Parkplätze plötzlich kostenpflichtig?

Hallo

Ein Hochhaus im Ländlicheren Bereich mit 45 Mietparteien. Das Haus wird von einer Hausverwaltung verwaltet. Die Wohnungen sind teilweise als Eigentumswohnungen verkauft, meistens von Leuten als „Geldanlage“. Also mit Mietern drin.

Vor dem Haus sind seit 40 Jahren kostenlose Parkplätze auf dem Grundstück. Das sind 20 „offene“ Parkplätze und dazu kommen noch 15 Garagen, die für 20 Euro im Monat angemietet werden können.

Der Parkplatz ist mal mehr oder weniger voll. Ganz selten ist er aber komplett voll, da sich auch viele Leute mit Fahrrädern oder alte Leute ohne Autos im Haus befinden.

Nun hat sich die Hausverwaltung etwas neues ausgeknobelt:

Die Parkplätze werden (demnächst) den Leuten mit Eigentumswohnung zugeteilt, die auch in den Wohnungen wohnen. Diese haben einen Parkplatz „mitgekauft“.
Alle anderen „normalen Mieter“ haben ab dann keinen Anspruch mehr auf einen Parkplatz und müssen außerhalb des Geländes an der Strasse parken (oder auf einem angrenzenden verlassenen Fabrikgelände, wo sich Abends hinz und kunz rumtreiben).

Jeder, der trotzdem einen Parkplatz sein eigen nennen möchte, muß diesen für 20 Euro im Monat anmieten.
Dabei sollen die Parkplätze auch an umliegende Anwohner vermietet werden.

Nun würde mich mal interessieren, ob so etwas einfach beschlossen werden darf. Oder ob es da nicht auch eine Art „Gewohnheitsrecht“ besteht.
Wie kann man sich dagegen wehren und gibt es da überhaupt eine Möglichkeit.

Vielen Dank

Gruß
Taki

Hi,

eine Nutzungsduldung bzw Erlaubnis kann widerrufen werden. Denn die Flächen wurden nicht mit Vermietet.

Es gab einige Urteil die bei jahrelanger Nutzung den Mietern weitere Nutzung zusagten aber es gab genau soviel Urteile die dies klar verneinten.

Hallo,

wenn zu jeder Wohnung ein Parkplatz gehört, dann hat auch jeder Eigentümer, der dafür bezahlt hat das Recht auf eine eigene Nutzung/kann selbst entscheiden, ob er den Parkplatz mit seiner Wohnung mit vermietet, oder getrennt, oder eben auch gar nicht. Stell Dir die Situation des Eigentümers vor, der in der eigenen Wohnung lebt, für einen Parkplatz gezahlt hat, aber nie einen abbekommt, weil irgendwelche Mieter, mit denen er überhaupt nichts zu tun hat, üblicherweise abends früher nach Hause kommen, und ihm keinen Platz überlassen, ggf. sogar zwei Parkplätze nutzen, auch noch die Freundin des Sohnes dort parkt, die da recht regelmäßig übernachtet, die Doppelkopfrunde, Oma und Opa, …

Also klar, niemand kann einen Eigentümer von der Nutzung seines Parkplatzes ausschließen, und insoweit geht der erste Teil der Geschichte nun mal in Ordnung.

Wenn ich es richtig verstehe, dann sind die restlichen Wohnungen Eigentum eines größeren Unternehmens, und bei dem sieht es natürlich auch nicht anders aus. Wenn dem zu jeder Wohnung ein Parkplatz gehört, dann steht es auch ihm natürlich frei, wie er diese nutzt, z.B. an wen er sie vermietet, wenn er sie nicht selbst nutzen möchte. Ein Vorrecht für Mieter gibt es da nicht, und mit Gewohnheitsrecht kann man mal nach zig Jahren kommen, früher wird das regelmäßig nichts.

Gruß vom Wiz

Wie gesagt. Wirkliche Parkplatzprobleme gab es bisher nicht. Noch nie mußte „ein Mieter“ den Parkplatz wieder verlassen, weil dieser voll war.
Bis vor kurzen wurden sogar noch drei große Bullis „von der Arbeit“ dort mit abgestellt, was jetzt auch untersagt wurde (was ich durchaus verstehen kann, weil diese weit aus der Parklücke standen).
Von mir aus können die paar Besitzer (die jetzt sowieso schon auf dem Parkplatz stehen) auch ihren eigenen Lieblingsplatz haben.
Aber man kann doch nicht hergehen und sagen "Der Rest, der nicht genutzt wird, kann gemietet werden, oder wird an andere Leute in der Umgebung vermietet.

Immerhin kategoriert sich das Haus in den „Sozialen Wohnungsbau“. Also viele ältere Leute, Sozialgeld-Empfänger oder Kleinverdiener. Die können kaum weitere 20 Euro jeden Monat aufbringen nur um das zu tun, was sie schon seit „zig Jahren“ dort kostenlos tun.

Und zum Gewohnheitsrecht: Wenn „ein Mieter“ dort schon seit 35 Jahren wohnt und seit 20 Jahren einen Kostenlosen Parkplatz in Anspruch nimmt?

Wie verhält es sich z.B. wenn im Mietvertrag so etwas steht wie:

„Jedem Mieter steht ein kostenloser Parkplatz zur Verfügung, sofern vorhanden“.

Kann der Vermieter da einfach sagen „Ist jetzt geändert“ und gut?

Gruß
Taki

Hallo Taki,

**Wie verhält es sich z.B. wenn im Mietvertrag so etwas steht wie:

"Jedem Mieter steht ein kostenloser Parkplatz zur Verfügung, sofern vorhanden.**

Wie es dort steht,sofern vorhanden.

Mit seiner Unterschrift unter dem Mietvertrag wurde die Nutzung des Parkplatz
mit eben dieser „Klausel“ akzeptiert.

Man hätte dies wohl nicht im Mietvertrag aufgenommen,um sich ein „Hintertürchen“
bei verändertern Nutzungs-und Einnahmeverhalten des Vermieters offen zu halten.

LG Bollfried