Parken an Bushaltestellen ohne Fahrplan

Hallo Verkehrsrechtler,

mal eine ganz abstrakte Situation:
Wenn nahe eines großen Busbahnhofes eine alte, stillgelegte Bushaltestelle existiert, an der zwar noch das Haltestellenschild (Zeichen 224) steht, aber nichts weiter (kein Fahrplan, kein Haltestellenname, keine Liniennummer, etc) und diese auch offensichtlich nicht mehr genutzt wird, wird diese dann noch rechtliche als Haltestelle gesehen?

Konkreter: darf man dann direkt davor parken oder gelten weiterhin die 15m Abstand in beide Richtungen?

Ich hoffe, die Beschreibung ist eindeutig genug.

Vielen Dank vorab

Johannes

Hi,

gelten
weiterhin die 15m Abstand in beide Richtungen?

so ist es. Das Schild ist entscheidend, nicht ob dort ein Fahrplan oder eine Liniennummer hängt oder ob die Haltestelle offensichtlich (vermeintlich) ungenutzt ist.

Gruß Stefan

Moin,

Ausnahmen sind deutlich erkennbar, z.B. bei Bushaltestellen für Nachbusse, bei denen dann sowas wie „1-5 Uhr“ auf einem Zusatzschild steht.

Schönes Wochenende,
-Efchen

Hallo Johannes,

es gibt auch reine Aussteigehaltestellen. An diesen hängt i.d.R. weder Fahrplan noch Busliniennummern. Trotzdem werden sie weiterhin genutzt.

Grüße von
Tinchen