Hallo, wir sind neu eingezogen, und auf unserer Straßen seite gibt es keine Parkplätze nur Gehweg.
Auf der anderen Seite gibt es keinen Gehweg dort parken alle Autos, es ist eine öffentliche Straße.
Jetzt haben wir dort geparkt, dann kam die Nachbarin von der Seite wo die Parkplätze sind, und forderte uns auf unser Auto weiter vorne zu parken die zwei Parkplätze vor Ihrem Haus auf der öffentlichen Straße würden zu Ihrem Haus gehöhren und währe Ihnen mitvermietet worden. Kann es sein das man auf einer öffentlichen Straße die Parkplätze (keine Anwohnerparkplätze oder sonstwas) die Parkplätze mitvermietet? Ich gehe davon aus das wer zuerst dort parkt auch stehen bleiben darf.
MFG Kojote
Hallo,
in Eurer Situation gibt es zwei Möglichkeiten:
-
so wie richtig angenommen ist öffentlicher Straßenverkehr für die „Öffentlichkeit“ nutzbar, somit auch Parkraum. D. h. auf einen freien Platz darf jeder
sein Fahrzeug gemäß allgemein gültiger Regeln für s. g. ruhenden Verkehr parken, „Aus, Äpfel, Amen“! Es muss aber gewährleistet sein, dass die Stellflächen tatsächlich nicht zum Grundstück des Nachbarhauses gehören, Gemeindeverwaltung gibt Auskunft. -
Parkraum im öffentlichen Straßenverkehr kann eingeschränkt werden in der Form, dass z. B. parken nur für Anwohner erlaubt ist (entspr. Verkehrszeichen müssen aufgestellt sein). In dem Fall ebenfalls zur Verwaltung rumpeln und Ausweis ausstellen lassen.
Ansonsten gilt parken wo man will/kann wenn es erlaubt, also nicht verboten ist. Da hat dann der Nachbar Pech gehabt, Basta.
Gruß
hallo,
also genaues klann dir da die zuständige Stadt/Gemeindeverwaltung sagen. Das Ordnungsamt müsste da zuständig sein, die regeln den ruhenden Verkehr.Gerade auf den Dörfern kommt es schon mal vor das die Privatgrundstücke übergangslos in den öffentlichen Raum übergehen, also erstmal die Fachleute mit den Grenzkarten befragen.
Hatte auch mal solche Nachbarn, der Mann wollte einfach nicht das ein fremdes Auto ,auf der öffentlichen Strasse, die Sicht aus seinem Haus gehindert. Der hat sogar auf den unbefestigten Parkstreifen dicke Steine gelegt ,das da keiner parken kann.Die lagen dann Morgens oft in seinem Vorgarten, wer das wohl war ? .
Der war lustigerweise auch noch der Schiedsmann für unser Dorf, hatte zu lange einen Stahlhelm auf dem Kopf als Ex-General.
Gruß Bernd
Hallo,
jeder hat das Recht öffentliche Straßen regelkonform zu nutzen. Auch zum Parken. Wenn der Parkplatz zum Haus gehören würde, müßte er meines Wissens gekennzeichnet sein.
Ich vermute , dass den Bewohnern nicht passt, das da geparkt wird, weil sie vielleicht einen längeren Fußweg zum Haus haben, oder der Meinung sind es währe Gewohnheitsrecht.
Andererseits will man ja auch mit den Nachbarn gut auskommen.Noch mal miteinander sprechen.
Viel Erfolg
Jonas
Hallo,
würde Dir da einmal spontan zustimmen. Evtl. kann eine Nachfrage bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung für Klärung sorgen. In jedem Fall müssten die Parkplätze wohl extra gekennzeichnet sein. Lasst Euch halt einfach mal den Mietvertrag zeigen … .
MFG MG
Ich glaube dass das Unfug ist. Die wollen nur die Parkplätze vor ihrem Haus für sich sichern. Lassen sie sich das Sondernutzungsrecht für diese Parkplätze zeigen. Müsste ein Papier der zuständigen Stadtverwaltung sein.Das gibt es z.B. für gehbehinderte Anwohner.
Gruss Graf
Hallo, erst einmal Entschuldigung, aber es ist ja auch Urlaubszeit.
So nun zu ihrer Sache.
Eine ganz einfache Antwort: Nein!
Schauen sie doch einmal wie die Parkplätze ausgeschildert sind.
-frei für Anwohner usw. Auf jeden Fall ist auf einer öffentlichen gewidmeten Straße kein Privatparkplatz.
Möglich ist es nur, wenn es eine Privatstraße ist wo die Eigentümer die Finanzierung für den Ausbau der Straße getätigt haben.
Wenn alle Stränge reisen können sie sich im Gemeindeamt oder Straßenverkehrsamt erkundigen.
Eins steht jedenfalls fest: Wie ist es Ausgeschildert. Danach können sie handeln.
Hallo,
also im Internet hab ich zu dem Thema dieses gefunden:
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/12714/Oeffentli…
allerdings hab ich keine Gesetzesangaben gefunden. Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass öffentliche Parkplätze vermieten nicht geht und wer zuerst kommt, parkt zuerst.
Sonst lass dir doch von der Nachbarin den „Vertrag“ zwischen Ihr und der Stadt / Gemeinde bezüglich der Vermietung zeigen. Oder frag selber mal bei Stadt / Gemeinde nach, ob sowas überhaupt möglich ist. Wenn nicht, weißt du, dass die Nachbarin lügt nur um die Parkplätze für sich zu beanspruchen.
Du kannst natürlich auch tun was Nachbarin sagt und weiter vorne parken um Stress zu vermeiden.
Gruß Tina
P.S. Sorry für meine späte Antwort!
Hallo AK Kojote, was Dir deine Nachbarin gesagt hat ist Quatsch mit Soße! 1. Wenn in der Straße Parkraum vermietet ist, dann steht dort ein Schild mit einer Nummer drauf, hast Du vieleicht schon man gesehen bei Parkplätzen für Behinderte. 2. Auf Strassen mit zwei Fahrtrichtungen, oder Gegenverkehr ohne Mittellinie, darf eh nur geparkt werden, wenn, wenn zwischen dem Fahrzeug und dem Kantstein auf der anderen Straßenseite Kantstein mindestens 6 m Raum ist. Sind die 6 m nicht vorhanden ist in in der Straße auch ohne Halteverbotsschilder Parkverbot! Wissen im Übrigen die wenigsten, ist aber so. Damit ist praktisch in allen Wohnstraßen Parkverbot. Nur auf gekennzeichnetten Parkplätzen darf geparkt werden. Der Raum vor ihrem Haus, wenn dieser eine befestigte Straße ist, kann also nicht zu ihrem Haus gehören. Sind diese zwei Parkplätze auf unbefestigtem Grund, könnten sie zum Haus gehören. Im Zweifen mal bei der Stadtverwaltung nachfragen. Gruß aus Hamburg, dem Tor zur Welt
hatte geantwortet
Hallo, wir sind neu eingezogen, und auf unserer Straßen seite
gibt es keine Parkplätze nur Gehweg.
Auf der anderen Seite gibt es keinen Gehweg dort parken alle
Autos, es ist eine öffentliche Straße.
Jetzt haben wir dort geparkt, dann kam die Nachbarin von der
Seite wo die Parkplätze sind, und forderte uns auf unser Auto