Ein fremdes Fahrzeug steht auf einem Ausgeschilderten Privatgrundstück, unerlaubt.
Es weißt Schäden auf, es ist ersichtlich das der Schadenwährend des unberechtigten Parkens entstanden sind. Wer kann jetzt haftbar gemacht werden, der Mieter dieses Abstellplatz der Eigentümer oder der Halter selber?? Der Verursacher ist Unbekannt!!
Es weißt Schäden auf, es ist ersichtlich das der
Schadenwährend des unberechtigten Parkens entstanden sind.
Wer kann jetzt haftbar gemacht werden, der Mieter dieses
Abstellplatz der Eigentümer oder der Halter selber?? Der
Verursacher ist Unbekannt!!
Es bleibt bei der bisherigen Antwort, auch wenn Du die Frage noch zehnmal stellst.
Dreifach-Posting
…
Dazu gibt es mehrere Antworten,nämlich
a) der Grundstückseigentümer/Mieter eines Stellplatzes kann den Pkw-Halter wegen
Besitzstandsstörung belangen
b)der Halter des Pkw kann Anzeige gegen Unbekannt wegen der Beschädigung erstatten
c)Schäden am Fahrzeug werden eventuell über die Kasko-Versicherung gedeckt sein,was
anhand der Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrages zu prüfen wäre.
Wenn Du die Frage das 4. mal stellst, schreibe bitte noch dazu,
welche Antwort Du erwartest.
Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzten.
Was ist dir an dieser Bewertung unklar oder widerspricht deiner Lebenserfahrung, dass du die Frage immer wieder stellst?
G imager
Wenn Du die Frage das 4. mal stellst, schreibe bitte noch
dazu,
welche Antwort Du erwartest.
Diese hier?
Durch das Abstellen des Fahrzeugs ist ein stillschweigender Einstellungsvertrag zustande gekommen. Der Grundstückseigentümer hat diesem nicht widersprochen, ergo hat er den Schaden als Obhutsschaden zu ersetzen.
[Ironie]-Tags an geeigneter Stelle einsetzen.
Gruß Keki
Das wäre doch mal ein prima Verbesserungsvorschlag für dieses Forum! Statt der Vorschaltseite, die sowieso niemand liest, besser eine Checkbox einbauen:
„Ich bestätige hiermit, dass ich mir meiner eigenen verqueren Rechtsmeinung unter vollständiger Ignoranz von Gesetzgebung und Rechtsprechung absolut sicher bin, und akzeptiere insoweit nur Antworten, die diese bestätigen.“
Gruß vom Wiz