Folgendes:
In einer Verkehrsberuhigten Zone wurden die vorhandenen Parkmarkierungen schwarz überstrichen anstatt sie wegzufräsen!
Nirgends ist ein Parkverbotsschild aufgestellt und die Markierungen sind eindeutig erkennbar.
Ich habe natürlich innerhalb dieser geparkt und ein Ticket bekommen wegen „parken außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen“!
Wie sieht da die Rechtssprechung aus?
Woher soll ich wissen, daß schwarze Markierungen nicht gültig sind?
Siehe STVO!
§ 39 Verkehrszeichen
((5) Auch Markierungen und markierte Radverkehrsführungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Leuchtknopfreihen gelten nur, wenn sie eingeschaltet sind. Alle Linien können durch gleichmäßig dichte Markierungsknopfreihen ersetzt werden. In verkehrsberuhigten (§ 45 Absatz 1d) Geschäftsbereichen können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien, ausgeführt sein. Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.)
In einer Verkehrsberuhigten Zone wurden die vorhandenen
Parkmarkierungen schwarz überstrichen anstatt sie wegzufräsen!
Nirgends ist ein Parkverbotsschild aufgestellt und die
Markierungen sind eindeutig erkennbar.
Woher soll ich wissen, daß schwarze Markierungen nicht gültig
sind?
In verkehrsberuhigten (§ 45 Absatz 1d) Geschäftsbereichen können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien, ausgeführt sein. :
…auch mit anderen Mittel…
läßt doch auch genau den Spielraum das schwarze Streifen gelten können!?!?!?!?!?
oder wie sehe ich das jetzt?
in einem anderen Artikel habe ich gefunden:
„Ungültige Markierungen sind so zu beseitigen, daß das ursprüngliche Bild dauerhaft unter allen Witterungsbedingungen nicht mehr erkennbar ist, z. B. sind Pfeile und Buchstaben als kleinste umschließende Rechtecke oder Fußgängerüberwege einschließlich der Fahrbahndecke zwischen den Strichen auszufräsen.“
Hallo tombas,
durch Überstreichen der Sperrfläche mit schwarzer Farbe ist diese Verkehrseinrichtung außer Kraft gesetzt worden. Damit fällt das Halt- bzw. Parkverbot weg.
Aber Sie sollten überprüfen, ob Sie trotz alledem nicht falsch geparkt haben. Denn der Vorwurf „Sie parkten außerhalb der zum Parken gekenzeichneten Flächen“ wirft die Frage auf: Gibt es einen Hinweis, dass nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf?
Das können nur Sie vor Ort beantworten.
Hallo Herr Gebauer,
ich glaube Sie haben mich falsch verstanden. In der verkehrsberuhigten Zone waren mal weiße Markierungen für Parkflächen am rechten Straßenrand- diese wurden einfach schwarz überstrichen-
laut Aussage einer Politesse:
für das Wegfräsen ist kein Geld da.
-die Linien sind aber noch voll sichtbar und somit ist eben eine Parkflächenmarkierung noch vorhanden-allerdings in schwarz.
Es handelte sich hier nicht um Sperrflächen!!
Ich such mal die Fotos raus und werde diese posten.
Sie haben Recht, ich habe die Markierung als Sperrfläche angesehen.
Aber da es eine Parkflächenmarkierung gewesen war, die jetzt ungültig gemacht wurde (schwarzes Übermalen) haben Sie verbotswidrig geparkt. Auch wenn die Markierung noch zu sehen sind, gelten sie nur, wenn sie in weißer Farbe dargestellt werden.
Mit freundlichen Gruß