Parkbucht freihalten durch blokieren mit einem Motorroller

Darf man in einer Parkbucht für mehrere Fahrzeuge durch austauschen von Fahrzeugen für sich einen Parkplatz reservieren?
Folgendes: Tagsüber wird ein Platz in einer Parkbucht durch einen Motorroller (kleines Kennzeichen >50ccm) so blokiert, daß kein anderes Fahrzeug den Platz nutzen kann. Bei Platzsparendem abstellen des Rollers hätte noch ein anderes Fahrzeug eine Parkmöglichkeit. Nach Rückkehr des PKW`s wird der Roller entfernt und der Parkplatz mit diesem PKW besetzt. Dies geschieht nun seit mehr als eine Woche.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Freue mich auf eine Antwort

Hallo,

das ist vermutlich genauso rechtlich fragwürdig, wie wenn sich jemand selbst persönlich in eine Parklücke stellt, damit der Parkplatz für jemand anderen freigehalten wird.

Vielleicht sollte man sich einfach mal informieren, ob es in irgendeiner Form strafbar wäre, den Roller einfach die paar Meter beiseite zu schieben (sofern schadlos möglich).

MfG,
Marius

Gem. § 12 Abs. 6 StvO ist platzsparend zu parken. Darauf würde ich den Rollerfahrer einmal hinweisen und ankündigen, demnächst von deinem Notwehrrecht Gebrauch zu machen und das ordnungswidrig abgestellte Fahrzeug entsprechend umzusetzen und die mit 10 EUR Bußgeld belegte Ordnungswidrigkeit künftig anzuzeigen.

G imager

Sehr Phantasiereich…

Gem. § 12 Abs. 6 StvO ist platzsparend zu parken.

Ja, aber nicht quer sondern immer noch längs zur Fahrtrichtung wenn das nicht anders erlaubt ist. Und ich möchte bezweifeln das dann in einer Parkbucht ein Motorroller und ein PKW hintereinander Platz finden.

Darauf würde ich den Rollerfahrer einmal hinweisen und ankündigen,
demnächst von deinem Notwehrrecht Gebrauch zu machen

Wo siehst Du denn hier einen rechtswidrigen Angriff den man in Notwehr abwehren müsste?

Gruß Crack

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Darf man in einer Parkbucht für mehrere Fahrzeuge durch
austauschen von Fahrzeugen für sich einen Parkplatz
reservieren?

Auch wenn es ärgerlich ist, ich wüsste nicht gegen welche Verordnung oder gegen welches Gesetz hier verstoßen werden sollte.

Gruß Crack

demnächst von deinem Notwehrrecht Gebrauch zu machen

Wo hast du gelesen das der Roller ihn oder jemanden anderen angegriffen hat?

Der Plem

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Hi,

praktisch handeln: Roller kurz hochheben, einen halben Meter weiter absetzen, Kfz parken und abwarten, ob sich jemand beschwert.

Gruß
Falke

Hallo,

vom Prinzip her darf er das. Da hilft nur parken in der Zeit wo er seinen Roller wegstellt. Oder einfach selber einen Roller ausleihen und zu dem anderen Roller stellen. Dann funktioniert das Bäumchen wechsle dich auch nicht mehr.

Gruß

Nostra

Damit habe ich mich mal beschäftigt aber aus Perspektive des Rollerpiloten.
Roller werden oft auf Gehwegen abgestellt. Das ist eigentlich eine Ordnungswidrigkeit, die jedoch nicht geahndet wird. Man wird nirgends einen Paragraphen finden, der das Parken von Krafträdern auf Gehwegen gestattet.
Ich glaub in Kassel oder so wollte mal das Ordnungsamt Schluß machen mit diesem Schlendrian und ließ Knöllchen an die Motorräder hängen. Daraufhin stellten die ganzen Motorradfahrer ihre Maschinen auf Pkw-Parkplätze, daraufhin erhob sich so lautes Wehklagen der Vierradfraktion, daß man diese Aktion beendete.
Mit anderen Worten, im öffentlichen Verkehrsraum MUSS der Roller eigentlich richtige Parkplätze benutzen, auch wenn er dadurch einen Parkplatz für ein ganzes Auto belegt. Es wird aber im Interesse der Autofahrer GEDULDET, daß der Roller seine Fahrt durch Wechseln auf einen Gehweg beendet, um dort geparkt zu werden.
In einer durch einen wegfahrenden Pkw freigewordenen Parkplatz längs der Straße parkt das Motorrad richtigerweise etwa einen Meter hinter dem davor befindlichen Auto und so schräg, daß sein Vorderrad vom Fahrer dieses Autos vor ihm im Seitenspiegel gesehen werden kann, je nach Größe der Maschine werden so zwei bis drei Meter verbraucht.
Damit ist die Frage, ob man ein Krad nach Belieben umsetzen darf, noch nicht beantwortet. Aber wenn ich mir überlege, wer warum gemeinhin Autos umsetzt, dann scheint das wohl nicht ohne hoheitlichen Auftrag so ohne weiteres gestattet zu sein.

Hallo!

das ist vermutlich genauso rechtlich fragwürdig, wie wenn sich
jemand selbst persönlich in eine Parklücke stellt, damit der
Parkplatz für jemand anderen freigehalten wird.

Das ist beides weder fragwürdig noch „genauso“. Ein Mensch ist - im Gegensatz zu einem Motorroller - kein Kraftfahrzeug und hat in einer Parkbucht nichts zu suchen.

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praktisch handeln: Roller kurz hochheben, einen halben Meter
weiter absetzen, Kfz parken und abwarten, ob sich jemand
beschwert.

Ja klar!

Meinen Roller hättest du genau einmal angefasst.

Gruß, Nemo.

praktisch handeln: Roller kurz hochheben, einen halben Meter
weiter absetzen, Kfz parken und abwarten, ob sich jemand
beschwert.

Ja klar!

Meinen Roller hättest du genau einmal angefasst.

Warum?

Weil du ihn dann anzeigen wirst wegen … (

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Folgendes: Tagsüber wird ein Platz in einer Parkbucht durch
einen Motorroller (kleines Kennzeichen >50ccm) so blokiert,
daß kein anderes Fahrzeug den Platz nutzen kann.

Ein Roller ist ein Kraftfahrzeug, es muss platzsparend geparkt werden - aber eben längs zur Fahrtrichtung (wenn nicht anders angeordnet).

Bei
Platzsparendem abstellen des Rollers hätte noch ein anderes
Fahrzeug eine Parkmöglichkeit.

Das bezweifele ich. Vermutlich ginge das nur, wenn quer geparkt würde.
Das wäre zwar sozial, aber illegal.

Nach Rückkehr des PKW`s wird

Ich habe gerade ernsthaft versucht, einen Fliegenschiss vom Bildschirm zu entfernen, der sich in Wirklichkeit als dein Akzent „Gravis“ herausstellte…
Was soll ein Gravis (`)zwischen „PKW“ und „s“? Sollte es ein Apostroph () werden?
Es gibt kein Genitiv-Apostroph.

der Roller entfernt und der Parkplatz mit diesem PKW besetzt.

Wo wird der Roller denn dann abgestellt?
Stehen Roller / Kraftradparkflächen zur Verfügung?
Aus der Vorgabe, platzsparend zu parken, würde ich laienhaft ableiten, dass bei Bestehen von Krad-Parkfächen diese auch vorrangig von Krafträdern zu nutzen sind, sofern zumutbar, bevor PKW Stellplätze beparkt werden.

Dies geschieht nun seit mehr als eine Woche.

Die heilsamste Möglichkeit wäre es, selber einen Roller dem anderen Roller als Partner beizustellen.

Soll das ein Witz sein?

Ich stelle meinen Roller ordnungsgemäß ab und irgend jemand dahergelaufenes, dem das nicht passt, nimmt ihn einfach und stellt ihn woanders hin.
Nächstes Mal schminkt er meine Freundin um, oder wie.

Lässt du am Auto den Schlüssel stecken, damit man es mal eben aus dem Weg fahren kann?

Bekennender Gutmensch oder was? :wink:

So lange die Gemeinde die Parkordnung nicht ändert, kann der UP nichts machen. Gar nichts.

Gruß, Nemo.

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lächerlich

Meinen Roller hättest du genau einmal angefasst.

Dann würdest du WAS machen?

Roller wegstellen: leicht lächerlich.
Drohen nach Westernmanier: extrem lächlerlich.

Naja, Männer im Gespräch…

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Man kann der Golf-Konnektion (das Auto kann nichts dafür), für die es auf der Straße außer PKWs nur Verkehrshindernisse gibt, nur in dieser rüden Sprache begegnen.

Gruß, Nemo.

wie man neudeutsch so schön sagt, direkt aufs maul!

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__859.html

( und sogar zurecht :wink: )

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da geb ich bixie völlig recht, wie unten beschrieben direkt gewalt anwenden wie der gesetzgeber es vorgesehen hat!

wer droht macht sich lächerlich, nur wer handelt ist ein echter mann ( sagt und wohl damit die frauenwelt)

Hallo,

So lange die Gemeinde die Parkordnung nicht ändert,

die Gemeinde muß da gar nichts machen, weil der Gesetzgeber so freundlich war, an solch netten Zeitgenossen zu denken:
(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Macht zehn Euro.

Gruß
C.

Hallo C.

Und wenn ich nicht platzsparend parke, darf man sich meines Rollers bemächtigen, oder wie meinst du das?
Niemand darf das, es sei denn, zur Abwendung einer akuten Gefahr.

Im Übrigen ist das Problem so, wie es Raimund Gobald beschrieben hat. Wenn der Roller ordnungsgemäß, also am Straßenrand und nicht auf dem Gehsteig geparkt wird, nimmt er in aller Regel eine Parkbucht ein. Da hat dann kein normaler PKW mehr Platz…

Ich kenne das hier aus der Nähe, da parkt jemand seinen Roller, quer zur Fahrtrichtung, ganz am Ende eines gekennzeichneten Parkstreifens, quasi in der Ausfahrschräge.
Ein Mittelklasse-PKW passt da trotzdem nicht mehr rein.

Gruß, Nemo.