Es ist schon viel darüber diskutiert worden, aber dennoch stell ich diese Frage ganz speziell.Vieleicht hat ja mittlerweile einer die Erfahrung gemacht und musste sein Recht gesetzlich durchbringen.Ich bin jedenfalls fast soweit. Gut, zur Situation: Meine Grundstücksauffahrt hat Platz für 2 Autos und den Weg zur Garage. Die Nachbarn Links und Rechts haben nur eine Auffahrt zur Garage und ein Stück Vorgarten.Die Vorgärten grenzen an meiner Auffahrt.Nun stellen sich besagte Nachbarn mit ihren Autos so auf die Strasse, dass die Wagen direkt an meiner Auffahrtgrenze stehen und ich Schwierigkeiten habe bei mir raus und rein zu kommen, weil auch gegenüber alle Autos auf der Strasse geparkt sind. Auf meine Frage hin, ob sie die Autos ( links und rechts) nicht mind. 2 mtr. von meiner Auffahrtsgrenze weg parken könnten ( was durchaus möglich wäre) bekomm ich als Antwort: " Die Strasse ist für alle da und sie würden ja schließlich nicht direkt vor meiner Auffahrt stehen." Meine Frage jetzt an euch: " Dürfen die durch solch eine Verkehrssituation überhaupt so nah an meiner Auffahrt stehen und gibt es da eine Regelung ob man einen Mindestabstand zu einer Auffahrt halten muss ?"