Hallo Verkehrsrechtler,
mal eine ganz abstrakte Situation:
Wenn nahe eines großen Busbahnhofes eine alte, stillgelegte Bushaltestelle existiert, an der zwar noch das Haltestellenschild (Zeichen 224) steht, aber nichts weiter (kein Fahrplan, kein Haltestellenname, keine Liniennummer, etc) und diese auch offensichtlich nicht mehr genutzt wird, wird diese dann noch rechtliche als Haltestelle gesehen?
Konkreter: darf man dann direkt davor parken oder gelten weiterhin die 15m Abstand in beide Richtungen?
Ich hoffe, die Beschreibung ist eindeutig genug.
Vielen Dank vorab
Johannes