Folgendes: Tagsüber wird ein Platz in einer Parkbucht durch
einen Motorroller (kleines Kennzeichen >50ccm) so blokiert,
daß kein anderes Fahrzeug den Platz nutzen kann.
Ein Roller ist ein Kraftfahrzeug, es muss platzsparend geparkt werden - aber eben längs zur Fahrtrichtung (wenn nicht anders angeordnet).
Bei
Platzsparendem abstellen des Rollers hätte noch ein anderes
Fahrzeug eine Parkmöglichkeit.
Das bezweifele ich. Vermutlich ginge das nur, wenn quer geparkt würde.
Das wäre zwar sozial, aber illegal.
Nach Rückkehr des PKW`s wird
Ich habe gerade ernsthaft versucht, einen Fliegenschiss vom Bildschirm zu entfernen, der sich in Wirklichkeit als dein Akzent „Gravis“ herausstellte…
Was soll ein Gravis (`)zwischen „PKW“ und „s“? Sollte es ein Apostroph (’) werden?
Es gibt kein Genitiv-Apostroph.
der Roller entfernt und der Parkplatz mit diesem PKW besetzt.
Wo wird der Roller denn dann abgestellt?
Stehen Roller / Kraftradparkflächen zur Verfügung?
Aus der Vorgabe, platzsparend zu parken, würde ich laienhaft ableiten, dass bei Bestehen von Krad-Parkfächen diese auch vorrangig von Krafträdern zu nutzen sind, sofern zumutbar, bevor PKW Stellplätze beparkt werden.
Dies geschieht nun seit mehr als eine Woche.
Die heilsamste Möglichkeit wäre es, selber einen Roller dem anderen Roller als Partner beizustellen.