Parken auf dem Gehweg am 03.11.2013

Hallo zusammen

Ich habe gerade einen Fall gezeigt bekommen, wovon ich glaube das es nicht rechtens ist, wie seht Ihr das ?

Eine Person hat am 16.02.2014 einen gebrauchten PKW gekauft und hat das Auto entsprechend auf der Zulassungsstelle umgemeldet ( altes Kennzeichen RÜD, neues Kennzeichen EMS )
Jetzt bekommt er von der Gemeinde Hahnstätten einen Knollen zugesendet vom 03.11.2013 wo vermerkt wurde das der Fahrzeughalter ermittelt wurde, sogar der vermerk das der Wagen im Februar 2014 umgemeldet wurde, aber man möge doch bitte das Knöllchen wegen Falschparken bezahlen

m.E ist der neue Fahrzeghalter doch nicht dafür verantwortlich wo der ehemalige Besitzer falsch geparkt hat 

welchen Rat habt Ihr Parat

im vorraus Danke 

C5

Jetzt bekommt er von der Gemeinde Hahnstätten einen Knollen
zugesendet vom 03.11.2013 wo vermerkt wurde das der
Fahrzeughalter ermittelt wurde, sogar der vermerk das der
Wagen im Februar 2014 umgemeldet wurde, aber man möge doch
bitte das Knöllchen wegen Falschparken bezahlen

Und welcher Einwohner dieser Gemeinde hat sich diesen Scherz erlaubt ?

Hi,

"Hiermit wird bestritten, dass der AKTUELLE Fahrzeughalter den Verstoß begangen hat.
Begründung: Der aktuelle Fahrzeughalter war zum Zeitpunkt des Verstoßes weder Halter, Besitzer noch Führer des Fahrzeuges.

Bitte wenden sie sich an den Fahrzeughalter zum Zeitpunkt des Verstoßes."

Ist das so schwer?

MFG

Hi
So schlau war der Vorbesitzer auch schon, denn der schrieb die Gemeinde an, das er nicht der Halter des Fahrzeuges sei.
Ich schrieb ja schon, das der Fahrzeughalter ermittelt wurde

in Klartext , das wird eine Sache für den Rechtsanwalt

Wenn der Vorbesitzer schreibt er wäre nicht der Halter des Fahrzeuges, in folge dessen die Behörde eine Halterermittlung ausführt und nun zurückgeschrieben wird, das man das Fahrzeug zwar besitzt, aber der Halterwechsel erst ca 3 Monate später statt fand

C5