Parken im Wendehammer einer Spielstraße bei Eis

Hallo zusammen!
Mal folgenden Fall angenommen:
Irgendwo im verschneiten Nordrhein Westfalen: Eine Spielstraße (pardon: verkehrsberuhigte Zone), 50 m Straße, dann kommt ein Wendehammer und dann geht es nochmal 30 m den Berg hinauf in eine Sackgasse.

Ein Anwohner der Sackgasse ist das Hinauffahren des Berges im Winter leid - zumal zugefroren - und er parkt sein Auto im Wendehammer.

Ein anderer Nachbar (es könnte genauso gut der Briefträger oder der Müllwagen sein) rutscht mit seinem Fahrzeug im Wendehammer aus und prallt gegen den geparkten PKW.

Frage: Wer ist Schuld? Hätte der PKW nicht im Wendehammer geparkt, wäre der rutschende gegen eine Leitplanke oder nur den Bordstein geprallt. Wäre der andere nicht ausgerutscht, hätte er den parkenden Wagen nicht beschädigt.

Wer kann helfen?

LG Webbengel

Hallo,

darf man denn im Wendehammer parken?

LG Barbara

Hallo!

Da besteht kein Zusammenhang.

Auch Falschparker dürfen nicht versehentlich gerammt werden. Verursacher trägt m.E. alle Kosten.
Eine Mitschuld der für Räumung/Streuung zuständigen Gemeinde ?
Wohl nicht,ist keine Hauptverkehrsstrasse,Nebenstraßen kommen ganz am Schluß dran,wenn überhaupt.
Man muss sich eben auf die Fahrbahnverhältnisse einrichten,das kommt ja nicht überraschend.
Falschparker wird wegen Ordnungswidrigkeit verwarnt,Parken im Halteverbot(anzunehmen) oder wegen Verkehrsbehinderung allgemein.

MfG
duck313

Danke für die schnelle Antwort.

Wie sieht das in der Praxis aus? Ein Müllwagen fährt in die (Anlieger-frei-) Straße ein. Der schwere LKW kann nicht rückwärts aus der Straße raus, er muss wenden.

Dabei besteht die Gefahr, den geparkten Wagen zu rammen, da der Berg glatt ist. Muss jetzt der termingeplagte LKW Fahrer anhalten, aussteigen, den PKW abschleppen lassen, wenn er der Gefahr des Rammens entgehen will?

Es gibt an diesem Hang nichts am Fahrstil anzupassen. Es schneit, die Autos fahren permanent über den frischen Schnee, es wird sofort glatt. Für den Winterdienst sind die Anlieger zuständig. Die können aber nicht den ganzen Tag mit Eiskratzer und Salzdose in der Straße stehen.

Hallo Barbara,

das Parken im Wendehammer ist zu untersagen. Steht also kein Parkverbotsschild dort, darf man da auch parken.

In diesem Fall liegt der Wendehammer aber in einem verkehrsberuhigten Bereich und da ist Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen verboten.

LG
Webbengel

Hallo,

In diesem Fall liegt der Wendehammer aber in einem
verkehrsberuhigten Bereich und da ist Parken außerhalb der
gekennzeichneten Flächen verboten.

Ok, ich hätte genauer fragen sollen. Ich wohne selber in einer Spielstraße und wollte letztlich darauf hinaus, ob es iom Wendehammer gekennzeichnete Parkflächen gibt. Mein Fehler.

Ich gehe also davon aus, dess es keine ausgewiesenen Parkmöglcihkeiten am Stellplatz des Autos gibt.

LG Barbara

Hallo Barbara,

Parken in Spielstraßen ist generell verboten. Es sei denn, es gibt ausgewiesene Parkflächen. Ich habe mal in einer Spielstraße gewohnt, da hat die Stadt die Flächen dunkelgrau gepflastert, auf denen man parken durfte. Der Rest der Straße war mit mittelgrauen Pflastersteinen gepflastert.

Sehr sinnfrei, denn bei Regen konnte man die beiden Graus eh nicht mehr unterscheiden. Die Anlieger parken in der Regel aber wo sie wollen und scheren sich nicht um Spielstraßenregeln.

Da dort meist junge Familien wohnen, zeigt der eine Nachbarn den anderen i.d.R. nicht an und so bleibt es bei den Parkern. Meist geben die Grundstücke gerade in Neubaugebieten sowieso keinen Platz für eigene Parkplätze her.

Die Fahrt mit einem LKW, Lieferwagen, Krankenwagen oder einfach nur mit einem Wohnwagen am Haken wird so zum Spießrutenlauf…

Hallo

Muss jetzt der termingeplagte LKW Fahrer anhalten, aussteigen, den PKW abschleppen lassen, wenn er der Gefahr des Rammens entgehen will?

Ich wette, dass das die richtige Antwort ist.

Hallo

Da dort meist junge Familien wohnen, zeigt der eine Nachbarn
den anderen i.d.R. nicht an und so bleibt es bei den Parkern.

Das sehen die jeweiligen Kinder dann hoffentlich genauso entspannt wie die Falschparker und ziehen beim Elfmeter auf der Wendeplatte voll ab…

Meist geben die Grundstücke gerade in Neubaugebieten sowieso
keinen Platz für eigene Parkplätze her.

Würde mich wundern, denn es gibt es ja regelmäßig die Verpflichtung, Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen, ohne die man überhaupt keine Baufreigabe erhält.

Gruß
smalbop

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Hallo,

Ein Anwohner der Sackgasse ist das Hinauffahren des Berges im
Winter leid - zumal zugefroren

Sehr vernünftig. Er erkennt, dass er dort sehr wahrscheinlich die Karre nicht mehr unter Kontrolle hat und riskiert nichts.

  • und er parkt sein Auto im Wendehammer.

Hier ist natürlich die Frage, ob das die richtige Lösung war. Da es ein Wendehammer ist, würde er eventuell gegen § 1 (2) StVO verstoßen. Wenn es keine ausgewiesene Parkfläche in einer verkehrberuhigten Zone oder sowas war, dann ist die Lage noch eindeutiger.

Ein anderer Nachbar (es könnte genauso gut der Briefträger oder der Müllwagen sein) rutscht mit seinem Fahrzeug im Wendehammer aus und prallt gegen den geparkten PKW.

Risiko nicht erkannt oder sich selbst überschätzt. Das wäre auch passiert, wenn der dort hätte parken dürfen.

Frage: Wer ist Schuld?

Derjenige, der den Unfall in der konkreten Situation nicht mehr vermeiden konnte. Hier ist das ganz klar derjenige, der gefahren ist. Das parkende Auto konnte nicht mehr ausweichen und es tauchte auch nicht plötzlich auf. Und nur weil jemand falsch parkt, gibt das niemanden einen Freibrief solche Fahrzeuge zu beschädigen.

Hätte der PKW nicht im Wendehammer geparkt, wäre der rutschende gegen eine Leitplanke oder nur den Bordstein geprallt.

Ja, und hätte die Polizei heute keinen Blitzer aufgestellt, wäre kein Raser geblitzt worden. Und wäre jedes Unfallgegener später los, wäre es nicht zum Opfer dieses einen Täters geworden. Jedenfalls nicht an dieser Stelle. Solches hätte und wenn führt hier nicht weiter.

Wäre der andere nicht ausgerutscht, hätte er den parkenden Wagen nicht beschädigt.

Genau.

Wer kann helfen?

Hier nur noch die Haftpflichtversicherung.

Grüße

OT: kein Parkplatz auf dem Grundstück

Hallo Barbara,

Parken in Spielstraßen ist generell verboten. Es sei denn, es
gibt ausgewiesene Parkflächen. Ich habe mal in einer
Spielstraße gewohnt, da hat die Stadt die Flächen dunkelgrau
gepflastert, auf denen man parken durfte. Der Rest der Straße
war mit mittelgrauen Pflastersteinen gepflastert.

Sehr sinnfrei, denn bei Regen konnte man die beiden Graus eh
nicht mehr unterscheiden. Die Anlieger parken in der Regel
aber wo sie wollen und scheren sich nicht um
Spielstraßenregeln.

Da dort meist junge Familien wohnen, zeigt der eine Nachbarn
den anderen i.d.R. nicht an und so bleibt es bei den Parkern.
Meist geben die Grundstücke gerade in Neubaugebieten sowieso
keinen Platz für eigene Parkplätze her.

Es wird sicher zu jedem Haus die Möglichkeit geben, einen Parkplatz zu haben. Dies sieht sicher das Baurecht vor. Das Problem ist eher der Trend zu Zweit- und Drittwagen in einem Haushalt und die mangelnde Einsicht dann auch mal ein paar Schritte zu laufen.
Ist meine Meinung.
Ansonsten sehe ich auch, dass der Unfallverursacher das andere Auto beschädigt at und somit auch die Schuld hat.
Harry

Die Fahrt mit einem LKW, Lieferwagen, Krankenwagen oder
einfach nur mit einem Wohnwagen am Haken wird so zum
Spießrutenlauf…

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der logische Grund

Muss jetzt der termingeplagte LKW Fahrer anhalten, aussteigen, den PKW abschleppen lassen, wenn er der Gefahr des Rammens entgehen will?

Ich wette, dass das die richtige Antwort ist.

Jupp, so ist das. Das hat auch einen Grund: Der Regelverstoß des einen rechtfertigt nicht den Regelverstoß eines anderen (ein parkendes Fahrzeug zu beschädigen).
Das parkende Fahrzeug könnte ja auch eine Panne haben oder aus irgend einem Notfall dort zum Stehen gekommen sein…

Es ist weithin sichtbar, nicht überraschend Auftauchendes. Hier bei uns ist das Usus - die Mülltonnen einer zugeparkten Straße werden nicht geleert. Bedanken können sich die Mülltonnenbesitzer dann beim Falschparker…

Grüße
kernig

Ein Anwohner der Sackgasse ist das Hinauffahren des Berges im
Winter leid - zumal zugefroren - und er parkt sein Auto im
Wendehammer.

Ein anderer Nachbar (es könnte genauso gut der Briefträger
oder der Müllwagen sein) rutscht mit seinem Fahrzeug im
Wendehammer aus und prallt gegen den geparkten PKW.

Frage: Wer ist Schuld? Hätte der PKW nicht im Wendehammer
geparkt, wäre der rutschende gegen eine Leitplanke oder nur
den Bordstein geprallt. Wäre der andere nicht ausgerutscht,
hätte er den parkenden Wagen nicht beschädigt.

Bei jedem Unfall kann man sagen:
Hätte der eine dies nicht getan, wäre das nicht passiert usw.

Gegenfrage:
Darf man einen Wagen beschädigen, weil er im Parkverbot steht?
Verliert der Falschparker das Recht darauf, dass sein Wagen unbeschädigt bleibt?

Gruß, SotA

Hallo

Jupp, so ist das. Das hat auch einen Grund: Der Regelverstoß
des einen rechtfertigt nicht den Regelverstoß eines anderen
(ein parkendes Fahrzeug zu beschädigen).
Das parkende Fahrzeug könnte ja auch eine Panne haben oder aus
irgend einem Notfall dort zum Stehen gekommen sein…

Es ist weithin sichtbar, nicht überraschend Auftauchendes.
Hier bei uns ist das Usus - die Mülltonnen einer zugeparkten
Straße werden nicht geleert. Bedanken können sich die
Mülltonnenbesitzer dann beim Falschparker…

Aber ist denn das „Nicht-Leeren“ der Mülltonnen nicht auch eine Art Regelverstoß? Es besteht doch ein Anspruch auf das Leeren der Tonnen?
Rechtfertigt jetzt also doch der eine Regelverstoß (falsch geparktes Fahrzeug) den anderen (Tonnen nicht geleert!)?

Vllt war ja auch grad Sperrmüll und jemand darf sich nun eine LKW mieten und sein Zeug selbst auf die Halde fahren. Könnte man hier den Haftpflichtversicherer des Falschparkers in Anspruch nehmen?

LG

Der Kater?

Also worauf läuft das hinaus?

Wenn jemand ziemlich dämlich in einem Wendehammer parkt und dabei andere beim Wenden behindert und dabei die Situation heraufbeschwört, dass an dieser engen Stelle bei Eis jemand irgendwann zwangsläufig in seinen Wagen ruschen muss (weil es eben glatt und eng ist), dann muss man ihn ansprechen, den Wagen wegzufahren oder beim Ordnungsamt anzeigen?

Ich kann den Bezug zu meinen Ausführungen leider nicht herstellen?!

Hallo,

Aber ist denn das „Nicht-Leeren“ der Mülltonnen nicht auch eine Art Regelverstoß?

Na jedenfalls schonmal keiner gegen die StVO.

Es besteht doch ein Anspruch auf das Leeren der Tonnen?

So absolut ganz sicher nicht. Vor allem nicht in der Art, dass die Müllkutscher dabei gegen die StVO verstoßen müssen.
Ansonsten ließ mal die für Deine Gemeinde gültige Abfallbeseitigungssatzung. Ich wette, da steht sehr viel von Pflichten und ganz wenig von Rechten. Eine Pflicht ist meistens, dass die Mülltonne so bereitgestellt wird, dass die Müllkutscher da ran kommen, ohne kilometerweit zu laufen.

Rechtfertigt jetzt also doch der eine Regelverstoß (falsch geparktes Fahrzeug) den anderen (Tonnen nicht geleert!)?

Nein. Die Müllkutscher verstoßen nicht gegen die StVO und werden auch nicht von der Abfallbeseitigungssatzung dazu animmiert/gezwungen/ermächtigt.

Vllt war ja auch grad Sperrmüll und jemand darf sich nun eine LKW mieten und sein Zeug selbst auf die Halde fahren. Könnte man hier den Haftpflichtversicherer des Falschparkers in Anspruch nehmen?

Frag mal im Versicherungsbrett nach. Zur Beweissicherung ist dann vielleicht tatsächlich ein Hinweis beim Ordnungsamt hilfreich. Bei uns erledigen sowas aber die Müllkutscher gleich selbst. Da klappt der ganz kurze Dienstweg hervorragend. Bei der Kehrmaschine fährt sogar meisten einer von denen mit, damit auch ja keiner durch die Lappen geht.

Grüße

Ja was denn sonst?
Hallo auch!

Ja, was genau soll man denn sonst tun? Ihm die Reifen zerstechen oder eine Beule fahren oder den lack zerkratzen?

Das Gewaltmonopol bei uns haben die Behörden (und das ist auch gut so, sonst wären wir ja bei Selbstjustiz)

Grüße
kernig

Hallo

Verliert der Falschparker das Recht darauf, dass sein Wagen
unbeschädigt bleibt?

Rechtsphilosophisch wäre das ein in der Tat interessante Frage.
Denn irgendwas wird sich der Gesetzgeber ja dabei gedacht haben, als er festlegte, dass ein Fahrzeugführer sein Kfz genau an dieser Stelle nicht abstellen soll. Manche Haltverbote bestehen z. B. nur deshalb, weil sie eine schlecht einsehbare oder eine Engstelle absichern. Kann sich der Falschfahrer hier ohne weiteres darauf hinausreden, ein Unfall sei für ihn unabwendbar gewesen und er habe daher keine Mitschuld? Hätte er doch einfach nicht dort geparkt, wo es - aus welchen Gründen auch immer - gefährlich für ihn und/oder andere und darum verboten ist…Ich möchte daher fast wetten, es gibt Länder, in denen man den Sachverhalt - mit der gleichen Überzeugung - genau umgekehrt sieht wie der deutsche Jurist. Fragen über Fragen.

Gruß
smalbop