Parkgebühren während der Berufsschule

Hallo Alle Zusammen!

Sind Parkgebühren die während der Berufsschule steuerlich absetzbar?

Ich habe meine Ausbildung gerade begonnen und
seit 2 Wochen besuche ich die Berufsschule zwei Mal in der Woche.
Da der Schul eigene Parkplatz nicht sonderlich groß ist und ich mehr oder weniger gezwungen bin in einem Parkhaus zu parken, kam mir jetzt die Frag ob man die anfallenden Parkgebühren vlt von der Steuerabsetzten kann!? …als Azubi ist man ja schließlich auf jeden Cent angewiesen… :wink:

Wär toll wenn sich jemand damit auskennt. Vielen Dank im Voraus! =)

Guten Tag,
ich weiss leider nicht.
Ich wuerde
a) einen Steuerberater nachfragen
b) in parallel beim Sachbearbeiter vom Finanzamt nachfragen
c) und einfach die Quittung auf die Steuererklärung auflisten (und schauen was passiert).
Gruss,
Pascal

Alle Ausgaben die im beruflichen Zusammenhang stehen kannst Du als Werbungskosten absetzen. Wenn Du Parkgebühren bezahlen musst, weil das Auto in einem Parkhaus abstellen musst, dann sind auch diese Kosten als Werbungskosten absetzbar. wichtig ist nur, dass Du jeden Beleg aufhebst. Denn diese Kosten sind nicht pauschal absetzbar, sondern nur mit Nachweis.

ok danke dann weiß ich was ich machen muss =)

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Hallo,

da du Azubi bist, zahlst du ja auch keine Lohnsteuer, da brauchst du auch keine Steuererklärung machen, weil du sowieso nichts zurück bekommen wirst.

Ich würde dir Raten zum Ordnungsamt zu gehen und dich da zu informieren. Du kannst nämlich auf deiner Lohnsteuerkarte einen Freibetrag wegen deiner Entfernungspauchale eintragen lassen viell. kannst du ja auch die Parkgebühren mit rein nehmen, da bin ich mir nicht sicher (ob das überhaupt geht). Wenn du so einen Freibetrag eintragen lässt, bekommst du auch etwas mehr vom Lohn. Dafür brauchst du aber deine Lohnsteuerkarte. Aber geh erstmal zum Ordnungsamt und laß dich informieren, danach kannst du von deinem Arbeitgeber deine Lohnsteuerkarte verlangen.

Lg
Michelle

Hallo Fendy

Soviel ich weiß, kannst du die Parkgebühren nicht absetzen. Aber ich würde bei der Steuer ein paar Kilometer mehr angeben dann hast du die Gebühren auch wieder herin.
War im Urlaub konnte nicht früher antworten.

Gruß
monika61

Hallo Fendy,
sorry für die verspätete Antwort. Direkt ersetzbar sind die Parkgebühren nicht, aber reiche die Belege bei der Steuererklärung als Werbungskosten mit ein.

Gruß
Peter