sie leben seit etwa 5 Jahren in einer Whg mit Sohn und beiden Hunden.Dieses war dem Vermieter damals bei Einzug bekannt.
Nun ist es so das der Boden natürlich auch Kratzer hat und die üblichen Gehwege sind zu sehen. Muß sie das nun renovieren bei Auszug?
Hinzu kommt das die Vormieter ebenfalls Hunde hatten und diese die Türen massiv zerkratzt haben.natürlich sind auch ein paar von meinen dabei aber sie kann es nicht beweisen da sie dummerweise verpaßte dieses zu protokollieren.Wie soll sie denn nun vorgehen
Am Besten erst mal die Forenregeln beachten.
vnA
Nein, man muss nur renovieren, was über die regulären Abnützungen hinausgehen. Sprich (Extrembeispeil) Löcher in der Wand oder Brandflecken. Aber ein zerkratzter Boden nach fünf Jahren ist eine reguläre Abnutzung. Das kann man halt nicht verhindern und dementsprechend musst du das keiner Renovierung unterziehen vor dem Auszug. Wusste ich zuerst auch nicht, aber das hat mir der Besitzer einer lokalen Baufirma vor kurzem erklärt. Und der wird sich ja auskennen. Ich meine der hat diese Frage ja nicht zum erste Mal gehört. Also keine Sorgen - alles im grünen Bereich!
Grüße aus Wien