Parken im Halteverbot - waehrend der Ferien!

Liebe/-r Experte/-in,

ich wohne in einer verkehrsberuhigten Straße, gegenueber einer Schule. Waehrend der Ferienzeit wurde mir eine Verwarnung wegen Parkens im Halteverbot erteilt. Das Teilstueck der Straße hat 2 Schilder.
1 Schild zeigt ein Haltestellenzeichen mit dem zusaetzlichen Vermerk, Schulbus, Werktags 7 bis 17 Uhr. Unmittelbar daneben steht ein Haltverbotsschild mit dem Zusatz, 7 bis 17 Uhr!

Nach meiner Meinung bezieht sich das Halteverbot auf den Schulbus - auch wenn kein zusaetzliches Schild „Schulbus“ am Halteverbotszeichen angebracht ist.

Bringt es was, im Fall einer solchen Verwarnung, mit Hilfe eines Anwalts weiter dagegen anzugehen?

Was meinen Sie dazu?

MfG
René

Den Anwalt fragen wäre nicht verkehrt
aber jedes Zusatzschil gehört zu dem Hauptschild oben drüber
Zwei Schilder mit je einem Zusatz sind als zwei eindeutig zu behandeln
Gruß
Joachim

Hallo René,

Nach meiner Meinung bezieht sich das Halteverbot auf den
Schulbus - auch wenn kein zusaetzliches Schild „Schulbus“ am
Halteverbotszeichen angebracht ist.

so sind die Schilder nicht zu deuten. Warum sollte an einer Bushaltestelle ein Halteverbot für den Schulbuss erteilt werden. Das wäre doch widersinnig. Entweder Haltestelle oder Halteverbot. Zwei Verkehrszeichen beziehen sich nicht aufeinander, sondern sind immer getrennt zu betrachten. Wenn man für Schulbusse ein Halteverbotsschild einrichten wollte, müsste man dies mit einem entsprechenden Schild und einem Zusatzzeichen „Schulbus“ anordnen. Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf das darüber angebrachte Hauptschild. Das Zusatzschild „Schulbus“ unterhalb des Haltestellenschildes bezieht sich also nicht auf das daneben angebrachte Halteverbot. Dieses bezieht sich auf alle Fahrzeuge.
Wir haben es hier also mit zwei Vorschriften zu tun:

  1. Es ist eine Bushaltestelle für den Schulbus, die werktags zwischen 7 und 17 Uhr genutzt wird.
  2. An dieser Stelle gilt ein Halteverbot, täglich von 7 bis 17 Uhr. Das Halteverbot gilt also immer, unabhängig vom Schulbetrieb auch in den Ferien, an Wochenenden und an Feiertagen.

Bringt es was, im Fall einer solchen Verwarnung, mit Hilfe
eines Anwalts weiter dagegen anzugehen?

Nein, meiner Meinung wohl nicht.

Gruß,

Peter

hier kann ich dir leider nicht weiterhelfen

mfg

Hallo repe,

ich denke den Weg zum Anwalt und den Streit mit der Verwaltung können Sie sich sparen. Da aus der Beschilderung nicht zwangsläufig hervorgeht, dass das Halteverbot nur wegen des Schulbusses dort eingerichtet ist und deshalb in der schulfreien Zeit eventuell nicht gelten könnte, sehe ich da wenig Erfolgsaussichten. Die Beschilderung sagt eindeutig, wann dort nicht gehalten werden darf und ein Versoß gegen diese Regelung bildet somit die Rechtsgrundlage für das Bußgeld. Daran ist m.E. nicht zu rütteln. Die Beschilderung der Haltestelle mit der zeitlichen Einschränkung soll für jeden erkennbar machen, dass diese Haltestelle keine reguläre für den öffentlichen Nahverkehr ist. Sicher ist das Halteverbot genau deshalb dort angeordnet und in den Ferien bräuchte man es also eigentlich nicht. Aber solange das Verbot nicht per Schild an den Ferientagen außer Kraft gesetzt ist, gilt es. Das ist sicher unbefriedigend für Sie und ich kann Ihren Ärger gut nachvollziehen.

Freundliche Grüße

Anja Riemann

Hallo, einfach mal Google´n :smile: