Parken auf einem Parkplatz

Hallo,
folgende Frage habe ich:
Autofahrer eins parkt auf einem Parplatz mit Unterteilungen neben einem Behindertenparkplatz so, dass die Räder ca. 10 cm überstehen, aus Platzmangel, da auf der anderen Seite ein Wagen weit über seinen Platz hinausparkt. Er parkt sehr dicht neben dem Wagen, damit er den Behindertenparkplatz nicht blockiert. Er kann noch die Tür (nicht ganz) öffnen und aussteigen. 

Nun ruft der Fahrer des nebenstehenden Wagens die Polizei, weil er nicht mehr einsteigen kann (auf der Beifahrerseite ist sehr viel Platz, aber der Fahrer sagt, er könne dort wegegn körperlicher Enschränkungen nicht einsteigen).

Gibt es ein Verbot wegen zu engen Parkens?

Schöne Grüße… I.

Gibt es ein Verbot wegen zu engen Parkens?

Ein Blick in die StVO lässt uns eine Antwort darauf finden:

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Natürlich hat der Fahrer der die Polizei rief auch eine Ordnungswidrigkeit begangen, nämlich ebenfalls einen Verstoß gegen §1 und auch gegen §12 Halten und Parken:

(3) Das Parken ist unzulässig
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, und
(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Das Fehlverhalten eines Anderen berechtigt aber nicht dazu sich ebenfalls regelwidrig zu verhalten.

Gruß Crack

Hallo,
wenn irgendwo kein Platz ist, um sein (breites) Auto hinzustellen, sollte man dort nicht parken.
Gruss Helmut

ich paraphrasiere…
ich habe das jetzt so als Bild in meinem Kopf:
ganz links (1) ist eine unbesetzte Behindertenparkfläche,
direkt rechts daneben (2) eine normale Parkfläche,
daneben rechts (3) eine weitere normale Parkfläche auf der - vorwärts - ein Fahrzeug so schlecht geparkt steht, dass es nennenswert weit die Parkfläche (2) mit benutzt.
Nun fährt „Jemand“ - rückwärts? - in die Parkfläche (2) und benutzt - aus Platzmangel - nunmehr die Behindertenparkfläche (1) auf eine Breite von etwa 10 cm mit.

Nun beginnt die Unklarheit für mich:
Wer kann/könnte nicht einsteigen?
a) ein neu ankommender Benutzer des Behindertenparkplatzes (1)?
oder
b) der nicht platzsparend Parkende des Platzes (3)?

Im Falle (a) hätte der/die „Jemand“ auf Platz (2) ein Problem.
Im Falle (b) wohl eher der Parker von Platz (3).
Imho.

Oder muss ich mir das noch ganz anders vorstellen?

LG
2felnder

Hi

Also ich verstehe das so :

Ein Zeitgenosse der nicht verstanden hat was die Begrenzungslinien auf dem Parkplatz bedeuten , parkt 2 Parkflächen zu

Ein weiterer Fahrzeughalter fährt auch auf den Parkplatz , stellt sein Auto ordnungsgemäss in den markierten Parkflächen ab und blockiert dadurch die Fahrertüre des Falschparkers

Jetzt soll der , der sein Auto ordnungsgemäss abgestellt hat ein Knöllchen bekommen , weil der Falschparker nicht mehr in sein Auto kommt

gruss

in der Bibel steht der passende Spruch : Kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort

Wenn ich auch moralisch völlig bei Dir bin haut das nicht hin.

  1. Darf man niemanden mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigen oder behindern.
  2. Darf man nicht so parken, daß andere behindert werden.
  3. Rechtfertigt ein Unrecht nicht das andere.

Sprich, wenn der PP zu schmal ist, muß man einen anderen nehmen, ohne wenn und aber.

Hallo,

Nun ruft der Fahrer des nebenstehenden Wagens die Polizei, weil er nicht mehr einsteigen kann (auf der Beifahrerseite ist sehr viel Platz, aber der Fahrer sagt, er könne dort wegen körperlicher Enschränkungen nicht einsteigen).

Das ist dann aber persönliches Pech. Soll ich mich jetzt als Verkehrsteilnehmer auf alle möglichen körperlichen und geistigen Gebrechen anderer Verkehrsteilnehmer einstellen?

Gibt es ein Verbot wegen zu engen Parkens?

Wenn der noch in sein Auto kommen und rausfahren kann, ist es ok. Die Parkplätze sind nunmal so schmal, dass nicht alle gleichzeitig Fahrer- und Beifahrertür vollständig aufklappen können, eine Behinderung folglich nicht zu vermeiden. Gegenüber der Polizei einfach behaupten, dass der andere so dicht eingeparkt hat und auf der Beifahrerseite raus ist. Der muss doch beweisen, dass es anders war ;o)
Wäre aber ohnehin mal auf die Reaktion/Maßnahme der hinzugerufenen Polizei gespannt.

Grüße

Nun ruft der Fahrer des nebenstehenden Wagens die Polizei, weil er nicht mehr einsteigen kann (auf der Beifahrerseite ist sehr viel Platz, aber der Fahrer sagt, er könne dort wegen körperlicher Enschränkungen nicht einsteigen).

Das ist dann aber persönliches Pech. Soll ich mich jetzt als
Verkehrsteilnehmer auf alle möglichen körperlichen und
geistigen Gebrechen anderer Verkehrsteilnehmer einstellen?

Dann kann man fremde PKW auch so einparken das links und rechts nur 10cm Abstand bleiben, begründet das dann damit das es ja auch noch einen Kofferraum oder das Schiebedach zum Einsteigen gibt? Was kann man denn schon dafür das der Eigentümer da nicht rein passt, oder? Seltsame und egoistische Ansichten die Du da hast…

Die Parkplätze sind nunmal so schmal, dass nicht alle
gleichzeitig Fahrer- und Beifahrertür vollständig aufklappen
können, eine Behinderung folglich nicht zu vermeiden.

Von vollständigem Öffnen redet kein Mensch. Es geht um: nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar Wenn man einen Anderen am Einsteigen hindert darf man dort nicht parken.

Gegenüber der Polizei einfach behaupten, dass der andere so
dicht eingeparkt hat und auf der Beifahrerseite raus ist. Der
muss doch beweisen, dass es anders war ;o)

Unsinn.
Nimm Dir mal Zeit zum Nachdenken.

Gruß Crack

Hallo,

Wie kann man denn jetzt hier sinnvoll einzelne Passagen des Vorredners zitieren?
09.06.2015
Re^2: Parken auf einem Parkplatz
Nun ruft der Fahrer des nebenstehenden Wagens die Polizei, weil er nicht mehr einsteigen kann (auf der Beifahrerseite ist sehr viel Platz, aber der Fahrer sagt, er könne dort wegen körperlicher Enschränkungen nicht einsteigen).
Das ist dann aber persönliches Pech. Soll ich mich jetzt als
Verkehrsteilnehmer auf alle möglichen körperlichen und
geistigen Gebrechen anderer Verkehrsteilnehmer einstellen?

Wir diskutieren den Fall, dass eine Seite zugeparkt ist. Darauf habe ich geantwortet. Es ergibt nun wenig Sinn, einen weiteren Fakt in die Diskussion zu bringen und auch noch zu behaupten, dass es dann andere noch genauso würdigen würden.
Die Türen sind zum Einsteigen da. Das ist keine egoistische Ansicht, sondern ich wage mal die These, dass das mindestens die Ansicht der einfachen Mehrheit ist.
Die Parkplätze sind nun mal so, dass es nicht vermeidbar ist, dass nicht jeder jederzeit alle Türen vollständig öffnen kann und sich dann dadurch behindert fühlt.

Gegenüber der Polizei einfach behaupten, dass der andere so dicht eingeparkt hat und auf der Beifahrerseite raus ist. Der muss doch beweisen, dass es anders war ;o)

Hab nochmal nachgedacht. Ich könnte also jeden anschuldigen und der andere müsste dann beweisen, dass das nicht stimmt?

Grüße

P.S. So richtig zufrieden bin ich mit dem zitieren noch nicht. Aber wird bestimmt noch.