Ich fahre einen Kymco Grandink 50er-Roller.
Darf man damit auf dem Gehweg, direkt an einer Hauswand parken?
Auf der Strasse darf man nur mit Parkscheibe parken!
Wie verhalte ich mich richtig?
Meine Auto-Führerscheinprüfung ist fast 24 Jahre her!
Vorweg:
Du fragst in der ICH-Form. Das könnte als nicht konform zur FAQ:1129 verstanden werden.
Ich halte die aber hier für nicht relevant, da für eine Antwort auf diese Frage sicher KEINE individuelle Prüfung des Einzelfalls nötig ist und es sich daher sicher nicht um eine Rechtsdienstleistung handelt!
Ich fahre einen Kymco Grandink 50er-Roller.
Darf man damit auf dem Gehweg, direkt an einer Hauswand
parken?
Never ever.
„Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.“ (StVO §12)
Auf der Strasse darf man nur mit Parkscheibe parken!
Loch durch die PArkscheibe bohren, selbige mit Kabelbinder befestigen.
Nur nicht manipulationssicher, ist halt doof.
Auch doof:
Ein Roller darf bei Dunkelheit auch nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen.
Darf man damit auf dem Gehweg, direkt an einer Hauswand
parken?
Ganz nett zusammengestellt http://motorrad.wikia.com/wiki/StVO
Der Plem