Ausgangslage: Es geht um eine Sackgasse, die baulich exakt so aussieht wie auf einem Sackgassenschild abgebildet. Am oberen Ende gibt es zwei Grundstücke, die sich entlang der Mittelachse der Fahrbahn berühren und jeweils ihre Einfahrten in den „Wendehammer“ hinein haben. Ob der baulich auch wirklich als Wendehammer vorgesehen ist, ist mir an dieser Stelle auch nicht klar, ich nenne ihn der Einfachheit halber einfach mal so. Mag auch sein, dass die Straße einfach verbeitert ist, um jedem Grundstück zwei Einfahrten zu ermöglichen. Wenden ist für PKW mit Zurücksetzen aber jedenfalls möglich. Beschilderung existiert überhaupt keine. Die Straße ist bis zum Wendehammer 25m lang und 5m breit, der Hammer ist 5m lang und 10m breit.
Es soll nun, wenn man sich nochmal das Verkehrsschild vorstellt, in der linken unteren Ecke des roten Hammers ein Motorrad geparkt werden. Der Straßenrand ist an dieser Stelle eine Mauer, sodass dadurch im Wesentlichen Raum genutzt wird, den PKW sowieso nur schwer erreichen können. Zum Wenden wird der Platz ggf. geringfügig eingeschränkt (je nachdem, was und wie genau man fährt), es bleibt aber möglich.
Problemstellung: Die Besitzer des Grundstücks oben rechts möchten gerne vorwärts in die Straße fahren, am Ende wenden und dann Rückwärts einparken. Das geht auch trotzdem (sagen jedenfalls alle anderen Leute), aber sie fühlen sich dennoch in der gewohnten Fahrweise gestört. Rückwärts die Straße hochzufahren wäre im Übrigen ebenfalls möglich und meines Erachtens sogar einfacher und schneller.
Frage: Ist Parken da prinzipiell in dieser Form erlaubt?