Parkgebühr für Geld

Hallo,
wie findet ihr den Begriff der
"Parkgebühr"
für Geld auf dem Sparkonto bei der Bank?
Eigentlich muesste die Gebühr „Strafzinsen“ heissen, oder „Negativzins“ und wird demnaechst in den Kosten-Listen auftauchen, meine Meinung. Der Begriff „Parkgebühren“ ist so niedlich und nett, suggeriert auch einen kleinen Betrag, und dass der Sparer diesen freiwillig ausgeben moechte. Wird sich Parkgebühr durchsetzen?
Gruss Helmut

Servus,

„Strafzinsen“ wäre jedenfalls falsch, weil bei der Erhebung dieser Gebühren niemand für irgendetwas bestraft wird. Analog wäre es sonst eine „Geldbuße“, wenn man dem Friseur Geld fürs Haareschneiden oder der Bahn Geld fürs S-Bahn-Fahren geben muss.

Schöne Grüße

MM

So ist der Deutsche endlich mal gezwungen sich Gedanken zu machen wie er sein Geld sinnvoll anlegen kann. Hat er in der Vergangenheit ja [nicht mit geglänzt.][1] Ist immer noch schick auf einer Party zu sagen „Geldanlage? Da kenne ich mich nicht mit aus“, aber niemand würde auf die Idee kommen zu sagen „Ja, wir machen 2 Wochen USA. Aber wissen sie, das macht alles ein Reisebüro. Mit Urlaubsplanung kenne ich mich ja überhaupt nicht aus!“. Traurig, dass Urlaube besser geplant werden als das was mit dem eigenen Geld passiert.

Ab 50 EUR geht’s mit einem ETF-Sparplan im Monat los. Das kann (fast) jeder.
[1]: http://boerse.ard.de/anlagestrategie/geldanlage/sparbuch-fans-und-aktienmuffel100.html

Hmm, Parkgebühr ist ja schon für etwas anderes gebräuchlich.

Im Moment tauchen auf den "Kostenlisten " der Banken eher wieder Kontoführungsgebühren auf, die vor einiger Zeit abgeschafft wurden…

Beatrix

daneben …

Egal wie die Bank es bezeichnen wird, sollten nennenswert Abgaben/Gebühren/… fällig werden dafür dass Leute Dritten ihr Geld anvertrauen werden sicher nicht wenige wieder beim Sparstrumpf unterm Kopfkissen landen. Ob das dann volkswirtschaftlich sinnvoll ist??

:flushed:

Das wird die Folge sein…hoffentlich.

Hallo,
hier andere Namen fuer die Geldgebühr.
Zitat Anfang
Negative Einlagenzinsen sind überhaupt keine Zinsen, sondern eine „Art Verwahr(gebühr) und Einlagegebühr“. Und solche Gebühren…Angenommen, Banken geben den Negativzins der EZB künftig vollständig weiter, müsste ein Sparer mit 10.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto 40 oder 50 Euro pro Jahr „Verwahr- und Einlagegebühr“ zahlen.
Quelle http://www.welt.de/finanzen/article153037030/Die-groteske-Steuer-Regel-fuer-Negativzinsen.html