Moin,
gibt es irgendeinen Passus in der StVO, der es verbieten würde, vor einem am Straßenrand solo abgestellten Wohnwagen zu parken?
Das würde es dem Besitzer ja erschweren, sein Zugfahrzeug wieder vorzuspannen.
Andererseits bin ich mir auch gar nicht sicher, ob ein solcher überhaupt dort solo abgestellt werden dürfte, aber das steht ja auf einem anderen Blatt und eine Sünde berechtigt keine „Gegensünde“…
Wie sähe es aus, wenn man so viel Abstand ließe, dass ein Zugfahrzeug zwar nicht bündig davor passt, aber schräg und somit die Straße blockierend?
Falls es von Belang ist: Es handelt sich um ein Wohnviertel.
MfG,
Marius