Hallo,
ein Wendehammer ist, wer hätte es geahnt, zum Wenden.
Ist es nicht durch ein Parkverbotsschild geregelt, darf man
parken, wenn das Wenden trotz der geparkten Fahrzeuge
möglich ist.
Werden Fahrzeuge behindert, ist Parken selbstredend nicht
erlaubt.
Man sollte beachten, dass auch lkw, wie z.B. Müllwagen dort
wenden müssen.
Man kann es vergleichen mit einer Strasse, wo Parken erlaubt
ist.
Man darf sich auch dort nicht hinstellen, wenn andere
Fahrzeuge behindert werden. Entsteht durch ein geparktes
Fahrzeug ein Hindernis, können diese abgeschleppt werden.
na dann lassen wir mal die katze aus dem sack. es darf nicht geparkt werden, wenn zwischen parkenden fahrzeug und der fahrstreifenbegrenzungslinie oder bordstenkante weniger als 3m bleiben.
Dies ist auch im Wendehammer der Fall.
ich frage mich, wie das bei einem wendehammer berechnet wedren sollen, weil jedes fahrzeug andere schleppkurven hat. wo ein müllwagen wenden kann da kann meist kein sattelzug wenden.
Das dort kein Parkverbotsschild steht, bedeutet nicht, das auf
Teufel komm raus geparkt werden darf.
genau , ob man es dort darf steht in der stvo.
Es gibt Regelungen, die nicht durch Schilder geregelt sind,
aber trotzdem ihre Wirkung haben.
Gruß
Roland