Parkgebühren und dann Verwarnung

Wer kann mich da beraten.
Öffentlicher Parkplatz mit mit Parkschein.
Parkte um 15.00 Uhr auf dem Parplatz mit Parkschein für eine halbe Stunde. Habe die Zeit um 20 Minuten überzogen.
Ersatzgebühr waren da 15,00 € so weit ich weiß kostet das normalerweise nur 5,00 €.
Kann man da was machen und wer weiß wie hoch die Gebühren sind?
mfg j.henry

Hallo !

Ja,die Ordnungswidrigkeit kostet 5 €,bei Überschreitung bis einschl. 30 Minuten.
Aber Du schreibst ja etwas von „Ersatzgebühr“,was soll das denn sein ?

MfG
duck313

Das ist der Orginaltext auf dem Schein: „Ersatzgebühr“ wasw immerdas heißen soll
Grüse j.henry

wenn ein Parkschein gelöst wurde und die Parkzeit überschritten wird, kostet das € 15.00.
wenn kein Parkschein gezogen wird, dann kostet das Parken lediglich € 5.00 Strafe.
Ergo…vorher rechnen, wie lange geparkt wird!
mfg

in dem neuen Bußgeldkatalog 2012 habe ich folgende Informationen gefunden:

Höchstparkdauer überschritten:

  • bis 30 Minuten 5 €
  • bis 1 Stunde 10 €
  • bis 2 Stunden 15 €
  • bis 3 Stunden 20 €
  • länger als 3 Stunden 25 €

Gruß Merger

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moin,
das ist aber bis Braunschweig noch nicht durchgedrungen.
ick parke hier bereits seit wochen direkt neben dem Ticketautomaten und bekomme immer nur 5 Euronen aufgebrummt. Ist wie eine Abo:smile:, 9 Std. parken für 5 Euronen.
mfg

Entschuldigen Sie vielmals, wer ist denn jetzt mit ihrer „Antwort“ schlauer geworden. Sie sollten nur meine „frage beantworten“ und nicht schlaue Sprüche klopfen, die keinem weiter helfen.
j.henry

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Hallo, erst einm,al vielen Dank für den Tip, aber sind Sie da 100 % sicher, das das lt. Gesetzgeber so ist.
Gruß j.henry

Hallo, erst einm,al vielen Dank für den Tip, aber sind Sie da
100 % sicher, das das lt. Gesetzgeber so ist.

Hallo,

nicht so ganz.

Hier die Tabelle für Parkzeit überschreitung.
Zeitüberschreitung BKat TBNR FaP/Pkt Ahndungssatz
Euro
63.1 113280 (B-1) 5,00

  • länger als 30 Minuten 63.2 113281 (B-1) 10,00
  • länger als 1 Stunde 63.3 113282 (B-1) 15,00
  • länger als 2 Stunden 63.4 113283 (B-1) 20,00
  • länger als 3 Stunden 63.5 113284 (B-1) 25,00

Und so ist es auch beim Parken ohne Parkscheibe
Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit

  • § 13 Abs. 1, 2 StVO
    Tabelle:
    713010
    Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe
    (Bild 291) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.
    Zeitüberschreitung BKat TBNR FaP/Pkt Ahndungssatz
    Euro
    63.1 113300 (B-1) 5,00
  • länger als 30 Minuten 63.2 113301 (B-1) 10,00
  • länger als 1 Stunde 63.3 113302 (B-1) 15,00
  • länger als 2 Stunden 63.4 113303 (B-1) 20,00
  • länger als 3 Stunden 63.5 113304 (B-1) 25,00

Es hängt rein von der Parkzeitüberschreitung ab. Wenn also die Politesse z.B. kontrolliert, und das Fahrzeug steht immer noch da, dann steigt mit jeder Runde der Preis.

Es stimmt zwar das wenn die Politesse nur einmal kontrolliert, es bei 5€ bleibt, kommt sie öfters, sprich nach 3 Stunden vorbei, sind 25€ fällig.

Gruß

Nostra

Hallo
Vielen Dank
Habe deine Nachricht kopiert und an diese Parkgesellschaft geschickt
mfg j.henry

Habe deine Nachricht kopiert und an diese
geschickt

Hallo,

wenn ich lese Parkgesellschaft, dann keimt bei mir der Verdacht, hier handelte es sich nicht um einen Parkplatz, der von der Gemeinde bewirtscaftet wird, sondern um einen privaten Parkplatz. In dem Fall sind die geforderten 15€ eine Vertragsstrafe. Da gelten die AGB des Betreibers. Und wenn mit der Nutzung des Parkplatz die AGB akzeptiert wurden, ist die Vertragsstrafe rechtens.

Gruß

Nostra

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moin,
es ist euch aber schon klar, dass es hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte gibt und geben kann.
mfg

Danke für die Zurechtweisung, hat mir geholfen
j.henry

Hallo,

kein Problem - einfach Kfz-Kennzeichen aufschreiben
und ich werde die Ordnungsbehörde in Braunschweig informieren.

Gruß Merger

1 Like

moin merger,
dafür bekommst von mir glatt ein Sternchen, Fleißsternchen für besondere Dienste!!
mfg

Guten Tag,
Diese Antwort habe ich nicht so ganz verstanden, ich wohne in Rostock:
kein Problem - einfach Kfz-Kennzeichen aufschreiben
und ich werde die Ordnungsbehörde in Braunschweig informieren. … mehr auf http://w-w-w.ms/a452my
Gruß j.henry

Hallo Henry,

diese Antwort galt auch nicht dir.

Gruß Merger

Ich bin sicher, er rät nur.