung und hilft vielleicht, das sie künftig auf korrekte Belege achten.
Gruß Tina

Vielen Dank , Tina !!!

LG
Birgit

Hallo Birgit,
der Betrag der auf dem Beleg ausgewiesen ist.
mfg
Ben

Guten Tag,

wie ist es bitte mit dem Ausstellungsdatum? Gilt das Datum des Parkanfangs und der Parkende als Ausstellungsdatum?

Vielen Dank

Kika

Guten Tag,

wie ist es bitte mit Ausstellungsdatum? Gelten der Parkbeginn oder die Parkende auch als Ausstellungsdatum?

Danke im Voraus.

Kamila