Parken vor eigener Garage: Ja oder nein?

Hallo!

Aber soweit ich das verstanden hatte, handelt es sich hier um den Mietvertrag über eine Garage und nicht über eine Garage plus Stellplatz. Oder habe ich da etwas überlesen?

Wenn ich also nur eine Garage miete, muss ich natürlich die Möglichkeit bekommen, hereinzufahren. Darüber hinaus habe ich aber vor der Garage doch gar nichts zu suchen.

Wenn ich eine Wohnung miete, habe ich doch auch nur das Recht, das Treppenhaus zu begehen, aber nicht, dort meinen Müll zu deponieren oder in eine Ecke einen Schuhschrank aufzustellen. Wenn ich das ohne Absprache trotzdem mache, bekomme ich auch Ärger!

Viele Grüße

Anne

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Hi,

Wenn ich eine Wohnung miete, habe ich doch auch nur das Recht,
das Treppenhaus zu begehen, aber nicht, dort meinen Müll zu
deponieren oder in eine Ecke einen Schuhschrank aufzustellen.
Wenn ich das ohne Absprache trotzdem mache, bekomme ich auch
Ärger!

Aber Du wirst doch 3-4mal im Monat für eine oder zwei Stunden den Kinderwagen im Treppenhaus stehen lassen, weil Du ihn gleich wieder brauchst?

Der Frager will ja auf der freien Fläche vor der Garage keinen Carport zur dauerhaften Nutzung aufstellen…

Tschüüüüs
Bonsai

Hallo!

Es ist ja nicht so, dass ich dir nicht zustimme aber die Frage lautete: „Wer hat nun Recht??“…

Gruß
Tom

Hi Tom,

da halte ich es weiter mit meiner Antwort von gestern: Ich glaube nicht, dass wir hier gemeinsam den richtigen Paragraphen finden werden.

Ich denke, das dort, wo mehrere Menschen sich Raum teilen, der ihnen entweder gemeinsam oder jemand anderem gehört, sich irgendwie einigen müssen. Ein schön gepflasterter Hof ist ideal für Kinder, um dort zu spielen, zweifelsohne. Ich sehe aber auch kein Problem darin, wenn er neben seiner eigentlichen Bestimmung, nämlich des Überfahrenwerdens durch Kraftfahrzeuge manchmal diese auch in ruhendem Zustand aufnimmt.

Gruß
Bonsai

UUPS,
da habe ich ja eine Lawine losgetreten…
Denke, falls Herrn X. weiter von seiner Nachbarin genervt wird, kann er ja mal einen RA befragen.
Ach ja, und schön geflastert kann man ( :wink:)) ) einen asphaltierten Platz auch nicht nennen.
Danke für Eure Anregungen
Kikibalu

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Aber Du wirst doch 3-4mal im Monat für eine oder zwei Stunden
den Kinderwagen im Treppenhaus stehen lassen, weil Du ihn
gleich wieder brauchst?

Der Frager will ja auf der freien Fläche vor der Garage keinen
Carport zur dauerhaften Nutzung aufstellen…

Tschüüüüs
Bonsai

Hallo!

Das mit den Kinderwagen ist auch so eine Sache! Soweit ich weiß, gab es da auch schon Gerichtsurteile. Tatsache ist aber, dass Kinderwagen als wesentlich schutzwürdiger angesehen werden als Autos. Trotzdem dürfen sie in sehr engen Treppenhäusern, wenn sie Zugänge oder Fluchtwege versperren oder stark einschränken, meines Wissens nach nicht abgestellt werden. Auch nicht für zwei Stunden. In geräumigen Treppenhäusern, in denen sie nicht stören, dürfen sie natürlich stehen bleiben. Aber dieses Auto stört, wenn es vor der Garage steht.

Aber ganz davon abgesehen: Als Garagenmieter (wenn dazu keine Wohnung gehört) wäre ich ganz vorsichtig bei Forderungen gegenüber dem Vermieter. Im Gegensatz zu Wohnraum gibt es für Garagen keinen großartigen Kündigungsschutz. Und wenn dem Vermieter das Theater auf die Nerven geht, kann er den Vertrag schnell kündigen und sich einen anderen Mieter für die Garage suchen. Garagen gehen sowieso weg wie warme Semmeln. Selbst wenn der Mieter im Recht gewesen wäre, hat er dann nichts mehr davon.

Wenn ich unsere Garage vermietet hätte und der Mieter würde einen Aufstand wegen so etwas machen, würde ich ihn rausschmeißen. Es gibt genug Interessenten dafür!

Da ich aber die Garage selbst nutze, verstehe ich nicht, was so schwer daran ist, den Wagen einfach hineinzufahren. Das mache ich auch fast immer bei Parkzeiten von ca. 2 Stunden. Wenn es kürzer wird, stelle ich den Wagen meist direkt vor die Tür d.h. auf der Straße ab.

Viele Grüße

Anne

Das mit den Kinderwagen ist auch so eine Sache! Soweit ich
weiß, gab es da auch schon Gerichtsurteile. Tatsache ist aber,
dass Kinderwagen als wesentlich schutzwürdiger angesehen
werden als Autos. Trotzdem dürfen sie in sehr engen
Treppenhäusern, wenn sie Zugänge oder Fluchtwege versperren
oder stark einschränken, meines Wissens nach nicht abgestellt
werden.

Im vorliegenden Fall versperrt aber das Auto doch keine Zugänge und Fluchtwege. Die Garagenzufahrt ist lediglich nach Meinung der anwesenden Kindsmütter ein Kinderspielplatz und kein Autoabstellplatz. Ich tendiere aber eher zu letzterem.

Auch nicht für zwei Stunden. In geräumigen Treppenhäusern, in denen sie nicht stören, dürfen sie natürlich stehen bleiben. Aber dieses Auto stört, wenn es vor der Garage steht.

Es „stört“ aber nur subjektiv. Wie gesagt, kein Fluchtweg, kein Zugang eines Mitbewohners.

Beim Beispiel mit dem Kinderwagen geht es - wie beim Auto - meines Erachtens um eine Duldung, und nicht um das Recht. Das ist imho das Problem des vorliegenden Falles.

Aber ganz davon abgesehen: Als Garagenmieter (wenn dazu keine
Wohnung gehört) wäre ich ganz vorsichtig bei Forderungen
gegenüber dem Vermieter. Im Gegensatz zu Wohnraum gibt es für
Garagen keinen großartigen Kündigungsschutz. Und wenn dem
Vermieter das Theater auf die Nerven geht, kann er den Vertrag
schnell kündigen und sich einen anderen Mieter für die Garage
suchen. Garagen gehen sowieso weg wie warme Semmeln. Selbst
wenn der Mieter im Recht gewesen wäre, hat er dann nichts mehr
davon.

Da hast Du allerdings Recht :smile:
Deswegen ja auch mein Vorschlag mit der gütlichen Einigung.

Da ich aber die Garage selbst nutze, verstehe ich nicht, was
so schwer daran ist, den Wagen einfach hineinzufahren. Das
mache ich auch fast immer bei Parkzeiten von ca. 2 Stunden.
Wenn es kürzer wird, stelle ich den Wagen meist direkt vor die
Tür d.h. auf der Straße ab.

Das kann nur der ursprüngliche Frager beantworten. Unsere Straße ist z.B. so eng, dass ein Parken darauf schlichtweg unmöglich ist. Ich muß auch immer in den Hof oder die Garage fahren. Allerdings stört mein Auto hier wie da niemand anderen.

Viele Grüße
Bonsai