Hallo,
X hat sein Auto in einer Umweltzone geparkt - in der grünen Plakette des PKW war jedoch das falsche Kennzeichen eingetragen. Nun soll er dafür ein Bußgeld zahlen - aber er hat das Auto nicht in der Umweltzone bewegt sondern hingeschleppt.
Dazu gab es auch ein paar Gerichtsurteile:
https://www.jurion.de/urteile/ag-bremen/2009-06-23/94-owi-348_09/
Das ganze Urteil ist nicht aufrufbar aber hier hat das Gericht entschieden dass jemand nur aufgrund eines in der Umweltzone abgestellten Fahrzeugs keine Strafe bekommen kann.
Hier wurde dies ebenso entschieden:
http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/fahrerermittlung-bei-unzulaessigem-parken-in-umweltzone/
Aber ein Gericht in Hamm hat entschieden dass parken in der Umweltzone ohne gültige Umweltplakette strafbar ist:
Was soll X jetzt tun? Gilt das Urteil aus Hamm für ganz NRW oder sogar für ganz Deutschland? Wurde es durch eine höhere Instanz wieder kassiert?
Im Beispielfall will eine Behörde in NRW einen Nachweis darüber haben dass X das Auto tatsächlich in die Umweltzone geschleppt hat - darf die Behörde diese Umkehr der Beweislast verlangen?
Gruß und Dank
Desperado