Hallo zusammen,
ich frage mich gerade mit welcher Strafe jemand zu belangen ist, der so wie auf dem Bild dargestellt parkt. Und wie sich das Strafmaß ändert, wenn man die Dreistigkeit besitzt fast täglich für mehrere Stunden so zu parken
Die rote gestrichelte Linie soll den Verlauf des Gehwegs darstellen. Der Gehweg ist nur durch eine Reihe versengter Randsteine von der Fahrbahn abgetrennt. Ab der Einmündung beginnt eine Einbahnstraße in die angezeigte Richtung.
Wie auf dem Bild eingezeichnet steht das Fahrzeug
- im Kurven- / Kreuzungsbereich
- vor einem abgesenkten Bordstein
- behindernd (querende Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen, insb. dann wenn vor dem Fahrzeug noch weitere Fahrzeuge parken)
- möglicherweise entgegen der Fahrtrichtung. (um sein Fahrzeug so abstellen zu können, muss man zwangsläufig auf dem angrenzenden Parkplatz wenden und der liegt definitiv innerhalb der Einbahnstraße)
Wer kennt sich da aus?
Nach meinen Recherchen kämen in Frage:
- Sie parkten länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung … und behinderten dadurch Andere: 30 €
- weniger als 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung geparkt… länger als 3 Stunden mit Behinderung: 30 €
- möglicherweise: In Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung geparkt: 15 €
- möglicherweise: Einbahnstraße in falscher Richtung befahren: 50 €
Vermutlich dürfte es sich hier um Tateinheit handeln und somit wären nur einmal 30 € (50 €) fällig. Aber da diese Verstöße mehrfach und regelmäßig erfolgen, müsste es doch Möglichkeiten geben das Strafmaß zu erhöhen. Schließlich könnte man dann von Vorsatz ausgehen. Das würde dann 60 € (100 €) machen. Bei den 100 € gibt’s doch auch schon Punkte oder?
Was meint ihr?
Danke & Gruß
Klaus