Hallo,
Ein Anwohner der Sackgasse ist das Hinauffahren des Berges im
Winter leid - zumal zugefroren
Sehr vernünftig. Er erkennt, dass er dort sehr wahrscheinlich die Karre nicht mehr unter Kontrolle hat und riskiert nichts.
- und er parkt sein Auto im Wendehammer.
Hier ist natürlich die Frage, ob das die richtige Lösung war. Da es ein Wendehammer ist, würde er eventuell gegen § 1 (2) StVO verstoßen. Wenn es keine ausgewiesene Parkfläche in einer verkehrberuhigten Zone oder sowas war, dann ist die Lage noch eindeutiger.
Ein anderer Nachbar (es könnte genauso gut der Briefträger oder der Müllwagen sein) rutscht mit seinem Fahrzeug im Wendehammer aus und prallt gegen den geparkten PKW.
Risiko nicht erkannt oder sich selbst überschätzt. Das wäre auch passiert, wenn der dort hätte parken dürfen.
Frage: Wer ist Schuld?
Derjenige, der den Unfall in der konkreten Situation nicht mehr vermeiden konnte. Hier ist das ganz klar derjenige, der gefahren ist. Das parkende Auto konnte nicht mehr ausweichen und es tauchte auch nicht plötzlich auf. Und nur weil jemand falsch parkt, gibt das niemanden einen Freibrief solche Fahrzeuge zu beschädigen.
Hätte der PKW nicht im Wendehammer geparkt, wäre der rutschende gegen eine Leitplanke oder nur den Bordstein geprallt.
Ja, und hätte die Polizei heute keinen Blitzer aufgestellt, wäre kein Raser geblitzt worden. Und wäre jedes Unfallgegener später los, wäre es nicht zum Opfer dieses einen Täters geworden. Jedenfalls nicht an dieser Stelle. Solches hätte und wenn führt hier nicht weiter.
Wäre der andere nicht ausgerutscht, hätte er den parkenden Wagen nicht beschädigt.
Genau.
Wer kann helfen?
Hier nur noch die Haftpflichtversicherung.
Grüße