Parken mit Behinderung

Hallo,
angenommen, vor einer Arztpraxis ist eine Fläche, auf die 4 PKWs passen (nebeneinander geparkt); es sind jedoch keine einzelnen Stellplätze markiert, aber es ist auch nicht als Sperrfläche markiert. Rechts und links von der Fläche befindet sich jeweils ein Zeichen „Absolutes Halteverbot“ mit Pfeil, so dass sich das abs. HV genau auf diese Fläche bezieht. Unter den HV-Zeichen ist jeweils ein Zusatzschild „Taxi und Krankenfahrzeuge frei“.

Wenn nun dort jemand kurz parkt (wenige Minuten) und dann zurückkommt und findet ein Knöllchen vor mit folgendem Tatvorwurf:

„Sie parkten im absoluten Halteverbot (Z. 283) mit Behinderung +)
Konkretisierung: Krankenkraftwagen“ - Verwarnungsgeld: 25 €

ist das dann korrekt? Folgendes ist noch anzumerken: Es ist Samstag, die Arztpraxis ist geschlossen, die anderen 3 Plätze sind frei.

Hier ist also definitiv niemand behindert worden. Kommt es darauf nicht an? Muss keine konkrete Behinderung vorliegen? Reicht es einfach aus, dass eine Behinderung hätte eintreten können, wenn zufällig gleichzeitig 4 Taxen bzw. Krankenfahrzeuge gekommen wären, die dort hätten parken wollen?

(Noch ein Hinweis: es handelt sich nicht um einen Taxistand! Es bezieht sich wirklich nur auf die „Anlieferung“ von Patienten.)

LG Nelly

Wenn nun dort jemand kurz parkt (wenige Minuten) und dann
zurückkommt und findet ein Knöllchen vor mit folgendem
Tatvorwurf:

„Sie parkten im absoluten Halteverbot (Z. 283) mit Behinderung
Konkretisierung: Krankenkraftwagen“ - Verwarnungsgeld: 25 €

ist das dann korrekt?

Hallo.

Nein, ist es nicht. Denn eine Behinderung muss nicht nur theoretisch möglich, sondern auch praktisch gegeben sein damit dieser Tatbestand erfüllt wird. Nur dann wenn zu dieser Zeit ein berechtigtes Fahrzeug dort parken wollte und das nicht konnte wäre das der Fall.

Gruß Crack

Hi,
weißt du zufällig die Rechtsgrundlage, aus der sich das ergibt? Irgendwo muss diese „Behinderung“ doch definiert sein!?

LG Nelly

Zitat Bernd Huppertz:

Behinderung ist jede Beeinflussung der normalerweise üblichen Verkehrsteilnahme.

Beeinträchtigung der zulässigen Verkehrsteilnahme eines
Anderen, gleichgültig, ob diese gänzlich vereitelt, erschwert oder nur geringfügig gestört wird.

http://www.bernd-huppertz.de/fhs%20download/stvo%20d…

Um aber überhaupt jemanden behindern zu können muss auch jemand da sein. Wenn also kein Krankenwagen da war dann er auch nicht behindert worden sein.

Gruß Crack