Parken am Wendehammer erlaubt?

Hallo,
wer kennt das nicht - der Wendehammer ist hoffnungslos zugeparkt, also gilt es die ganze Sackgasse rückwärts zurück zu fahren oder eine private Einfahrt zum wenden zu nutzen.
Ich dachte ja immer, daß es verboten ist dort zu parken, finde das aber in der StVO nicht. Ist es etwa gar nicht verboten oder habe ich nur falsch gesucht?

Cu Rene

hi,
fakt ist , es darf überall geparkt werden, wo es nicht verboten ist. wo es verboten ist steht in der stvo .
explezit ist der wendehammer nicht erwähnt, wohl aber an engen und unübersichtlichen stellen. auf engen straßen auch gegenüber von einfahrten. das sind aber alles dehnbare begriffe.wie ist denn die beschilderung sackgasse mit zusatzschild keine wendemöglichkeit?
wenn dort weder eine beschilderung noch eine feuerwehreinfahrt existiert, dann hilft nur ein brief an das ordnungsamt, mit den hinweis auf die bauliche enge im zusammenhang mit einem rettungsweg.
hauptmann

Hi,

also bei uns steht ein Parkverbotsschild im Wendehammer.
Geprakt wird da trotzdem immer, aber wer zeigt schon gern die Nachbarn an?

MfG
Bloodmoon

Hallo,

solange das Parken dort nicht explizit verboten ist, kann man Parken. Es gäbe dazu das Beispiel des fiktiven Herrn I. Rubis, dessen Fahrzeug aus einem Wendehammer abgeschleppt wurde und dem die Ordnungsbehörde dann sämtliche Kosten ersetzen musste, weil die Maßnahme rechtswidrig war (und auch kein Bussgeldverfahren folgte).

Gruss

Iru

Vielen Dank auch an die anderen,
wieder was gelernt - bzw. hatte ich es ja schon geahnt.
Dann stellt sich mir die Frage, warum sowas überhaupt eingerichtet wird, wenn nicht gleichzeitig passende Schilder (gibt es hier nirgends) aufgestellt werden, werden sie doch regelmäßig zweckentfremdet.

Cu Rene

Hallo,

ein Wendehammer ist, wer hätte es geahnt, zum Wenden.

Ist es nicht durch ein Parkverbotsschild geregelt, darf man parken, wenn das Wenden trotz der geparkten Fahrzeuge möglich ist.
Werden Fahrzeuge behindert, ist Parken selbstredend nicht erlaubt.
Man sollte beachten, dass auch lkw, wie z.B. Müllwagen dort wenden müssen.

Man kann es vergleichen mit einer Strasse, wo Parken erlaubt ist.
Man darf sich auch dort nicht hinstellen, wenn andere Fahrzeuge behindert werden. Entsteht durch ein geparktes Fahrzeug ein Hindernis, können diese abgeschleppt werden.
Dies ist auch im Wendehammer der Fall.
Das dort kein Parkverbotsschild steht, bedeutet nicht, das auf Teufel komm raus geparkt werden darf.

Es gibt Regelungen, die nicht durch Schilder geregelt sind, aber trotzdem ihre Wirkung haben.

Gruß
Roland

Dann stellt sich mir die Frage, warum sowas überhaupt
eingerichtet wird, wenn nicht gleichzeitig passende Schilder
(gibt es hier nirgends) aufgestellt werden, werden sie doch
regelmäßig zweckentfremdet.

Nun, wenn das parkende Fahrzeug behindert, dann ist das Parken ja auch grundsätzlich verboten. Solange aber nicht behindert wird, darf geparkt werden - auch im Wendehammer.
By the way: aber auch wenn es durch Ausschilderung verboten und/oder eingeschränkt ist, empfiehlt sich doch eine Einzelfallprüfung, denn nicht alle Verkehrszeichen sind rechtsfehlerfrei.

Gruss

Iru

Hallo,

ein Wendehammer ist, wer hätte es geahnt, zum Wenden.

Ist es nicht durch ein Parkverbotsschild geregelt, darf man
parken, wenn das Wenden trotz der geparkten Fahrzeuge
möglich ist.
Werden Fahrzeuge behindert, ist Parken selbstredend nicht
erlaubt.
Man sollte beachten, dass auch lkw, wie z.B. Müllwagen dort
wenden müssen.

Man kann es vergleichen mit einer Strasse, wo Parken erlaubt
ist.
Man darf sich auch dort nicht hinstellen, wenn andere
Fahrzeuge behindert werden. Entsteht durch ein geparktes
Fahrzeug ein Hindernis, können diese abgeschleppt werden.

na dann lassen wir mal die katze aus dem sack. es darf nicht geparkt werden, wenn zwischen parkenden fahrzeug und der fahrstreifenbegrenzungslinie oder bordstenkante weniger als 3m bleiben.

Dies ist auch im Wendehammer der Fall.

ich frage mich, wie das bei einem wendehammer berechnet wedren sollen, weil jedes fahrzeug andere schleppkurven hat. wo ein müllwagen wenden kann da kann meist kein sattelzug wenden.

Das dort kein Parkverbotsschild steht, bedeutet nicht, das auf
Teufel komm raus geparkt werden darf.

genau , ob man es dort darf steht in der stvo.

Es gibt Regelungen, die nicht durch Schilder geregelt sind,
aber trotzdem ihre Wirkung haben.

Gruß
Roland

na dann lassen wir mal die katze aus dem sack. es darf nicht
geparkt werden, wenn zwischen parkenden fahrzeug und der
fahrstreifenbegrenzungslinie oder bordstenkante weniger als 3m
bleiben.

es gibt auch andere Möglichkeiten der Behinderung, z.B an Kreuzungseinmündungen und andere.

Dies ist auch im Wendehammer der Fall.

ich frage mich, wie das bei einem wendehammer berechnet wedren
sollen, weil jedes fahrzeug andere schleppkurven hat. wo ein
müllwagen wenden kann da kann meist kein sattelzug wenden.

wie auf der Strasse gibt es im Wendehammer noch andere Behinderungsmöglichkeiten ausser der Strassenbreite.
Sattelschlepper werden auch nicht in ein Wohngebiet fahren, ausser es ist notwenidig und erlaubt. Auch dann muss das Wenden für ihn möglich sein, denn wie sonst käme er wieder raus?

Das dort kein Parkverbotsschild steht, bedeutet nicht, das auf
Teufel komm raus geparkt werden darf.

genau , ob man es dort darf steht in der stvo.

und sagt einem normalerweise der klare Menschenverstand und ein kurzes Anschauen der Begebenheiten. Na klar, eigenes Denken ist anscheinend hier nicht gefragt, man verlässt sich lieber auf die StVo.

Hallo,

na dann lassen wir mal die katze aus dem sack. es darf nicht
geparkt werden, wenn zwischen parkenden fahrzeug und der
fahrstreifenbegrenzungslinie oder bordstenkante weniger als 3m
bleiben.

es gibt auch andere Möglichkeiten der Behinderung, z.B an
Kreuzungseinmündungen und andere.

Interessant (und nicht ernst gemeint) - man definiere ein Wendehammer ist eine Kreuzung und schon wäre das Problem gelöst.
Aber auf 3 Metern kann höchstens ein Miniauto wenden und das nur mit enormen Aufwand.

Sattelschlepper werden auch nicht in ein Wohngebiet fahren,
ausser es ist notwenidig und erlaubt. Auch dann muss das
Wenden für ihn möglich sein, denn wie sonst käme er wieder
raus?

Wer spricht von einem Wohngebiet?
Raus kommen sie natürlich rückwärts (genauer fährt man da gleich rückwärts rein, wenn man erwartet dort nicht wenden zu können).

Cu Rene