Hi
Eine Person hat eine Spendenaufforderung des Regierungspräsidium in Kassel bekommen wegen falsch parken.
Der Fahrzeugführer war sich zunächst keiner Schuld bewuasst und hatte auch nicht in Erinnerung das es dort ein Halteverbot gibt .
Der Fahrzeugführer ist deshalb an einem Sonntag nachmittag nochmals in die Stadt gefahren um sich diese Parksituation an dieser Stelle noch einmal anzusehen.
Er biegt wie damals in die Strasse ein und sieht auf der ggegenüberliegenden Strassenseite so gut wie die ganze Strasse lang Auto’s parken , gelegentlich mal eine Parknieche frei auf eine länge von rund 700 Meter .
Der Fahrzeugführer wendet sein Fahrzeug in einer Einfahrt und stellt seinen PKW in eine freie Parklücke .
Er steigt aus , geht die Strasse auf und ab und findet kein Hinweis , das dort das Parken nicht erlaubt sei .
Da der Fahrzeugführer ja nur kontrollieren wollte was hier falsch , also verboten sei , machte er ein paar Foto’s von der Stelle wo er zum Straftat-Zeitpunkt geparkt hat und findet keinen Hinweis das dort Halteverbot sei und fährt danach wieder weg.
Er fährt noch einmal die Strasse auf und ab und findet dann doch ganz am Strassenanfang an der Kreuzung das besagte Halteverbotsschild , also rund 600 Meter entfernt von der genutzten Parknieche.
im gesammten Strassenverlauf gibt es dann aber kein weiteres Hinweisschild .
Wer also wie dieser Fahrer von der anderen Seite kommt , in irgendeiner Einfahrt wendet und längs der Strasse so gut wie alle Parkniechen am Strassenrand zugeparkt sind , kommt in den glauben das es dort so wie die ganzen Auto’s parken korrekt sei.
wohl eine nie versiegende Spendeneinnahmequelle oder wie ?
gruss
Toni