Parken auf dem Gehweg mit Behinderung

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage.

Mal angenommen man parkt seit mehr als drei Jahren vor seiner Arbeit auf einem sehr breiten Bürgersteig. Es ist dort möglich mit zwei Autos nebeneinader zu parken und zusätzlich noch einen relativ großen Durchgang freizuhalten.

Jetzt bekommt man einen Strafzettel Tatvorwurf 112403 Parken auf dem Gehweg mit Behinderung.

Es stehen noch 12 weitere Autos auf dem gehweg, welche alle kein Strafzettel wegen parken auf dem Gehweg bekommen haben.

Der Abstand zwischen den geparketn Autos betrug auch min. 1,20m

Es wurden wohl auch Fotos gemacht.

Lohnt es sich einen Brief an die Stadt zu schreiben mit Einsicht der Fotos etc?

Vielen Dank.

Und wieder mal jemand…
…der die Strassenverkehrsordnung nur als unverbindliche Handlungsempfehlung sieht und die Befolgung von seiner eigenen Beurteilung der Sachlage abhängig macht.

Und wenn es dann Ärger gibt, sieht man das natürlich nicht ein sondern beharrt noch darauf, im Recht zu sein.

Ab zur MPU mit solchen Fahrzeugführern, denn hier leigen doch deutliche Zweifel an der Eignung vor, ein KFZ im öffentlichen Raum regelkonform führen zu können.

Wir leben halt in einem Land lauter „Ichlinge“. Ein sehr treffender Begriff aus dem Buch „Die Rüpelrepublik“. (http://www.amazon.de/Die-R%C3%BCpel-Republik-Warum-s…)

Naja, was willst du da machen? Auf dem Gehweg hast du geparkt. Das allein rechtfertigt schon ein Knöllchen. Deiner Meinung nach fehlte die Behinderung. Keine Ahnung, aber selbst wenn das so wäre, dann würde das den Betrag nur etwas verringern. Und dass die anderen kein Knöllchen erhalten haben, könnte daran liegen, dass diese nicht nebeneinander auf dem Gehweg geparkt haben.

Da wird man kaum daran vorbeikommen, das zu zahlen.

Hallo,

offensichtlich magst Du eine Absolution für parken auf einem Gehweg.

Die wirst Du ganz sicher nicht bekommen. Denn diese, anscheinend übliche Hackordung, Auto, Fahrrad, Fußgänger ist eben schlichtweg nicht erlaubt. Und das ändert auch nichts, daß Du offensichtlich ganz locker seit Jahren Fußgänger behinderst…

Was die Behinderung anbelangt sieht das ein wenig anders aus. Das allerdings ist eine Frage, die man ohne tatsächliche Kenntnis nicht beantworten kann.

Ich denke, und das ist nur meine Meinung, lass gut sein, denn der, der den Fehler macht, bist Du. Ein wenig Einsicht wäre da klasse, denn Autofahrer sind keine besseren Menschen und sie haben auch nicht das Recht gepachtet, andere einfach so zu behindern…

Erst nachdenken, dann kagen.

Gruß

klagen *grins

Hi,

Mal angenommen man parkt seit mehr als drei Jahren vor seiner
Arbeit auf einem sehr breiten Bürgersteig.

vergiss bloß nicht den Teil in deinem Brief zu erwähnen…

Gruß

rantanplan

Hallo,

Mal angenommen man parkt seit mehr als drei Jahren vor seiner Arbeit auf einem sehr breiten Bürgersteig. Es ist dort möglich

Ist es denn dort überhaupt erlaubt?

mit zwei Autos nebeneinader zu parken und zusätzlich noch einen relativ großen Durchgang freizuhalten.

Was ist den relativ groß? Wenigstens so groß, dass man sich im Seitschritt durchmogeln kann?

Jetzt bekommt man einen Strafzettel Tatvorwurf 112403 Parken auf dem Gehweg mit Behinderung.

Also nicht erlaubt.

Es stehen noch 12 weitere Autos auf dem gehweg, welche alle kein Strafzettel wegen parken auf dem Gehweg bekommen haben.

Weil dort auf dem Gehweg geparkt werden durfte? Oder die standen erst später da? Oder das Papier war gerade alle. oder Du bist denen schon drei Jahre lang aufgefallen. Oder, oder , oder …

Der Abstand zwischen den geparketn Autos betrug auch min. 1,20m

Zwischen den zwei nebeneinander geparkten? Oder zwischen den hintereinander geparkten?

Es wurden wohl auch Fotos gemacht.
Lohnt es sich einen Brief an die Stadt zu schreiben mi Einsicht der Fotos etc?

Wenn Du weißt, dass Du dort geparkt hast, dann dürfte das nicht mal das Papier wert sein.
Ansosnten wäre noch zu klären, ob konkret jemand behindert worden sein muss, damit eine Behinderung vorliegt, oder ob es reicht, dass jemand behindert werden kann. Auf dem Fussweg behindert man ja mehr oder weniger zwangsläufig die Fussgänger. Behindern bedeutet dabei jedenfalls nicht unmöglich machen.

Grüße

Danke, dass es wenigstens eine vernümftige Antwort gab.
Ja das Parken ist in diesem Fall auf dem Gehweg erlaubt,anosnten hätten ja alle anderen Autos auch einen Strafzettel bekommen und ich hätte bis jetzt ungefähr 700 Strafzettel bezahlen müssen, da jeder dort immer parkt.
Ich würde sagen, dass der Gesamte Gehweg ca. 15 m breit ist. In der Mitte bildet sich dann eine Gasse, welche dann durchquert werden kann. Man muss sich da weder durchmogeln noch ist es besonders eng.Wie beschrieben sind zwischen den nebeneinader parkenden Autos zwischen1,2-2,5 m Platz für Fußgänger.

Auf dem „Gehweg“ gibt es sogar zwei offizielle Stellplätze,welche von meinem Chef für Kunden angemietet wurde.Soviel zur definition Gehweg.
Und ich stehe seit über drei Jahren fast immer an der gleichen Stelle und bin ungefähr das 4-5 Auto welches da parkt.Die weiteren folgen im Laufe des Tages.

Ja ich weiss, dass ich da geparkt habe und stehe heute mit anderen 11 Autos wieder dort und werde es auch die nächsten Tage so machen, da es entweder geduldet wird oder einfach erlaubt ist. Da dort in den letzten drei jahren keiner einen Strafzettel wegen parkens auf dem Gehweg bekommen hat und auch am besagten Tag nur ich eins für das Parken auf dem Geh(mit dem Zusatz der Behinderung)

Eine Behinderung auf dem gehweg tritt dann in Kraft, wenn der Abtand zwischen zwei parkenden Autos weniger als 1,2m betrifft.

Ich würde mich über jede sinnvolle Antwort freuen.Den Rest muss ich nicht zwingend lesen,wobei er auch recht witzig ist,.

Hallo Ralle,

falsch man benötigt nur einen Parkausweis für gekennzeichnete Stellflächen.
Hmm tut mir echt Leid, dass die zuständige behörde dir aufgrund deiner charakterlichen Mängel doch keinen Behindertenausweis ausgestellt hat.
Eventuelle einfach nochmal zu einem späteren zeitpunkt probieren :smile:

Die Absolution wurde durch eine Politesse der Stadt erteilt,ansonsten würde es ja immer einen Strafzettel geben oder? Ist ja kein Einzefall,dass dort geparkt wird,aber Wenn ich einen Strafzettel für Parken auf dem Gehweg mit behinderung bekomme,dann müsste ja das Auto welches neben mir auf dem gehweg stand auch ein Strafzettel wegen Parken auf dem Gehweg bekommen haben oder?Dies war nicht der Fall.Und ob eine Behinderung vorliegt oder nicht ist eine andere ASche,aber dann müssten ja theoretisch alle Fahrzeuge ,welche auf dem gehweg geparkt haben einen Strafzettel für Parken auf dem Gehweg bekommen oder nicht :smile:

Hallo,

Danke, dass es wenigstens eine vernümftige Antwort gab.
Ja das Parken ist in diesem Fall auf dem Gehweg erlaubt,

Durch eine entsprechende Beschilderung/Bemalung?

anosnten hätten ja alle anderen Autos auch einen Strafzettel bekommen und ich hätte bis jetzt ungefähr 700 Strafzettel bezahlen müssen, da jeder dort immer parkt.

Hm, also dieser Schluss ist nicht so zwangsläufig. Grundsätzlich ist es erstmal verboten, wenn eben nicht durch entsprechende Beschilderung erlaubt. Die Politessen müssen niemanden einen Strafzettel verpassen. Die müssen auch nicht allen einen verpassen. Es ist nicht so, dass die sich so knallhart auf jede kleine Ordnungswidrigkeit stürzen. Das mag dem Einzelnen naturgemäß so vorkommen, wenn er dann mal ein Knöllchen abbekommt. Der bekommt ja nicht mit, an wievielen die heute/diese Woche/dieses Jahr schon Augen zudrückend vorbeigegangen sind.

Auf dem „Gehweg“ gibt es sogar zwei offizielle Stellplätze,welche von meinem Chef für Kunden angemietet wurde. Soviel zur definition Gehweg.

Wie immer gibt es Ausnahmen von dem Grundsatz, dass dort nicht geparkt werden darf. Die sind durch entsprechende Beschilderung/Bemalung ausdrücklich gekennzeichnet. Bei den beiden offiziellen ist das dann wohl so. Allerdings ist es ja sogar so, dass erstmal nur auf der Straße oder dem Seitenstreifen geparkt werden darf. Das hat nicht mal was mit Gehweg oder nicht zu tun. Der spielt hier nur eine besondere Rolle, weil man da auch Fussgänger behindern kann. Daneben kann man durch „falsches“ Parken auch andere bzw. auf andere Weise behindern.

Und ich stehe seit über drei Jahren fast immer an der gleichen Stelle und bin ungefähr das 4-5 Auto welches da parkt.Die weiteren folgen im Laufe des Tages.

Na gut, das könnte für die Theorie sprechen, dass die Politessen vorher da waren.

Ja ich weiss, dass ich da geparkt habe und stehe heute mit anderen 11 Autos wieder dort und werde es auch die nächsten Tage so machen, da es entweder geduldet wird oder einfach erlaubt ist. Da dort in den letzten drei jahren keiner einen Strafzettel wegen parkens auf dem Gehweg bekommen hat und auch am besagten Tag nur ich eins für das Parken auf dem Geh(mit dem Zusatz der Behinderung)

Also wenn es nicht explizit erlaubt ist, ist es erstmal verboten. Damit setzt man sich grundsätzlich der Gefahr aus, dass man ein Knöllchen bekommt, völlig egal ob eins mit oder ohne Behinderung. Sowas kann bei entsprechender Häufung sogar den Führerschein kosten.

Eine Behinderung auf dem gehweg tritt dann in Kraft, wenn der Abtand zwischen zwei parkenden Autos weniger als 1,2m betrifft.

Man kann auch eine Sichtbeinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Will nur sgane, dass nicht nur die Fussgänger behindert werden können.
Ob man da nun das lokale Ordnungsamt zusätzlich auf sich aufmerksam macht, womöglich mit dem Hinweis, dass man das schon immer so macht und auch in Zukunft nicht dran denkt, sich an die Regeln zu halten, sollte sicher genau abgewogen werden.
Eine Alternative kann die Beantragung einer Genehmigung zum Parken auf Gehwegen sein. Sowas gibt es vor allem für Handwerker usw., wird aber in jeder Gemeinde anders gehandhabt.
Oder der Chef kennt den Bürgermeister/Ordnungsamtsleiter und weist mit Hinweis auf seine großzügige Unterstützung der Partei auf diese Problematik hin und bittet um eine kurzfristige Lösung des Problems.
Das bisherige Verhalten der Politessen deutet ja ohnehin auf eine vorhandene große Toleranz hin.

Grüße