Hallo Liebe Experten,
ich habe mal ein anliegen und zwar:
Wir wohnen zur miete, und an dem grundstück grenzt ein parkplatz.
nun hat der damalige hauswart ( schon verstorben), eine pforte zum grundstück an der grenze aufgebaut, dieses wohl bei der stadt genemigt bekommen. auf dem öffentlichen parkplatz ist ja nun der stellplatz vor der pforte mit weißen streifen durchgezogen worden, so das sich da niemand hinstellen sollte. nun ist es so, das der neue hauswart, das als sein eigenen stellplatz sieht, und es nicht will, das da wer anderes aus dem haus drauf steht. ist das so ligitim ? stellplaätze sind hier mangelware, und ich es irgendwo nicht einsehe, das er den platz für sich alleine beansprucht. ich sehe es so,das sich wenn dann alle mieter aus dem hause da hinstellen dürfen, unbd nicht nur er.
nun will er den vermieter bescheid geben,das der uns das verbietet. habe im internet nur das hier gefunden, aber keine urteile.
dazu sei noch gesagt, das kein PKW auf den hof rauf passt.
Parken vor der eigenen Grundstückszufahrt
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, dem die Berechtigung an einem Grundstück zusteht (Eigentümer, Pächter, Mieter des Grundstücks) oder dem sie vom Berechtigten eingeräumt worden ist, vor der eigenen Grundstücksein- bzw. -ausfahrt parken darf. Hierdurch wird gleichzeitig ein Parkverbot für die nichtberechtigte Allgemeinheit geschaffen.
vielen dank schon jetzt.