Parken auf der linken Fahrbahnseite

Liebe/-r Experte/-in,

Wir haben vor unserem Haus einen Privatparkplatz mit ca 15 Stellplätzen entlang der Straße, dieser ist aber ohne direkte Abgrenzung zur Straße. Man erkennt aber das er nicht öffentlich ist.
Ich habe mit meinem Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung geparkt und einen Strafzettel bekommen, obwohl der Parkplatz als Privatparkplatz ausgeschildert ist.

Ist das Rechtmäßig und muss ich diesen bezahlen?

Könnt Ihr mir weiter helfen, ob es da irgendetwas gibt was mir Recht gibt, da dies doch ein Privatparkplatz ist und zudem in einem Wohngebiet.

Vielen Dank schon im voraus!!!

Hallo !

Es hört sich so an als ob die Parkplätze nicht durch eine Kette oder ähnliches gesperrt sind. Wenn also diese Parkplätze für jeden zugänglich sind, sind sie öffentliche Parkplätze.Ein Schild „Privatparkplatz“ ändert hier nichts dran. Somit gilt die Straßenverkehrsordnung.
Somit ist die Knolle leider Rechtens…

Lg

Auf Privatgrundstücken kann der Eigentümer die Nutzung jederzeit ändern, +es lohnt Widerspruch einzulegen.

MfG

Hallo Downbraeker,

leider kann ich keine positive Antwort geben. Die Parkfläche ist zwar auf einen Privatgrundstück, aber es hat eine faktische Öffentlichkeit, d.h. es ist für jedermann zugänglich und unterliegt dadurch die StVO.
Also darf man nur in Fahrtrichtung parken.
M.f.G.
W. Gebauer

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja richtig dieser Parkplatz ist nicht abgesperrt!

MFG

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde es versuchen!

MFG

Auf Privatgrundstücken kann der Eigentümer die Nutzung
jederzeit ändern, +es lohnt Widerspruch einzulegen.

MfG

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dann werd ich mich wohl dran gewöhnen müssen richtig rum zu parken. :smile:

MFG

Hallo Downbreaker,
auf einem Privatparkplatz kann eigentlich die Polizei keine „Ordnungswidrigkeiten“ (in Gänsefüßchen, da keine echten) verfolgen, weil sie dort keine sind. Deshalb schildert der Eigentümer oft aus, dass hier (auf einem Privatgrund) die STVO sinngemäß anzuwenden ist.
Der Privat-Parkplatz vor einem Supermarkt kann aber ein öffentlicher Parkplatz sein.
Die Gefahr ist aber, ob sich das „Falschparken“ auf die Verkehrssicherheit auswirken kann, das ist also im Einzelfall zu beurteilen. In dem Vorwurf ist das anscheinend nicht ausdrücklich vorgebracht worden.
Dem ersten Anschein nach liegt demnach die Polizei falsch und ich würde daher nicht zahlen und im Einspruch genau Deine Erklärung als Einwand vorbringen.
Zahlst Du nicht und äußerst Du Dich nicht, geht die Angelegenheit irgendwann vor Gericht und wird dort möglicherweise auf Staatskosten niedergeschlagen.
Gruß
webcruiser

Hallo,

wenn die Parkplätze außerhalb der Straße liegen ( zur Straße gehört auch der Gehweg ), sich also auf dem Privatgrundstück befinden, dann bist Du vorwärts auf das Privatgrundstück gefahren und brauchst nicht bezahlen.
Anders sieht die Sache aus, wenn sich die Parkplätze direkt am Fahrbahnrand befinden, also erst Fahrbahn, dann Parkplätze, dann Gehweg, dann Haus. In dem Fall zahlt der Vermieter an die Stadt, damit Eure Parklätze reserviert sind und nicht von Fremdparkern genutzt werden. Dann gilt die Straßenverkehrsordnung und Du musst das Knöllchen zahlen.

Gruß,
Rainer

Hallo,

auch ein Privatparkplatz kann öffentlicher Verkehrsraum sein, wenn er nicht abgesperrt ist und somit erstmal für jedermann befahrbar ist. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die StVO und die Politesse kann Strafzettel schreiben.
Wie die Situation konkret bei Ihnen aussieht, kann ich von hier auch leider nicht beurteilen.

Falls es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, könnte noch ein Urteil des OLG Köln, Az. Ss 136/97 Z helfen, danach kann man in verkehrsberuhigtne Bereichen auch links parken.

Gruß
Chris

Hallo.
Antwort erst heute, da ich im Urlaub war.
Die Schilderung sagt nichts aus, welche Beschilderung u. eventuelle Zusatzzeichen aufgestellt sind, welche Fahrbahnmarkierungen, Parkplätze paralel zur Straße oder in welche Richtung?
Ich glaube, dass das Perken in entgegengesetzter Richtung der Verstoßgrund ist. Eventuell mir den Verst0ßparagrafen noch mitteiklen.
mfg
Wolfgang Rieske