Parken vor der zufahrt

Hallo Liebe Experten,

ich habe mal ein anliegen und zwar:
Wir wohnen zur miete, und an dem grundstück grenzt ein parkplatz.
nun hat der damalige hauswart ( schon verstorben), eine pforte zum grundstück an der grenze aufgebaut, dieses wohl bei der stadt genemigt bekommen. auf dem öffentlichen parkplatz ist ja nun der stellplatz vor der pforte mit weißen streifen durchgezogen worden, so das sich da niemand hinstellen sollte. nun ist es so, das der neue hauswart, das als sein eigenen stellplatz sieht, und es nicht will, das da wer anderes aus dem haus drauf steht. ist das so ligitim ? stellplaätze sind hier mangelware, und ich es irgendwo nicht einsehe, das er den platz für sich alleine beansprucht. ich sehe es so,das sich wenn dann alle mieter aus dem hause da hinstellen dürfen, unbd nicht nur er.
nun will er den vermieter bescheid geben,das der uns das verbietet.  habe im internet nur das hier gefunden, aber keine urteile.
dazu sei noch gesagt, das kein PKW auf den hof rauf passt.

Parken vor der eigenen Grundstückszufahrt
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, dem die Berechtigung an einem Grundstück zusteht (Eigentümer, Pächter, Mieter des Grundstücks) oder dem sie vom Berechtigten eingeräumt worden ist, vor der eigenen Grundstücksein- bzw. -ausfahrt parken darf. Hierdurch wird gleichzeitig ein Parkverbot für die nichtberechtigte Allgemeinheit geschaffen.

vielen dank schon jetzt.

Hallo!

Die Stadt (mal angenommen,der Parkplatz gehört der Stadt) hat doch sicherlich zwar das Tor als schnelle,kurze Zuwegung für Fußgänger zum Parkplatz erlaubt.
Aber doch nicht dort einen Stellplatz reserviert !

Die markierte Sperrfläche vor dem Tor ist tabu, für jeden.  Das ist anders als eine  eigene Grundstückszufahrt von der öffentlichen Straße aus.

Tor bleibt, Sperrfläche bleibt, Parkverbot für alle.

Tor weg, Sperrfläche weg, jeder darf dann dort parken.

Gilt so,wenn Parkplatz eben der Stadt gehört und für alle Nutzer frei ist. Wenn das zum Wohnhaus gehört(Vermieter) dann ist es vollig anders.

MfG
duck313

ehm warte, falsch formuliert, das mit dem durchstrichenem. es ist nur ein quadrat auf der ehemaligen parkfläche. nichts durchzogen oder so. also nur ein 2*3 meter großes quadrat aufgezeichnet. nicht wie bekannt, querbalken, und somit komplett tabu. ändert das was ?

Hallo,

Hallo Liebe Experten,

ich habe mal ein anliegen und zwar:
Wir wohnen zur miete, und an dem grundstück grenzt ein
parkplatz.
nun hat der damalige hauswart ( schon verstorben), eine pforte
zum grundstück an der grenze aufgebaut, dieses wohl bei der
stadt genemigt bekommen.

??? Was versteht man unter einer Pforte zum Grundstück ?
Handelt es sich hier um eine Zufahrt zu einer Garage oder Parkplatz,
oder um eine Zufahrt z.B. für Rettungsfahrzeuge bzw. Feuerwehr ?

Gruß Merger

2m * 3m dürfte wohl falsch geschätzt sein - da passt kein Auto herein.

Eine Parkplatzmarkierung dürfte es dann also wohl sein, also ein Rechteck in der Größe des Stellplatzes. Sowas macht man eigentlich, wenn man dann auf diesen Stellplatz bezogen eine besondere Regelung anwenden will, z.B. „Parken für Behinderten mit Ausweis Nr. 1234-56 frei“.

Da dies fehlt, handelt es sich erstmal um einen Stellplatz, der halt besonders auffällig markiert ist. Warum auch immer.

Leider kann ich mir nichts unter „Pforte“ vorstellen.
Wenn es eine Grundstücksein- und ausfahrt ist, dann ist dort Parken verboten.
Ebenso, wenn es dort eine Bordsteinabsenkung gibt.

auf dem öffentlichen parkplatz ist ja
nun der stellplatz vor der pforte mit weißen streifen
durchgezogen worden, so das sich da niemand hinstellen sollte.

Der Parkplatz ist öffentlich? Gehört also der Stadt/Gemeinde?

ich sehe es so,das sich
wenn dann alle mieter aus dem hause da hinstellen dürfen, unbd
nicht nur er.

Na, dann nicht nur Mieter, sondern jeder.

nun will er den vermieter bescheid geben,das der uns das
verbietet.

Bei einem „öffentlichen“ Parkplatz kann der Vermieter dies ja gerne mal versuchen.
Es dürfte nur keinen interessieren…

dazu sei noch gesagt, das kein PKW auf den hof rauf passt.

Ja, ist das nun eine Zufahrt oder nicht?
Wenn das eine Zufahrt ist UND der Parkplatz öffentlich ist UND der Hausmeister da steht, dann handelt er selber ordnungswidrig, denn es ist ja eine Zufahrt, die sicher nicht seinen privaten Hof erschließt, sondern die für alle Mieter nutzbar sein muss.

Wenn die Zufahrt für jedermann ersichtlich nicht benutzbar ist, dann gilt dort kein Parkverbot.
_KG Berlin, 17.11.1981 - 3 Ws B 277/81
Redaktioneller Leitsatz:

  1. Das Parkverbot erstreckt sich nicht auf den Teil vor einer Grundstückszufahrt, wenn direkt ersichtlich ist, daß die Einfahrt unbenutzbar ist.

  2. Ist die Unbenutzbarkeit nur für Personen ersichtlich, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sind, gilt das Parkverbot auch weiterhin._

hier mal ein bild von oben :wink:

geht um den schwarz eingekreisten stellplatz.

http://www.directupload.net/file/d/3518/v4xzz8q5_jpg…

auch hier ein bild von oben, geht um den schwarz eingerahmten bereich.

http://www.directupload.net/file/d/3518/v4xzz8q5_jpg…

Hallo!

Irgendwie habe ich mir das anders vorgestellt.
Laut Foto handelt es sich doch eindeutig um eine Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück.
Jetzt sogar ein Doppelflügeltor, nach außen aufschlagend (geht eigentlich nicht auf öffentlichen Grund). Pforte ist etwas anderes, eher klein, für Fußweg etwa.

3 Plätze weiter nach links ist es doch auch so, sogar mit Kreuz auf der Fläche markiert. Auch da ist wohl eine Zufahrt zum Grundstück. Durchkreuzte Fläche soll freibleiben, damit Einfahrt möglich.

und so ist es doch wohl auch bei der anderen Fläche ?
Nicht durchgekreuzt ? So markiert wie alle anderen Stellplätze auch, nur ein Rahmen um die Fläche ? Dann ist es für alle frei.

MfG
duck313

hallo,

3 plätze weiter links, ist eine kleine pforte, die auch zu unserem hof gehört( ist durchkreuzt),genau links daneben, behindertenparkplatz nur nutzbar mit ausweis.
der ist komplett durchstrichen.
um den platz es hier geht, ist ebend nicht durchkreuzt.
also liege ich mit meiner vermutung richtig,das sich da alle mieter aus dem hause draufstellen dürfen ?

vielen dankd für deine hilfe :smile:

Dein Text wird immer verwirrender.

um den platz es hier geht, ist ebend nicht durchkreuzt.

Also handelt es sich um eine gekennzeichnete Parkfläche auf einer öffentlichen Straße die nicht vor einer Zufahrt liegt.
Und somit dürfen nicht nur Fahrzeuge von Mieter des angrenzenten Hauses, sondern alle Fahrzeuge darauf abgestellt werden.

Gruß Merger

schau dir das bild an, dann siehst du evtl, was ich meine… nicht durchkreuzt meine ich querbalken in der makierten fläche wie man es normalerweise kennt, wenn es tabu ist da zu parken :wink:

schau dir das bild an, dann siehst du evtl, was ich meine…

leider streikt mein Rechner - wenn ich den Link anklicke.

ups…schade:frowning: klar, in beschreibungen hört sich immer was komisch an :wink: