Parkende Autos blockieren

Hi…

wie würdet Ihr folgende Situationen rechtlich bewerten:

  1. ein Parkplatz auf öffentlichen Grund, gut sichtbar als Behindertenparkplatz gekennzeichnet. Person A, nicht körperbehindert, parkt dort sein Auto. Person B, körperbehindert mit Parkausweis, kommt später hinzu, ärgert sich über das dort geparkte Fahrzeug und blockiert es mit seinem eigenen.

  2. Parkplatz auf Privatgrund, gut sichtbar gekennzeichnet mit einem Schild „nur für Kunden von Firma B“. Der notorische Falschparker A stellt sein Auto dort ab, kommt nach einigen Stunden zurück und findet sich analog zur ersten Geschichte vom Firmeninhaber B eingeparkt.

Es ist klar, daß in beiden Fällen ein Fehlverhalten von A vorliegt. Was aber ist mit B? Nötigung? Könnte dann gar A Anzeige gegen B erstatten und/oder ein Abschleppen des blockierenden Fahrzeugs bewirken?
Falls B sich falsch verhalten hat: Was hätte er stattdessen tun sollen?

Ich freue mich über jeden Kommentar.

genumi

  1. ein Parkplatz auf öffentlichen Grund, gut sichtbar als
    Behindertenparkplatz gekennzeichnet. Person A, nicht
    körperbehindert, parkt dort sein Auto. Person B,
    körperbehindert mit Parkausweis, kommt später hinzu, ärgert
    sich über das dort geparkte Fahrzeug und blockiert es mit
    seinem eigenen.

Nötigung durch B nach §240 StGB

  1. Parkplatz auf Privatgrund, gut sichtbar gekennzeichnet mit
    einem Schild „nur für Kunden von Firma B“. Der notorische
    Falschparker A stellt sein Auto dort ab, kommt nach einigen
    Stunden zurück und findet sich analog zur ersten Geschichte
    vom Firmeninhaber B eingeparkt.

Ebenfalls Nötigung, Straftaten können natürlich auch auf privatem Grund begangen werden.

Könnte dann gar A
Anzeige gegen B erstatten und/oder ein Abschleppen des
blockierenden Fahrzeugs bewirken?
Falls B sich falsch verhalten hat: Was hätte er stattdessen
tun sollen?

A kann in beiden Fällen von B angezeigt werden, einmal wegen Falschparken und das andere mal um das Hausrecht durchzusetzen.
Im 1.Fall wird vermutlich Polizei/Ordnungsamt abschleppen lassen, im 2.Fall darf B das auch selbst veranlassen, muss dann aber die Kosten vorerst selbst tragen und einfordern.

Gruß Crack