Liebe/-r Experte/-in,
ich wohne in einer verkehrsberuhigten Straße, gegenueber einer Schule. Waehrend der Ferienzeit wurde mir eine Verwarnung wegen Parkens im Halteverbot erteilt. Das Teilstueck der Straße hat 2 Schilder.
1 Schild zeigt ein Haltestellenzeichen mit dem zusaetzlichen Vermerk, Schulbus, Werktags 7 bis 17 Uhr. Unmittelbar daneben steht ein Haltverbotsschild mit dem Zusatz, 7 bis 17 Uhr!
Nach meiner Meinung bezieht sich das Halteverbot auf den Schulbus - auch wenn kein zusaetzliches Schild „Schulbus“ am Halteverbotszeichen angebracht ist.
Bringt es was, im Fall einer solchen Verwarnung, mit Hilfe eines Anwalts weiter dagegen anzugehen?
Was meinen Sie dazu?
MfG
René