Parken vor dem Hauseingang

Trotz schriftlicher Aufforderung durch den Vermieter parken ständig Mitbewohner bzw. Angehörige vor dem Hauseingang. Kann man diese durch einen anruf bei der Polizei abschleppen lassen?

Vielen Dank

Hallo!

Nein, Polizei würde gar nicht kommen, wenn das Privatgelände ist.

Der Grundstückseigentümer (Vermieter wohl) kann selbst einen Abschlepper bestellen und die Falschparker umsetzen lassen oder wenn kein Platz vorhanden zum Betriebshof des Abschleppers bringen lassen.
Zahlen muss er aber erst einmal selbst, er ist der Auftraggeber.

Kosten kann man auf dem zivilen Rechtsweg vom Verursacher einfordern.

Übrigens, Mieter kann man auch abmahnen oder kündigen, wenn sie sich nicht an Hausordnung oder Anweisung zu den erlaubten Parkflächen halten.

Angehörige, also Besucher muss man mit Schild auf das Verbot aufmerksam machen. Die Hausordnung gilt für sie ja nicht.

MfG
duck313

Hallo

Angehörige, also Besucher muss man mit Schild auf das Verbot
aufmerksam machen. Die Hausordnung gilt für sie ja nicht.

(Da wir in der weiteren Nachbarschaft gerade so einen Fall hatten…)

Ich glaube nicht, dass das nötig ist. Erstmal darf niemand ausser dem Eigentümer auf dem Privatgrundstück parken (oder anderweitig nutzen/befahren). Im Mietvertrag und gegebenenfalls Hausordnung wird dem Mieter dann ein Nutzungsrecht eigeräumt, aber das bezieht sich ja nur auf ihn, ein Besucher darf die Fläche nicht nutzen.

Nun könnte aber (vermutlich?) der Mieter sein Nutzungsrecht abtreten: „mein Auto ist in der Werkstatt, kannst ruhig auf meinem Stellplatz stehen“. Er kann aber nicht über andere Parkflächen bestimmen und müsste ausserdem den Fremdparker auf die Hausordnung hinweisen: „nicht rückwärts bis an die Wand fahren“, ansonsten wären Schäden/Verstösse ihm anzulasten…

Müsste doch so stimmen, oder?
.L

Danke für die Antworten, es handelt sich dabei um die Zufahrt zur Garage, welche direkt am Hauseingang vorbeiführt. Es handelt sich dabei also um keinen Stellplatz oder Parkmöglichkeit. Die Fahrzeuge werden aber regelmäßig dort abgestellt auch über mehrere Std so dass der Hauseingang z.B. in einem Notfall versperrt ist. LG Monger_2010

Hallo!

Vielleicht sollte man dem Vermieter anraten, eine schraffierte Fahrbahnmarkierung als „Sperrfläche“ vor der Garagenzufahrt aufzumalen.
Das ist optisch auffälliger als ein seitlich stehendes Schild.

MfG
duck313