Eine Frage:
Es ist ja nicht erlaubt entgegen der Fahrbahn auf der
linken Fahrbahnseite zu parken (außer verkehrsberuhigter
Bereich und Einbahnstraßen).
Auf Privatgrundstücken kann man sein Auto auch parken wie
man will.
Aber wie ist das in meinem Beispiel:
Parkplatz liegt gegenüber des Grundstücks. Eigentümer
musste es beim Bau des Hauses kaufen. Somit ist es sein
Privatgrundstück. Dieser Parkplatz ist von einer
öffentlichen Straße und einem Gehweg begrenzt.
Darf man hier sein Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung
parken bzw. auch ohne gültigem Tüv stehen?
Danke schon mal für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Rico