Guten Tag,
es gibt viele Schrebergärten in Deutschland
Vielfach im totalen Privatbesitz, also für die Öffentlichkeit gesperrt.
Dann gibt es auch Anlagen, die für die Öffentlichkeit nicht gesperrt sind.Sie sind dann als „Öffentliches Grün“ gewidmet, o.s.ä…
Hier dürfte ich als Privatperson mich auf allen Wegen frei bewegen können, oder???
Wenn die Anlage Außerhalb liegt, sie auch einen Parkplatz besitzt, darf dieser dann auch von der Öffentlichkeit genutzt werden??
Ich hoffe, das ich es richtig formuliert habe; dank für Korrekturhinweise.
Warte nun auf Antwort,
Werner