Parken 2 Stunden mit Parkscheibe

Hallo,
ich habe mal eine Vertändnissfrage: Das Parken ist z.b. in Hamburg für maximal 2 Stunden mit Parkscheibe Werktags von 9:00 -20:00 Uhr gestattet!

Heißt dies, dass ich am Samstag und Sonntag hier auch länger Stehen darf? Wenn ja, muss ich eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen?
Danke für eure Antworten

Wiki sagt:

Ist auf einem Verkehrszeichen
von „werktags“ die Rede, so ist darin der Samstag enthalten, falls er
nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. Ansonsten wird ein
Zusatzzeichen, etwa „Mo.–Fr.“, verwendet.

Genau da gehört sie dann hin. ramses90

Sonntags oder Feiertags nicht.

Bedeutet also, Sonntags und Feiertags kann ich ohne Parkscheibe beliebig lang dort Parken?
Nach 20:00 Uhr benötige ich Werktags auch KEINE Parkscheibe und kann auch dann länger (über Nacht) dort Parken?

in den meisten Fällen bedeutet es das.

Aber es kann auch Ausnahmen geben.
So gibt es Flächen, wo man vielleicht außerhalb der angegeben Zeiten auch gar nicht parken darf oder nur Anwohner mit Anwohner-Parkausweis…

Beatrix

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Der Frage nach, darf man da nur Werktags 2 Stunden mit einer Parkscheibe parken, Sonn- und Feiertags überhaupt nicht.

Hallo,
normal wird die Flaeceh zum Parken mit einem blauen Schild P ausgestattet, und auf diesem allgemeinen Parkplatz gilt mit einem weissen Zusatzschild die Einschraenkung werktags 2h. Bedeutet sonntags immer auch ohne Parkscheibe. Wenn das dort so beschriftet ist, was ich hier nicht direkt sehe.
Gruss Helmut

Du hast aber eine Fahrschule besucht und dort aufgepasst?

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zahira gefällt das mal wieder nicht, dass die Parkscheibe aufs Amaturenbrett hinter die Windschutzscheibe gehört, entlockt mir ein Lächeln. ramses90

Hallo,

das Zeichen P ist ohne weiteren Zusatz an sich überflüssig.
Auf Parkplätzen darf auch dann geparkt werden, wenn da kein P steht.

Somit dürfte in vorliegendem Fall grundsätzlich dort, wo dieses Schild steht, eigentlich sowieso geparkt werden. Und zwar immer und unbegrenzt.
Das P Schild dient hier der Einschränkung der Parkerlaubnis.
Es bedeutet:

  1. Parken erlaubt
  2. aber nur, wenn eine Parkscheibe ausgelegt ist bei Einhaltung der Höchstparkdauer
  3. und nur werktags von 9 bis 20 Uhr.

Außerhalb der zeitlichen Gültigkeit gilt das gesamte Schild nicht.
Blende das Schild aus und überlege dir: Darf ich hier parken?
Die Antwort dürfte meist JA lauten, denn das Schild steht wohl z.B. vor eingezeichneten Parkflächen oder einem Seitenstreifen.

Stünde das Schild an einem Bereich, wo eigentlich nicht geparkt werden darf, z.B. innerhalb einer Parkverbotszone, so würde außerhalb des Gültigkeitszeitraums auch die Parkerlaubnis entfallen.

Tja, vielleicht entfällt dein Lächeln, wenn ich dir sage:

Die Parkscheibe gehört NICHT zwingend hinter die Windschutzscheibe.
Sie muss lediglich von außen gut sichtbar sein.

§13 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 sagt das.
Da steht nix von Windschutzscheibe!

Darf ein Auto mit Verbrennungsmotor nun hier Sonntags beliebig lang Parken?

Hallo,

es ist ein Seitenstreifen, auf dem keine Halteverbotsregeln gelten?
Dann darf man da eigentlich immer parken.

Leider gibt es da dieses Schild.
Es sagt:
Hier darf man Parken, wenn

  • man ein Elektroauto fährt
    UND
  • eine Parkscheibe ausgelegt hat
    UND
  • es ein Werktag ist
    UND
  • es zwischen 9 und 20 Uhr ist.

Und nun wird es unlogisch. Nach dem, was ich - auch in seriösen - Foren las, gilt das gesamte Schild nicht außerhalb der festegelegten Zeit. DANN dürfte da eigentlich jeder unbegrenzt parken, wenn man da sowieso parken dürfte.
ABER:
Würde es nicht bedeuten, dass das gesamte Schild ebenso nicht gilt, wenn man einen Verbrenner fährt???

Ich bin verwirrt.
Ergibt so ein Schild eigentlich nicht nur dann einen Sinn, wenn ohne das Schild dort Park-/Halteverbot bestünde?

Parkt man nun Sonntags hier mit einem Auto mit Verbrennungsmotor, erhält dieses jetzt ein Ticket (z.b. 20Euro Strafe) oder kann das Auto vielleicht sogar Abgeschleppt werden? (Dann wird es teuer…)