Hallo
mir fallen immer wieder Einsatzfahrzeuge der Polizei auf, die ein direkt daneben befindliches, üppiges Angebot an freien Parkplätzen links liegenlassen und z.B. in der Haltverbotszone, auf dem Gehsteig oder in der Grünanlage parken. Gelegentlich sogar über Nacht oder mehrere Tage.
Meinem Rechtsgefühl nach sollte die Nutzung von Sonderwegerechten verhältnismäßig sein. Ein Auto tagelang auf dem gepflegten Rasen einer Grünanlage parken, nur um der Besatzung einen Fußweg von zehn Schritten zu ersparen?
Bei sehr dünner Schneedecke erkennt man dann die Spuren der von den Fahrzeugen bewirkten Bodenverdichtung.
Gruß Raimund