Parken auf Privatparkplatz

Hallo zusammen, habe mal eine generelle Frage zu Privatparkplätzen. Gibt es hierzu evtl. § oder Urteile?: Hat z. B. eine Steuerkanzlei private Parkplätze angemietet und Schilder aufgestell und beschriftet mit: „Reserviert für Kanzlei XY“. Sonst steht da nix drauf. Wer darf dort parken ohne Ärger zu bekommen? Chef - Mitarbeiter - Mandanten - Paketdienst…

Das mußt du den Chef fragen, denn der ist alleiniger Bestimmer wer auf seinem gemieteten Parkplatz stehen darf.

Das war schwer, puh, der Plem

Hallo!

Erlaubt:

Chef
Mitarbeiter
Mandanten
Lieferanten (der Kanzlei natürlich)

mit Ärger und Kosten

beliebige Parker, die zu faul waren einen öffentlichen Parkplatz aufzusuchen.

MfG
duck313

Erlaubt:

Chef
Mitarbeiter
Mandanten
Lieferanten (der Kanzlei natürlich)

Echt? Cool. Endlich kann ich meine Karre auf den Firmenparkplätzen abstellen und muss mir keinen öffentlichen Parkplatz mehr suchen. Werde meinem Chef gleich Morgen einen Ausdruck von Deinem Posting unter die Nase halten, damit er endlich weiß, dass er den Angestellten das Parken dort nicht mehr untersagen darf.

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Echt? Cool. Endlich kann ich meine Karre auf den
Firmenparkplätzen abstellen …

Wenn Du weißt, wo die beschriebenen Parkplätze sind und Du in der der KJanzlei arbeitest, dann ist das kein Problem.

Unsinn

Echt? Cool. Endlich kann ich meine Karre auf den
Firmenparkplätzen abstellen …

Wenn Du weißt, wo die beschriebenen Parkplätze sind und Du in
der der KJanzlei arbeitest, dann ist das kein Problem.

Ach was…

Ist es nicht so, dass alleine der Besitzer der Parkplätze, also idR. der Mieter, darüber bestimmen darf, wie und von wem diese Parkplätze genutzt werden?

Wo ist geregelt, dass ein Mitarbeiter eines Unternehmens oder ein Lieferant automatisch die Parkplätze nutzen darf?

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Ganz deiner Meinung

Wo ist geregelt, dass ein Mitarbeiter eines Unternehmens oder
ein Lieferant automatisch die Parkplätze nutzen darf?

Und wo ist geregelt, dass das nicht so ist? Wo steht, dass nur der Chef da parken darf? Merkste was? Nee, vermute ich.

Hallo,

es gibt in sehr vielen Betrieben ganz klare Regelungen, wer welche Parkplätze nutzen darf, die auf dem Firmengrundstück liegen/von der Firma angemietet wurden. Und das reicht vollkommen aus, um Mitarbeiter von der Nutzung entsprechender Plätze auszuschließen. Wer dagegen verstößt, handelt sich Ärger im Hause und darüber hinaus ein, der ggf. nicht zu unterschätzen ist (es gibt Firmen bei denen es im Einzelfall beim „freundlichen Hinweis bleibt“, andere reagieren da weniger gelassen).

Und auch gegenüber Dritten kann man durchaus ein einfaches Schild „Fa. Meier“ konkretisieren, und im Zuwiderhandlungsfall dann tätig werden. Wer belegen kann, dass er jemand ausdrücklich von der Nutzung entsprechender Flächen ausgeschlossen hat, hat selbstverständlich einen Unterlassungsanspruch und kann sich bei Missbrauch der Fläche entsprechend wehren, auch wenn dieser Dritte ein ansonsten gewünschter Kunde/Besucher/Lieferant/ … ist. D.h. einmal nachweislich darauf hingewiesen, dass ein Parkplatz ein Mitarbeiter- und gerade kein Besucherparkplatz ist, reicht auch hier aus, um ggf. tätig werden zu können. Und auch diesbezüglich gibt es in vielen Unternehmen klare Richtlinien, die man im Hause tätigen Dritten gerne mal gleich mit Auftragsvergabe zukommen lässt.

Gruß vom Wiz

Wo ist geregelt, dass ein Mitarbeiter eines Unternehmens oder
ein Lieferant automatisch die Parkplätze nutzen darf?

Und wo ist geregelt, dass das nicht so ist? Wo steht, dass nur
der Chef da parken darf? Merkste was? Nee, vermute ich.

Ich wiederhole gerne nochmal:

Ist es nicht so, dass alleine der Besitzer der Parkplätze, also idR. der Mieter, darüber bestimmen darf, wie und von wem diese Parkplätze genutzt werden?

Wenn Firma X einen Parkplatz mietet, dann bestimmt auch Firma X, wer dort parken darf. Da eine Firma selbst keine Entscheidungen treffen kann, gibt es rechtliche Vertreter wie Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände usw. Diese entscheiden einzig und allein, wie und von wem die Parkplätze genutzt werden. Nicht selten sind deutlich weniger Parkplätze vorhanden, als eine Firma Mitarbeiter hat. Daher wird dann klar geregelt, wer das Privileg erhält dort parken zu dürfen. Wie Du jetzt auf das schmale Brett kommst, dass dort wie selbstverständlich Pförtner und Putzfrau parken dürften und der Chef sich im Zweifelsfall ins Halteverbot stellen muss, kann wirklich keiner nachvollziehen.

Offensichtlich hast Du bereits bei den einfachsten Dingen des Lebens enorme Verständnisschwierigkeiten…

Nee, doch nicht
Ich wiederhole ungern:

Merkste was? Nee, vermute ich.
Ich wiederhole gerne nochmal:

Ist es nicht so, dass alleine der Besitzer der Parkplätze,

Genau so ist es.

Wenn Firma X einen Parkplatz mietet,

… gähn, viel blah, blah

Daher wird dann
klar geregelt, wer das Privileg erhält dort parken zu dürfen.

Aha, das hast Du also generell bestimmt, dass das so von allen geregelt werden muss. Interessant.

Wie Du jetzt auf das schmale Brett kommst, dass dort wie
selbstverständlich Pförtner und Putzfrau parken dürften und
der Chef sich im Zweifelsfall ins Halteverbot stellen muss,

Wann habe ich das geschrieben?

Offensichtlich hast Du

enorme Probleme, auf eine

eine generelle Frage zu Privatparkplätzen

eine generelle Antwort zu geben, zu verstehen oder zu akzeptieren.

Plonk!

Hast Du den Account gehacked?

Anders kann ich mir nicht vorstellen, wie ein Troll wie Du seit 2006 hier sein Unwesen treiben kann…

Liebe Antwortenden, bevor das hier noch in Streit ausartet, möchte ich meine Frage konkretisieren:

Heute ist es leider üblich, dass Leute die auf Privatparkplätzen parken ganz schnell eine Abmahnung vom Anwalt bekommen und eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Wenn jetzt ein Privatparkplatz so schwammig beschildert ist, wie in meiner Frage beschrieben, wer riskiert eine Abmahnung? Mitarbeiter - Mandanten - angehende Mandanten -Handelsvertreter, der die Kanzlei besuchen will …Die Beschilderung ist nicht eindeutig individuallisiert, wie z. B. Herr Meyer oder ein KFZ-Kennzeichen.

Danke für weitere Meinungen!

Hallo,

hypothetisch risikiert jeder so eine Abmahnung mit Ausnahme des berechtigten Besitzers. Die Forderung auf Abgabe einer Unterlassungserklärung ist natürlich ein mittelschwerer Witz und ein kleines Psychospielchen bei einem einmaligen Verstoss.

Der Auftraggeber des RAs wird später erst mal den Nachweis erbringen müssen, dass die Person ihren Pkw dort widerrechtlich abstellte. Das dürfte angesichts der unklaren Beschilderung nicht einfach werden. Ich als Mandant einer solchen Kanzlei sehe mich als berechtigt an mein Pkw dort abzustellen, solange mir niemand diese Berechtigung entzieht. Bei Mitarbeitern wird das intern und im Rahmen einer Arbeitsanweisung geregelt. Lieferanten werden mündlich informiert.

Sonstige Wildparker dürfen sich ihr Fahrzeug vom Abschleppdienst abholen und sehen sich dann mit der Forderung nach Ausgleich der Kosten konfrontiert.

vdmaster

Du meinst also, alles, was nicht Deinem Wikipedia-Stammtisch-Meinungsmischmasch entspricht, ist ein Troll? Dann bin ich gern einer.

Zur Sache: Oben hat vdmaster die Antwort nochmal leicht verständlich zusammengefasst. Vielleicht liest es Dir jemand vor und erklärts Dir.

Ich bin raus.

Hallo,

Und wo ist geregelt, dass das nicht so ist?

Ich schlage vor: http://dejure.org/gesetze/BGB/858.html
Gruß
Alfred

Hallo,

Wo ist geregelt, dass ein Mitarbeiter eines Unternehmens oder
ein Lieferant automatisch die Parkplätze nutzen darf?

Und wo ist geregelt, dass das nicht so ist? Wo steht, dass nur
der Chef da parken darf? Merkste was? Nee, vermute ich.

Ich wiederhole gerne nochmal:

Ist es nicht so, dass alleine der Besitzer der Parkplätze,
also idR. der Mieter, darüber bestimmen darf, wie und von wem
diese Parkplätze genutzt werden?

Richtig - dies bedeutet dann aber auch, dass er die Parkplätze entsprechend beschildert
z.B: reserviert für Mitarbeiter, oder reserviert für Kennzeichen XX-XX 100.

Alternativ gibt es natürlich noch andere Möglichkeiten, wie z.B. interne Hinweise oder auch Absperrungen zu nutzen.

Ansonsten kann man davon ausgehen, dass die Kunden/Mandanten, bzw. Besucher und auch die Mitarbeiter diesen Parkplatz benutzen dürfen.

Gruß Merger

Ergänzung:
und wo sollte der Unterschied sein z.B. zwischen einem Supermarkt und einer Steuerberater-Kanzlei ?

Gruß Merger

Hallo,

Alternativ gibt es natürlich noch andere Möglichkeiten, wie
z.B. interne Hinweise oder auch Absperrungen zu nutzen.

Eben.
Und wenn Du jetzt nochmal nachliest, worauf n.n. geantwortet hat…
Gruß
Alfred