Darf von der Schulleitung verboten werden, dass Schüler auf dem schuleigenen Parkplatz parken, damit den Lehrern, welche eventuell erst zu späteren Stunden kommen, nicht die Möglichkeit genommen wird unmittelbar vor der Schule zu parken?
Kann ich leider nicht beantworten,
Darf von der Schulleitung verboten werden, dass Schüler auf
dem schuleigenen Parkplatz parken, damit den Lehrern, welche
eventuell erst zu späteren Stunden kommen, nicht die
Möglichkeit genommen wird unmittelbar vor der Schule zu
parken?
Hallo NZone,
die Fläche auf der sich die Schule bzw. der Parkplatz befindet ist entscheident. ist es eine städtische Fläche, kann das zuständige Schulamt über den Parkplatz entscheiden, oder die Entscheidung dem Rektor übergeben.
Bei einer Privatperson als Eigentümer, liegt es ganz in seinem Willen, wer den Parkplatz beutzen darf.
In der Regel wird es aber dem Rekor einer Schule immer erlaubt sein, über die schuleigenen Parkplätze zu verfügenen und bei Nichteinhaltung über das Ordnungsamt Bußgelder erstellen zu lassen oder abzuschleppen.
Grüße
Schaffi