Ein Ungarischer Freund, wohnhaft in der Schweiz, hat via eine Englische Inkassofirma eine, seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Parkbusse erhalten. An Ort und Stelle wurde ihm keine Busse erteilt. Er hat dies alles via email der Firma mitgeteilt. Diese hat seine Reklamation abgelehnt. Die Busse wurde nur per e-mail zugestellt, nicht per Briefpost. Muss er diese Busse bezahlen? Zudem war diese inkl. Inkassogebühr mit € 90 völlig überrissen. Weiss jemand Rat?
Hi.
Ein Bußgeldbescheid wird wohl kaum von einer Inkassofirma zugestellt. Wo hat er die Knolle denn bekommen?
Ist aber auch egal. Zwar werden solche Dinge in der EU länderübergreifend geregelt, aber nicht auf solche Weise.
Ignorieren und gut ist.
Hallo,
eine Buße per E-Mail?
Ach Gott, wie süß. Vergiss das, das ist nicht ernst zu nehmen
Ich habe mich nochmal erkundigt. Er hat die Busse doch per Post bekommen. Aber eben von der Englischen Inkassofirma…
In der Innenstadt von Budapest. Er diese, war erst eine falsche Info, dich per Post bekommen, aber eben von der Englischen Inkassofirma. Trotzdem ignorieren?
OK,
also hat er den Bescheid per Briefpost bekommen.
War er denn zum fraglichen Zeitpunkt in Budapest oder ist das frei erfunden?
Und er wohnt in der Schweiz, ist also dort gemeldet?
Puh, ich hoffe, da kann dir jemand helfen. Ich nämlich leider nicht. Immerhin ist der Sachverhalt jetzt klar.
Er war in Budapest. Das stimmt schon. Aber er sagt, er habe nicht im Parkverbot gestanden. Er ist in der Schweiz gemeldet. Da diese nicht zur EU gehört, kann es eh sein, dass da nix zu holen ist. Vorallem nicht von einer Inkassofirma aus England…
Ja, natürlich. Ist völlig undenkbar der Quatsch.
Abzocke, ignorieren!
Ist richtig, allerdings gibt es bilaterale Verträge, auch im Bezug auf Verkehr. Ändert aber nichts an der Tatsache, das Forderungen eines Inkassounternehmens aus GB hier lächerlich sind.
Nun, irgendwie wurden aber scheinbar doch die Halterdaten bei der schweizerischen Behörde abgefragt. Unter welchenm Bedingungen das dort möglich ist, weiß ich nicht - also ob die Schweizer die Halteranschrift nur an Behörden weitergibt oder an jeden, der ein berechtigtes Interesse hat.
Ungarn scheint mit der Firma EPC (London) bei der Eintreibung von Geld zusammen zu arbeiten.
Man kann viele Anfragen zu „EPC Strafzettel Ungarn“ im Netz finden.
Die, die ich las, betrafen aber deutsche Autofahrer. Der Grundtenor ist: Nicht zahlen. Die Mahnungen werden jedesmal frecher, mit immer höheren Beträgen. Dann wird die Forderung wohl an eine andere Inkasso Firma weiterverkauft, diese bietet dann gerne mal Ratenzahlung an, dann zum Schluss auch Bezahlung der Hälfte, bis sie dann so nach ein-zwei Jahren sich nicht mehr melden.
Wie immer stellt sich die Frage: Was passiert, wenn man dann in Ungarn in eine Polizeikontrolle gerät? Ist der Zahlungsrückstand gespeichert, muss man dann vor Ort und direkt bezahlen?
Auch hier bitte ich die, die es wirklich wissen, mal einen Erfahrungsbericht zu schreiben.
Danke für die Info. Zu diesem Schluss sind wir auch in etwa bekommen. Die einzige Frage die sich stellt, ob er, wenn er das nächste Mal nach Ungarn fährt, von der Polizei belangt werden könnte, da er von dieser nie direkt einen Strafzettel bekommen hat, was eigentlich der Fall sein müsste.
Mir ist bekannt (hatte ne Schweizer Knolle ~50. - €), dass die Schweizer Behörden die Forderung von der deutschen Polizei holen lassen.
So würden auch die Ungarn verfahren.
Aber NIEMALS ein Inkassobüro damit beauftragen.
Das Ding ist reine Abzocke eines ganz bekannten ‚Inkassobüros‘.
Eine Anschrift ist relativ einfach herauszukriegen anhand des zufällig abgelesenen Nummernschildes.
Also ab in die Tonne, und ja nicht antworten.
Abzahlungsangebote sind die letzte, heimtückische Gemeinheit; denn die Vereinbarung ist dann plötzlich eine vollkommen unabhängige Sache, die dann auch eingeklagt werden kann. Ob an dem ursprünglichen Fall was dran war oder nicht.
Solltest Du allerdings wissentlich falsch geparkt haben, und es ist Dir auch ein offizielles zwischenstaatliches Protokoll zugestellt worden, dann befreit Dich die Zahlung an irgend ein Inkassobüro keinesfalls von der Zahlungsverpflichtung (dem Bezahlen der wirklichen Knolle) gegenüber den ungarischen Behörden, letztlich den Schweizer Behörden. Deswegen würden sie auch niemals so eine Forderung an ein windiges Inkassounternehmen (asserhalb der EU dazu) geben. Sie würden davon keinen (berechtigten) Heller sehen.
Das ist also Betrugabsicht.
Danke für Deinen Kommentar. Das beruhigt uns doch sehr!