Parken im Halteverbot

Hi

Eine Person hat eine Spendenaufforderung des Regierungspräsidium in Kassel bekommen wegen falsch parken.

Der Fahrzeugführer war sich zunächst keiner Schuld bewuasst und hatte auch nicht in Erinnerung das es dort ein Halteverbot gibt .

Der Fahrzeugführer ist deshalb an einem Sonntag nachmittag nochmals in die Stadt gefahren um sich diese Parksituation an dieser Stelle noch einmal anzusehen.
Er biegt wie damals in die Strasse ein und sieht auf der ggegenüberliegenden Strassenseite so gut wie die ganze Strasse lang Auto’s parken , gelegentlich mal eine Parknieche frei auf eine länge von rund 700 Meter .
Der Fahrzeugführer wendet sein Fahrzeug in einer Einfahrt und stellt seinen PKW in eine freie Parklücke .
Er steigt aus , geht die Strasse auf und ab und findet kein Hinweis , das dort das Parken nicht erlaubt sei .
Da der Fahrzeugführer ja nur kontrollieren wollte was hier falsch , also verboten sei , machte er ein paar Foto’s von der Stelle wo er zum Straftat-Zeitpunkt geparkt hat und findet keinen Hinweis das dort Halteverbot sei und fährt danach wieder weg.
Er fährt noch einmal die Strasse auf und ab und findet dann doch ganz am Strassenanfang an der Kreuzung das besagte Halteverbotsschild , also rund 600 Meter entfernt von der genutzten Parknieche.
im gesammten Strassenverlauf gibt es dann aber kein weiteres Hinweisschild .
Wer also wie dieser Fahrer von der anderen Seite kommt , in irgendeiner Einfahrt wendet und längs der Strasse so gut wie alle Parkniechen am Strassenrand zugeparkt sind , kommt in den glauben das es dort so wie die ganzen Auto’s parken korrekt sei.

wohl eine nie versiegende Spendeneinnahmequelle oder wie ?

gruss

Toni

Wer also wie dieser Fahrer von der anderen Seite kommt , in
irgendeiner Einfahrt wendet und längs der Strasse so gut wie
alle Parkniechen am Strassenrand zugeparkt sind , kommt in den
glauben das es dort so wie die ganzen Auto’s parken korrekt
sei.

Genau das ist der Grund für das Verwarnungsgeld.

Wer hier wendet muss sich vergewissern das auf der anderen Straßenseite das Parken erlaubt und nicht eingeschränkt ist.

hi,

bitte Beachten: durch zweimaliges Wenden können Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht umgangen werden.

grüße
lipi

hallo lipi

bitte Beachten: durch zweimaliges Wenden können
Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht umgangen werden.

Ich hätte hier noch mehr Ratschläge, falls Du Dich über irgend etwas unterhalten möchtest:
http://blog.sv-sachsen.de/2013/02/25/22-irrtumer-im-…

Aber was hat das alles mit der Frage zu tun?

LG
T.

2 Like

Hi
wirklich 600 m kein Schild? Wie weit hinter dem Schild solst du geparkt haben?
Die Rechtsprechung hat mW eine Strecke von 300 m festgelegt, die man (beim Wenden in der Straße) zurückgehen muss, um zu schauen, ob da kein Schild steht.
Gruß
HaWeThie

So sollen die Zeichen 286 aufgestellt werden:
(Verwaltungsviorschrift zur StVO):
"Den Anfang einer Verbotsstrecke durch einen zur Fahrbahn weisenden Pfeil zu kennzeichnen, ist zumindest dann zweckmäßig, wenn wiederholte Zeichen aufgestellt sind oder das Ende der Verbotsstrecke gekennzeichnet ist. Eine Wiederholung innerhalb der Verbotsstrecke ist nur angezeigt, wenn ohne sie dem Sichtbarkeitsprinzip nicht Rechnung getragen würde.

Das Ende der Verbotsstrecke ist zu kennzeichnen, wenn Verbotszeichen wiederholt aufgestellt sind oder wenn die Verbotsstrecke lang ist. Das gilt nicht, wenn die Verbotsstrecke an der nächsten Kreuzung oder Einmündung endet oder eine andere Regelung für den ruhenden Verkehr durch Verkehrszeichen unmittelbar anschließt."

Für das Sichtbarkeitsprinzip sind Grundstückseinfahrten nicht zu berücksichtigen, es muss also nicht alle 12,3m ein Schild aufgestellt werden, vergleiche das Urteil hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Haltverbot02.php

Der zweit Satz der VwV-StVO trifft nur zu, wenn die Verbotsstrecke an der nächsten Kreuzung/Einmündung nicht endet.

Es dürfte also hinsichtlich der BEschilderung alles korrekt sein.
Beachte aber, dass das OLG Hamm im verlinkten Urteil gerade mal 30m als angemessen ansahen, die der Verkehrsteilnehmer zurücklaufen muss.

300m - das sind drei Sportplatzlängen - halte ich für weltfremd.
(Man würde dann bis zu 600m laufen müssen, das sind bei 6km/h 6 Minuten Laufzeit und man ist dann selbst bei einem eingeschränkten Halteverbot schon über die 3min heraus.)

N’Abend,

Beachte aber, dass das OLG Hamm im verlinkten Urteil gerade
mal 30m als angemessen ansahen, die der Verkehrsteilnehmer
zurücklaufen muss.

300m - das sind drei Sportplatzlängen - halte ich für
weltfremd.
(Man würde dann bis zu 600m laufen müssen, das sind bei 6km/h
6 Minuten Laufzeit und man ist dann selbst bei einem
eingeschränkten Halteverbot schon über die 3min heraus.)

Wer zwingt einen denn, zu laufen? Man könnte ja auch mit dem Auto bis zur nächsten Kreuzung vorfahren, erst dort wenden und sich ab da die Beschilderung ansehen. Das spart dann 3 min…

MfG,
Marius

Hi

Diese recht gut ausgebaute Strasse ist eine Zufahrtsstrasse zu einem Industriegebiet an deren Anfang noch 4 Wohnhäuser stehen.
Der Fahrer hatte beruflich in dem 2ten Haus zu arbeiten.

Wenn man von dem Industrieviertel auf diese Zubringerstrasse zu der Bundesstrasse fährt steht dort ein Haltverbotsschild .

An dieser Strasse selbst stehen am Anfang noch diese besagten 4 Wohnhäuser , dann kommen zum teil leere Parzellen , zum Teil Lagerhäuser und Firmensitze von Kleinunternehmen , deren Einfahrten sich problemlos zum wenden eines PKW’s eignen.

Am Strassenende teilt sich die Strasse in das Grossindustrieviertel .
An dieser Kreuzung steht dann in richtung Bundesstrasse das einzigste Halteverbotsschild über die ganze Strassenlänge auf eine länge von ca 700 Meter .
Man kommt aber auch so auf den ersten Blick auch nicht drauf , das es dort ein Halteverbotsschild gibt , da zum einen die Strasse so gut ausgebaut ist , das obwohl an einem Strassenrand Auto’s parken ,2 LKW-Sattelzüge noch Problemlos entgegen kommen könnten und wie schon beschrieben , es parken ständig Auto’s da .
An dem Tag der Straftat standen dort bestimmt auf den ersten 300 Meter Auto’s geparkt und an dem Sonntag war der bereich um die Wohnhäuser auch gut zugeparkt , ca 30 Auto’s

gruss

Toni