Parkbucht freihalten durch blokieren mit einem Motorroller

Hallo,

Und wenn ich nicht platzsparend parke, darf man sich meines
Rollers bemächtigen, oder wie meinst du das?

ich meine damit nur, daß man auch einen Roller platzsparend parken muß und nicht als Platzhalter für ein später eintreffendes Fahrzeug verwenden darf.

Im Übrigen ist das Problem so, wie es Raimund Gobald
beschrieben hat. Wenn der Roller ordnungsgemäß, also am
Straßenrand und nicht auf dem Gehsteig geparkt wird, nimmt er
in aller Regel eine Parkbucht ein. Da hat dann kein normaler
PKW mehr Platz…

Ich weiß nicht, was Du für einen Roller hast, aber bei meinem ist - natürlich abhängig von der Größe der Parkbucht - in der Regel schon nach Platz für einen PKW, wenn man den Roller am Ende der Parkbucht abstellt und eben nicht mitten darauf.

Gruß
C.

Ich weiß nicht, was Du für einen Roller hast, aber bei meinem
ist - natürlich abhängig von der Größe der Parkbucht - in der
Regel schon nach Platz für einen PKW, wenn man den Roller am
Ende der Parkbucht abstellt und eben nicht mitten darauf.

Und ich weiß nicht was Du für Parkbuchten kennst…
Eine Parkbucht ist in der Regel nicht viel länger als 5m.
Ein Roller hat etwa 1,75m, bleiben also noch 3,25m übrig. Viel mehr als einen Smart bekommst Du da nicht rein wenn man noch vernünftig Aus- und Einparken will.

Gruß Crack

Nein, das war kein Witz.

Wie lautet nun deine Antwort?

Deine Aussage interpretiere ich so, dass du jemanden, der deinen Rolle um sagen wir mal 1m zur Seite rückt, Körperverletzungen androhst.

wie man neudeutsch so schön sagt, direkt aufs maul!

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__859.html

Halte ich für das Veschieben eines Motorrollers nicht anwendbar.

Müsste dann ja auch für das Versetzen eines Gartenzwergs gelten!
Absurd.

dan nerklär mir doch mal bitte, wieso bei einem motorroller die inbesitznahme zum verstellen entgegen des gesetzes erlaubt sein soll. und ja, du darfst auch leute schlagen, die dir die gartenzwerge wegnehmen

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Und ich weiß nicht was Du für Parkbuchten kennst…
Eine Parkbucht ist in der Regel nicht viel länger als 5m.

5 Meter sind die Mindestgröße, 5,50-6 Meter die Regel. Stellt man den Roller im Winkel von 45 Grad auf, verringert sich der Platzbedarf auf 1,25 Meter. Und schwupps: reicht der Platz für einen zusätzlichen handelsüblichen Personenkraftwagen. Nicht zu vergessen, daß es nicht nur einzelne Stellplätze, sondern auch Parkstreifen und mehrere Stellplätze in Reihe gibt. Es lohnt sich also im Sinne der Fairneß durchaus, seinen Roller platzsparend abzustellen.

Moin!

Und ich weiß nicht was Du für Parkbuchten kennst…
Eine Parkbucht ist in der Regel nicht viel länger als 5m.

5 Meter sind die Mindestgröße, 5,50-6 Meter die Regel.

So ist es.
Einer meiner früheren Wagen war ca. 5,3m lang und passte meist in die Längsparker.

Stellt
man den Roller im Winkel von 45 Grad auf, verringert sich der
Platzbedarf auf 1,25 Meter. Und schwupps: reicht der Platz für
einen zusätzlichen handelsüblichen Personenkraftwagen.

Das ist viel zu pragmatisch und Du hättest schliesslich das RECHT, läng zu parken!

Nicht
zu vergessen, daß es nicht nur einzelne Stellplätze, sondern
auch Parkstreifen und mehrere Stellplätze in Reihe gibt. Es
lohnt sich also im Sinne der Fairneß durchaus, seinen Roller
platzsparend abzustellen.

So ist es.
Ich schaffe es sogar mit meiner alten Harley Davidson, die einen ca. 1m breiten Lenker hat, so zu parken, dass KEIN PKW-Stellplatz blockiert wird. Ich parke am Ende einer Parkbucht quer und fertig.
Dass dies nicht erlaubt wäre, höre ich hier und heute zum 1. Mal. Hat in mittlerweile 26 Jahren auf dem Motorrad in allen möglichen Städten dieser Welt nie jemanden gestört.

Den beschrieben Fall würde ich lösen, indem ich mir aus dem Bekanntenkreis ein Mofa / Roller / Motorrad ausleihen und dieses 2 Wochen dort parken würde. Danach hätte der Blockierer sich an eine Alternative gewöhnt und es gäbe sicherlich auch mal die Möglichkeit, ein Auto dort abzustellen.
Zuvor wäre natürlich das Gespräch zu suchen.

Ein Umstellen des Rollers ist nicht empfehlenswert, da der Eigentümer sich ggf. irgendeine Beschädigeung aus der Nase ziehen könnte.
Das geht eleganter…

Gruß,
M.