Hallo,
das Zeichen P ist ohne weiteren Zusatz an sich überflüssig.
Auf Parkplätzen darf auch dann geparkt werden, wenn da kein P steht.
Somit dürfte in vorliegendem Fall grundsätzlich dort, wo dieses Schild steht, eigentlich sowieso geparkt werden. Und zwar immer und unbegrenzt.
Das P Schild dient hier der Einschränkung der Parkerlaubnis.
Es bedeutet:
- Parken erlaubt
- aber nur, wenn eine Parkscheibe ausgelegt ist bei Einhaltung der Höchstparkdauer
- und nur werktags von 9 bis 20 Uhr.
Außerhalb der zeitlichen Gültigkeit gilt das gesamte Schild nicht.
Blende das Schild aus und überlege dir: Darf ich hier parken?
Die Antwort dürfte meist JA lauten, denn das Schild steht wohl z.B. vor eingezeichneten Parkflächen oder einem Seitenstreifen.
Stünde das Schild an einem Bereich, wo eigentlich nicht geparkt werden darf, z.B. innerhalb einer Parkverbotszone, so würde außerhalb des Gültigkeitszeitraums auch die Parkerlaubnis entfallen.