Hallo,
in unserer Siedlung – Zone 30 - steht an einer Kreuzung ein kleiner Anhänger ca. 1,5 Meter lang. Die 5 Meter werden nicht immer eingehalten.
Davor ein Wohnmobil (Womo) Beides gehört dem gleichen Besitzer.
Anhänger und Womo sind Dauerparker (Sind nur bei Urlaubsfahrten weg. Behindern die Einsicht in der Bergauf führende Straße.
Aus der Nebenstraße aus der ich und Andere kommen herrscht also rechts vor Links.
PKW kann ich durch die Sichtversperrung erst dann sehen, wenn meine Motorhaube
auf der Gegenspur steht. Oft Hupe ich (Weiß, ist verboten)
Beinahe Unfälle waren schon!!
Nochmal: Das ganze Gebiet ist Zone 30
Der Besitzer ist mehrfach von verschiedenen Anliegern angesprochen worden.
Kommentar: Ich darf das!! Lasst mich in Ruhe!!
Das Ordnungsamt schaut sich das an… hüllt sich in Schweigen…
Will Prüfen… Ende!!
Nun ist demnächst wieder ein Ortstermin.
Wer kennt die aktuelle Rechtsgrundlagen??
Nach meinen älteren Recherchen ist das nur begrenzte Zeit möglich, dann sollte / muss umgeparkt werden.
Wer kann hier helfen mit aktuellen Hinweisen, Gesetzen (usw.), Urteile…
Danke
für die intensive Suche,
Werner