Parken auf Behindertenparkplatz

Hallo,

wir haben gestern mit Freunden über 2 hypothetische Fälle diskutiert.

  1. Fall: jemand, nicht behindert aber mit behinderten Freunden (also mit der Problematik vertraut) stellt vor einer Thermen mit danebenliegenden Sporthalle immer wieder fest (da Dauergast in der Therme), dass auf dem Behindertenparkplätzen (es gibt 2 Stück, der riesige Parkplatz gehört sowohl Bad als auch Sporthalle) die Mannschaftsbusse der Sportler parken. Es liegt kein Behindertenausweis.

  2. Frage: Ich habe zwar noch nie davon gehört aber darf ein Mannschaftsbus auf einem Behindertenparkplatz stehen?

  3. Frage: Was tun wenn es das Bad nicht interessiert bzw. die nichts machen auf Hinweis? Die Polizei rufen? Dieser Jemand hatte das mal getan als die behinderten Freunde (einer mit eigenem Auto) dabei war (in einer anderen Stadt) und da war die lapidare Antwort des Polizisten „Ist doch kein Problem, SIE können doch laufen und ihren Freunden helfen“. War das überhaupt so rechtens? Ich dachte sie müssten abschleppen?

  4. Frage: Hilft da das Ordnungsamt?

Und noch ein Fall: auf einem öffentlichen Parkplatz parken ständig jungen Menschen auf einen Behindertenparkplatz. Eine Mitarbeiterin des ansässigen Sozialverbandes ärgert das sehr denn ihre behinderten Kunden müssen weiter weg parken und haben Schwierigkeiten. Einen Verkehrsüberwacher darauf angesprochen meint der, dass sie die Autos abschleppen lassen muss (obwohl öffentlicher Grund?) weil er ja nicht gesehen hat wie lange die Autos da schon stehen.

Gibt es für solche Fälle echt eine Mindestdauer des Falschparkens auf einem Behindertenplatz? Es kann doch jeder Zeit ein Behinderter kommen!?

Grüße und danke im voraus
Jessica

Hallo Jessica,
wenn der Parplatz mit der blau/weißen Tafel als Behindertenparkplatz ausgewiesen ist, dürfen nur Berechtigte (Gehbehinderte) mit einem Behindertenausweis dort parken.
Ein Pictogramm auf dem Boden reicht alleine nicht aus.
Alle anderen dürfen dort nach Auskunft eines Ordnungsamtsmitarbeiters dort noch nicht einmal halten.
Parken Nichtberechtigte dort so kann es teuer werden.
Der Dame, die sich von Falschparkern gestört fühlt, empfehle ich unter Hinzuziehung eines Zeugen ein Foto zu machen, dann das Bild mit genauen Angaben wie Anschriften der Dame und des Zeugen und das genaue Datum mit Uhrzeit an das zuständige Ordnungsamt zu schicken.
Die E-Mailadresse steht auf der Homepage der Kommune.
Die Mitarbeiter dort kümmern sich gerne darum.
Besten Gruß
*S*

Hallo,

  1. Fall: jemand, nicht behindert aber mit behinderten Freunden
    (also mit der Problematik vertraut) stellt vor einer Thermen
    mit danebenliegenden Sporthalle immer wieder fest (da
    Dauergast in der Therme), dass auf dem Behindertenparkplätzen
    (es gibt 2 Stück, der riesige Parkplatz gehört sowohl Bad als
    auch Sporthalle) die Mannschaftsbusse der Sportler parken. Es
    liegt kein Behindertenausweis.

  2. Frage: Ich habe zwar noch nie davon gehört aber darf ein
    Mannschaftsbus auf einem Behindertenparkplatz stehen?

***Für Busse gibt es spezielle Parkplätze und ein Bus hat auf einem PKW-Parkplatz nichts zu suchen***

  1. Frage: Was tun wenn es das Bad nicht interessiert bzw. die
    nichts machen auf Hinweis? Die Polizei rufen?

***Die Polizei ist nicht für den „ruhenden Verkehr“ zuständig und greift nur ein, wenn eine Gefahr besteht oder entstehen könnte; für den „ruhenden Verkehr“ sind die Politessen zuständig.***

Dieser Jemand

hatte das mal getan als die behinderten Freunde (einer mit
eigenem Auto) dabei war (in einer anderen Stadt) und da war
die lapidare Antwort des Polizisten „Ist doch kein Problem,
SIE können doch laufen und ihren Freunden helfen“. War das
überhaupt so rechtens? Ich dachte sie müssten abschleppen?

***Nein, die Polizei lässt nur abschleppen, wenn eine massive Behinderung vorliegt, die den Verkehr oder Andere behindert, max. bei zugestellten Rettungsstraßen (für Notarzt oder Feuerwehr).

  1. Frage: Hilft da das Ordnungsamt?

***Ja, muss sogar, denn das Ordnungsamt ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung innerhalb der Stadtgrenzen verantwortlich.
***

Und noch ein Fall: auf einem öffentlichen Parkplatz parken
ständig jungen Menschen auf einen Behindertenparkplatz. Eine
Mitarbeiterin des ansässigen Sozialverbandes ärgert das sehr
denn ihre behinderten Kunden müssen weiter weg parken und
haben Schwierigkeiten. Einen Verkehrsüberwacher darauf
angesprochen meint der, dass sie die Autos abschleppen lassen
muss (obwohl öffentlicher Grund?) weil er ja nicht gesehen hat
wie lange die Autos da schon stehen.

***Auch für die Verkehrsüberwacher/Politessen kann nicht zwingend abgeschleptt werden lassen, nur weil ein Behindertenparkplatz missbräuchlich benutzt wird; auch hier gilt: abschleppen, um Gefahr oder Behinderung zu beseitigen, z.b. Einfahrten zugeparkt etc., aber für das Falschparken gibt es ein Knöllchen.

si

Gibt es für solche Fälle echt eine Mindestdauer des
Falschparkens auf einem Behindertenplatz?

***Nein, Falschparker ist Falschparker, ob 1 Minute oder 3 Tage.
***

Es kann doch jeder

Zeit ein Behinderter kommen!?

Grüße und danke im voraus
Jessica

Hallo,

***Auch für die Verkehrsüberwacher/Politessen kann nicht
zwingend abgeschleptt werden lassen, nur weil ein
Behindertenparkplatz missbräuchlich benutzt wird;

Da ist das Bundesverwaltungsgericht anderer Ansicht. Verbotsmäßiges Parken auf einem Behindertenparkplatz rechtfertigt idR ein Abschleppen.

lg Richard