Hallo,
Danke, dass es wenigstens eine vernümftige Antwort gab.
Ja das Parken ist in diesem Fall auf dem Gehweg erlaubt,
Durch eine entsprechende Beschilderung/Bemalung?
anosnten hätten ja alle anderen Autos auch einen Strafzettel bekommen und ich hätte bis jetzt ungefähr 700 Strafzettel bezahlen müssen, da jeder dort immer parkt.
Hm, also dieser Schluss ist nicht so zwangsläufig. Grundsätzlich ist es erstmal verboten, wenn eben nicht durch entsprechende Beschilderung erlaubt. Die Politessen müssen niemanden einen Strafzettel verpassen. Die müssen auch nicht allen einen verpassen. Es ist nicht so, dass die sich so knallhart auf jede kleine Ordnungswidrigkeit stürzen. Das mag dem Einzelnen naturgemäß so vorkommen, wenn er dann mal ein Knöllchen abbekommt. Der bekommt ja nicht mit, an wievielen die heute/diese Woche/dieses Jahr schon Augen zudrückend vorbeigegangen sind.
Auf dem „Gehweg“ gibt es sogar zwei offizielle Stellplätze,welche von meinem Chef für Kunden angemietet wurde. Soviel zur definition Gehweg.
Wie immer gibt es Ausnahmen von dem Grundsatz, dass dort nicht geparkt werden darf. Die sind durch entsprechende Beschilderung/Bemalung ausdrücklich gekennzeichnet. Bei den beiden offiziellen ist das dann wohl so. Allerdings ist es ja sogar so, dass erstmal nur auf der Straße oder dem Seitenstreifen geparkt werden darf. Das hat nicht mal was mit Gehweg oder nicht zu tun. Der spielt hier nur eine besondere Rolle, weil man da auch Fussgänger behindern kann. Daneben kann man durch „falsches“ Parken auch andere bzw. auf andere Weise behindern.
Und ich stehe seit über drei Jahren fast immer an der gleichen Stelle und bin ungefähr das 4-5 Auto welches da parkt.Die weiteren folgen im Laufe des Tages.
Na gut, das könnte für die Theorie sprechen, dass die Politessen vorher da waren.
Ja ich weiss, dass ich da geparkt habe und stehe heute mit anderen 11 Autos wieder dort und werde es auch die nächsten Tage so machen, da es entweder geduldet wird oder einfach erlaubt ist. Da dort in den letzten drei jahren keiner einen Strafzettel wegen parkens auf dem Gehweg bekommen hat und auch am besagten Tag nur ich eins für das Parken auf dem Geh(mit dem Zusatz der Behinderung)
Also wenn es nicht explizit erlaubt ist, ist es erstmal verboten. Damit setzt man sich grundsätzlich der Gefahr aus, dass man ein Knöllchen bekommt, völlig egal ob eins mit oder ohne Behinderung. Sowas kann bei entsprechender Häufung sogar den Führerschein kosten.
Eine Behinderung auf dem gehweg tritt dann in Kraft, wenn der Abtand zwischen zwei parkenden Autos weniger als 1,2m betrifft.
Man kann auch eine Sichtbeinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Will nur sgane, dass nicht nur die Fussgänger behindert werden können.
Ob man da nun das lokale Ordnungsamt zusätzlich auf sich aufmerksam macht, womöglich mit dem Hinweis, dass man das schon immer so macht und auch in Zukunft nicht dran denkt, sich an die Regeln zu halten, sollte sicher genau abgewogen werden.
Eine Alternative kann die Beantragung einer Genehmigung zum Parken auf Gehwegen sein. Sowas gibt es vor allem für Handwerker usw., wird aber in jeder Gemeinde anders gehandhabt.
Oder der Chef kennt den Bürgermeister/Ordnungsamtsleiter und weist mit Hinweis auf seine großzügige Unterstützung der Partei auf diese Problematik hin und bittet um eine kurzfristige Lösung des Problems.
Das bisherige Verhalten der Politessen deutet ja ohnehin auf eine vorhandene große Toleranz hin.
Grüße