Hallo zusammen
Ich habe gerade einen Fall gezeigt bekommen, wovon ich glaube das es nicht rechtens ist, wie seht Ihr das ?
Eine Person hat am 16.02.2014 einen gebrauchten PKW gekauft und hat das Auto entsprechend auf der Zulassungsstelle umgemeldet ( altes Kennzeichen RÜD, neues Kennzeichen EMS )
Jetzt bekommt er von der Gemeinde Hahnstätten einen Knollen zugesendet vom 03.11.2013 wo vermerkt wurde das der Fahrzeughalter ermittelt wurde, sogar der vermerk das der Wagen im Februar 2014 umgemeldet wurde, aber man möge doch bitte das Knöllchen wegen Falschparken bezahlen
m.E ist der neue Fahrzeghalter doch nicht dafür verantwortlich wo der ehemalige Besitzer falsch geparkt hat
welchen Rat habt Ihr Parat
im vorraus Danke
C5