Moin!
Und ich weiß nicht was Du für Parkbuchten kennst…
Eine Parkbucht ist in der Regel nicht viel länger als 5m.
5 Meter sind die Mindestgröße, 5,50-6 Meter die Regel.
So ist es.
Einer meiner früheren Wagen war ca. 5,3m lang und passte meist in die Längsparker.
Stellt
man den Roller im Winkel von 45 Grad auf, verringert sich der
Platzbedarf auf 1,25 Meter. Und schwupps: reicht der Platz für
einen zusätzlichen handelsüblichen Personenkraftwagen.
Das ist viel zu pragmatisch und Du hättest schliesslich das RECHT, läng zu parken!
Nicht
zu vergessen, daß es nicht nur einzelne Stellplätze, sondern
auch Parkstreifen und mehrere Stellplätze in Reihe gibt. Es
lohnt sich also im Sinne der Fairneß durchaus, seinen Roller
platzsparend abzustellen.
So ist es.
Ich schaffe es sogar mit meiner alten Harley Davidson, die einen ca. 1m breiten Lenker hat, so zu parken, dass KEIN PKW-Stellplatz blockiert wird. Ich parke am Ende einer Parkbucht quer und fertig.
Dass dies nicht erlaubt wäre, höre ich hier und heute zum 1. Mal. Hat in mittlerweile 26 Jahren auf dem Motorrad in allen möglichen Städten dieser Welt nie jemanden gestört.
Den beschrieben Fall würde ich lösen, indem ich mir aus dem Bekanntenkreis ein Mofa / Roller / Motorrad ausleihen und dieses 2 Wochen dort parken würde. Danach hätte der Blockierer sich an eine Alternative gewöhnt und es gäbe sicherlich auch mal die Möglichkeit, ein Auto dort abzustellen.
Zuvor wäre natürlich das Gespräch zu suchen.
Ein Umstellen des Rollers ist nicht empfehlenswert, da der Eigentümer sich ggf. irgendeine Beschädigeung aus der Nase ziehen könnte.
Das geht eleganter…
Gruß,
M.