Parken auf Parkplatz im öffentlichen Grün

Guten Tag,
es gibt viele Schrebergärten in Deutschland
Vielfach im totalen Privatbesitz, also für die Öffentlichkeit gesperrt.
Dann gibt es auch Anlagen, die für die Öffentlichkeit nicht gesperrt sind.Sie sind dann als „Öffentliches Grün“ gewidmet, o.s.ä…
Hier dürfte ich als Privatperson mich auf allen Wegen frei bewegen können, oder???
Wenn die Anlage Außerhalb liegt, sie auch einen Parkplatz besitzt, darf dieser dann auch von der Öffentlichkeit genutzt werden??

Ich hoffe, das ich es richtig formuliert habe; dank für Korrekturhinweise.

Warte nun auf Antwort,
Werner

Hallo Werner,

Wenn die Anlage Außerhalb liegt, sie auch einen Parkplatz
besitzt, darf dieser dann auch von der Öffentlichkeit genutzt
werden??

Das kann man pauschal nicht beantworten.

Dies hängt ganz von den örtlichen Verhältnissen ab. Am ehesten kann Dir da der Eigentümer des Parkplatzes helfen (Der muss ja nicht mit dem Eigentümer des Kleingartenvereins identisch sein). Evtl. ist die vorhandene Beschilderung ein Hinweis. Ggf. hilft auch die Satzung des Kleingartenvereins weiter oder, wenn sich der Parkplatz in kommunalen Besitz befindet, kann es sein, dass die Frage in einer kommunalen Satzung geregelt ist.

Ich hoffe das hilft Dir dennoch weiter.

Dein
Ebenezer