Parken vor Wohnwagen

Moin,

gibt es irgendeinen Passus in der StVO, der es verbieten würde, vor einem am Straßenrand solo abgestellten Wohnwagen zu parken?
Das würde es dem Besitzer ja erschweren, sein Zugfahrzeug wieder vorzuspannen.

Andererseits bin ich mir auch gar nicht sicher, ob ein solcher überhaupt dort solo abgestellt werden dürfte, aber das steht ja auf einem anderen Blatt und eine Sünde berechtigt keine „Gegensünde“…

Wie sähe es aus, wenn man so viel Abstand ließe, dass ein Zugfahrzeug zwar nicht bündig davor passt, aber schräg und somit die Straße blockierend?

Falls es von Belang ist: Es handelt sich um ein Wohnviertel.

MfG,
Marius

Hallo
da würde ich mir absolut keine Sorgen machen:

Einen Wohnwagen kann eine einzelne Person auf ebener Straße problemlos allein drehen/bewegen.

Wenn du also auch fast direkt an der Deichsel stehst, dann kann der WW-Besitzer den Wagen um 90 Grad drehen + rausfahren.

Gruß

Hummel

Wenn du also auch fast direkt an der Deichsel stehst, dann
kann der WW-Besitzer den Wagen um 90 Grad drehen + rausfahren.

Das stellt eine Behinderung dar.
Außerdem dürfte das in der Praxis auch nicht immer möglich sein, Stichwort „Anhänger schwenkt aus“. Und: Der Fahrer des Zugfahrzeuges wird gezwungen während des Anhängevorgangs und darüber hinaus [Abfahrtkontrolle] die Fahrbahn zu blockieren.

Gruß Crack

gibt es irgendeinen Passus in der StVO, der es verbieten
würde, vor einem am Straßenrand solo abgestellten Wohnwagen zu
parken?

Nur diesen und den gesunden Menschenverstand:

§ 1 StVO Grundregeln
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Gruß Crack

HI,

Andererseits bin ich mir auch gar nicht sicher, ob ein solcher überhaupt dort solo abgestellt werden dürfte, aber das steht ja auf einem anderen Blatt

Das steht in § 12 3b StVO: „Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.“

Gruss
K

Hallo
da würde ich mir absolut keine Sorgen machen:

Einen Wohnwagen kann eine einzelne Person auf ebener Straße
problemlos allein drehen/bewegen.

Spassvogel - dir ist bekannt wie groß ein Wohnwagen sein kann ?

ohne weiteren Kommentar!

Gruß Merger

Hi

ich verstehe deinen Einwand nicht:

Ich spreche von einem Wohnwagen - maximal mit Doppelachse und ca. 1500 KGs
… und nicht von einem Zirkuswagen mit 2 getrennten Achsen und ca 3 Tonnen…

Weißt du denn überhaupt, wovon du sprichst?

Gruß

Hummel

Das normale Ausparken per Hand eines Wohnwagens sehe ich bei maximal 1 Minute ( ohne ihn 90 Grad zu drehen ), das Anhängen + Hochkurbeln des Stützrades wird eine weiter Minute dauern.

Wo ist denn da in einem Wohngebiet das Problem?

Gruß
Hummel

… also könnte ich mir irgendeinen ollen Anhänger zulegen und damit immer eine Parklücke reservieren? Alle zwei Wochen umparken wäre kein Problem… :wink:

Einen Wohnwagen kann eine einzelne Person auf ebener Straße
problemlos allein drehen/bewegen.

Wenn du also auch fast direkt an der Deichsel stehst, dann
kann der WW-Besitzer den Wagen um 90 Grad drehen + rausfahren.

Und wenn die Straße aber nicht eben ist, sondern um die 1,5 % ansteigt?

Gruß,
Marius

Hi

ich verstehe deinen Einwand nicht:

Ich spreche von einem Wohnwagen - maximal mit Doppelachse und
ca. 1500 KGs
… und nicht von einem Zirkuswagen mit 2 getrennten Achsen
und ca 3 Tonnen…

Ach so - Du bist wirklich der Meinung Wohwagen für den Privatbereich wiegen max 1.500 kg ?

Aber selbst diese schiebst Du nicht alleine auf der Straße herum

Aber fahre mal zu einem ganz normalen Wohnwagentreff und Du wirst staunen was Du da alles siehst.

Weißt du denn überhaupt, wovon du sprichst?

Aber sicher - was glaubst Du denn was für Wohnwagen ich für meine Kunden schon versichert habe und dies für den „kleinen Mann“ - also den Normalverdiener.

Gruß

Hummel

Gruß Merger

Nachtrag:
aber selbst meinen beladenen Pferdeanhänger würdest Du nicht alleine auf der Straße herum schieben.

aber selbst meinen beladenen Pferdeanhänger würdest Du nicht
alleine auf der Straße herum schieben.

dann ist dein Gaul zu fett, oder ich habe in den letzten 30 Jahren seitdem ich Wohnwagen fahre, irgendwas grundsätzlich falsch gemacht…

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… dann fällt sie zur anderen Seite 1,5% ab!! Bremskeile bereithalten!!

Das normale Ausparken per Hand eines Wohnwagens sehe ich bei
maximal 1 Minute ( ohne ihn 90 Grad zu drehen ), das Anhängen

  • Hochkurbeln des Stützrades wird eine weiter Minute dauern.

Wo ist denn da in einem Wohngebiet das Problem?

Sicher kann man einen Wohnwagen auf diese Art anhängen, das muss aber nicht so sein. Und wenn man das Ganze richtig macht dann gehört nach dem Anhängen eine Abfahrtkontrolle dazu, d.h. Beleuchtung, Reifen kontrollieren, und so lange ist dann mindestens mal ein Fahrstreifen blockiert.
Wenn ich mich recht erinnere gab es da sogar mal ein Urteil bei dem ein LKW-Anhänger eingeparkt wurde, Tenor war: Es darf nur so geparkt werden das niemand am Wegfahren gehindert wird. Natürlich ist das wohl immer eine Einzelfallentscheidung, wer aber wenigstens versucht mitzudenken kann solche Situationen vermeiden.

Gruß Crack

Tag der Geduld…
Heute ist ein Tag, an dem ich viel Geduld habe!! Ich befinde mich nämlich - wie eigentlich an jedem Wochenende - auf einem Campingplatz.
Hier gibt es ca. 350 Stellplätze, ca. 150 sind Dauercamper, d.h. die anderen 200 sind Durchgangsplätze.

Ich gehöre zu den Dauercampern, und beobachte dann an intensiven Anreisetagen, wie heute vor dem langen Osterwochenende, interessiert, wie die Durchgangscamper sich aufbauen.

Einige machen das gut, schnell und professionell, andere stellen sich eine wenig blöd an… macht aber nichts, für ein gemeinsames Bierchen ist dann nach Hilfestellung immer Zeit.

Diese Hilfestellung besteht dann meist darin, dass man dem Angereisten beim Schieben hilft, um den Wagen auf dem letzten Meter die endgültige gewünschte Ausrichtung zu geben.

Der Camper KÖNNTE diese Ausrichtung auch allein schaffen, aber die Plätze sind auf einer Wiese, und hier schiebt es sich halt nicht so leicht, wie auf einer glatten Strassenfläche.

O.K., einigen wir uns so: Du hast schon viele Wohnwagen versichert, und ich habe schon viele geschoben.

Und nun mag jeder für sich selbst einschätzen, wer die Praxis des Wohnwagenschiebens besser zu beurteilen vermag…

Gruß

Hummel

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wow… aber Ahnung von Pferden scheinst Du nicht zu haben !

wow… aber Ahnung von Pferden scheinst Du nicht zu haben !

. . . und wer von einem beladenen Pferdeanhänger das Zugfahrzeug abhängt hat auch ein recht einfaches Gemüt . . .

SCNR

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wow… aber Ahnung von Pferden scheinst Du nicht zu haben !

. . . und wer von einem beladenen Pferdeanhänger das
Zugfahrzeug abhängt hat auch ein recht einfaches Gemüt . . .

ach wirklich -
wo habe ich denn geschrieben, dass der Pferdeanhänger mit einem Pferd beladen war ?

*grrr*

Hallo,

gibt es irgendeinen Passus in der StVO, der es verbieten
würde, vor einem am Straßenrand solo abgestellten Wohnwagen zu
parken?

Nein

Das würde es dem Besitzer ja erschweren, sein Zugfahrzeug
wieder vorzuspannen.

Ja, aber nicht verhindern.

Andererseits bin ich mir auch gar nicht sicher, ob ein solcher
überhaupt dort solo abgestellt werden dürfte,

Bis zwei Wochen zulässig. In meiner Stadt interssiert sich kein Ordnungsamt darum. So ein Wohnwagen trägt eher zur Verkehrsberuhigung bei.

Wie sähe es aus, wenn man so viel Abstand ließe, dass ein
Zugfahrzeug zwar nicht bündig davor passt, aber schräg und
somit die Straße blockierend?

Nicht anders.

Falls es von Belang ist: Es handelt sich um ein Wohnviertel.

Ohne Belang

Gruß
Otto der seit 40 Jahren mit Wohnwagen unterwegs ist