Hi liebende Wissende!
Angenommen, ein Arbeitgeber betriebe neben seinem Hauptbetrieb ein öffentliches Parkhaus, in dem die Mitarbeiter zu einem vergünstigten Betrag parken könnten. Gäbe es eine Möglichkeit, dass die Parkgebühren vom Bruttolohn (evtl. pauschal zu versteuern) abgezogen werden könnten, anstatt vom Nettolohn.
Oder würde das Finanzamt es reklamieren, wenn der Arbeitnehmer auf einen kleinen Teil seines tariflich festgelegten Bruttolohnes verzichten würde, dafür aber „Frei-Parken“ hat (Negative Lohnart „Gehaltsverzicht für Parkplatz“ - steuer- und sozialversicherungspflichtig ?
Vielen Dank für theoretische Einschätzungen!!!
Karin