Hallo,
habe eine Frage zu einer Verkehrssituation.
Folgende Skizze habe ich dazu vorbereitet:
http://fs1.directupload.net/images/141230/j9k83lhi.jpg
Die rote Markierung stellt ein Auto dar, das ganz offensichtlich im Kurvenbereich parkt.
Ist dies so zulässig?
Laut StVO § 12 Abs. 1 Nr. 2 ist es im Bereich einer scharfen Kurve nicht erlaubt zu parken.
Diese Kurve ist weit mehr als 90°.
Jedoch würde ich sogar weiter gehen und diesen Straßenverlauf als Einmündung bezeichnen. StVO § 12 Abs. 3 Nr. 1
Auch hier ist es nicht gestattet in einer Kurve zu parken sowie 5m davor und danach.
Nach dieser Kurve ist ein Unternehmen ansässig, bei dem regelmäßig LKW’s und auch landwirtschaftliche Verkehrsmittel mit Anhängern ect. passieren müssen.
Der Mindestabstand von 3,05m (2,55m Max. Fahrzeugbreite + 0,50m Mindestabstand zum passieren des Hinternisses) ist gegeben.
Hier ist noch zu erwähnen:
Die Transportbreite von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, von gezogenen (am Schlepper angehängten) Arbeitsmaschinen und von Anbaugeräten am Schlepper und auch am Anhänger, darf bei Straßenfahrten 3,0 m nicht übersteigen (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO, Merkblatt für Anbaugeräte).
Meines Erachtens können Notarzt und auch Feuerwehr die Engstelle passieren, jedoch wie beschrieben größere Fahrzeuge mit Anhängung nicht.
Zählt dieses Hinternis als Gefahrenstelle, da in beiden Fahrtrichtungen der Fahrzeugführer unmittelbar vor der (scharfen) Kurve auf die Gegenfahrbahn ausweichen müssen?
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Herzlichen Dank.