Parken Sonder KFZ- Wohnmobil

Hallo, Ich bin Besitzer eines Wohnmobil .Zul.Ges.Gew. 3100 to.
Ich parke öfter mal am Straßenrand in eingezeichnete Parkbuchten. Nun wurde von der Gemeinde die Verkehrszeichen P= Parken ,mit dem PKW Zusatz angebracht.
Wie ist die Definition dieser Schilderkompination.
Hier haben wir noch 2 varianten anzubieten.1. ein PKW Symbol mit Vorderfront sowie 2. ein PKW Symbol mit Seitenfront .
Was ist bitte der unterschied

Danke für die Antworten.

Hallo Hafimann,
ich bin kein Rechtsexperte, aber frag doch mal beim ADAC. Die müssten es wissen.
Ich hab menen Campingbus auch schon auf derart bezeichneten Plätzen abgestellt - allerdings nur stundenweise - und habe noch nie Ärger bekommen.
Gruß!
Theo

Hallo,ein Womo.wird als PKW angesehen,wenn nicht ein direkter Hinweis aufgestellt für Womo verboten,
darf ich auf jeden PKW Parkplatz und
1 Nacht schlafen zum Zwecke der Erholung und der Fahrtüchtigkeit,aber ich
darf keine Stühle oder Tisch aufbauen,
denn dann ist es Campen.
M.f.G: Albert Stolte

Hallo
Nein du darfst,wenn die Einschränkung „PKW“ dabei steht, nicht parken, wird teuer.
Lg

Hallo,ich habe auch so ein Wohnmobil und parke immer auf solchen Plätzen.
Ich glaube entscheidend ist das du nicht über die eingezeichnete Fläche hinaus parkst.
Aber wenn du es amtlich haben willst, frage bei der Polizei nach.

Gruß Peter B

Danke für die schnelle Antwort.
Werde bei der Polizei mal nachfragen.

Gruß
Manfred

Danke für die rasche Antwort.

Gruß

Hafimann

Danke für die rasche Antwort

Gruß

Hafimann

Frage kann ich leider nicht beantworten, aber das Ordnungsamt der Gemeinde muesste hierzu eine eindeutige Antwort geben können.
MfG
Klaus

Wenn ein Verkehrszeichen Parken mit Zusatz PKW steht - gleich wie das zugehörige Bild auch aussieht - darfst du nicht mit dem Wohnmobil parken.

Hallo Berndh123
Ich Danke Dir für deine Antwort.

Gruß

Hafimann