Hallo
Ein Hochhaus im Ländlicheren Bereich mit 45 Mietparteien. Das Haus wird von einer Hausverwaltung verwaltet. Die Wohnungen sind teilweise als Eigentumswohnungen verkauft, meistens von Leuten als „Geldanlage“. Also mit Mietern drin.
Vor dem Haus sind seit 40 Jahren kostenlose Parkplätze auf dem Grundstück. Das sind 20 „offene“ Parkplätze und dazu kommen noch 15 Garagen, die für 20 Euro im Monat angemietet werden können.
Der Parkplatz ist mal mehr oder weniger voll. Ganz selten ist er aber komplett voll, da sich auch viele Leute mit Fahrrädern oder alte Leute ohne Autos im Haus befinden.
Nun hat sich die Hausverwaltung etwas neues ausgeknobelt:
Die Parkplätze werden (demnächst) den Leuten mit Eigentumswohnung zugeteilt, die auch in den Wohnungen wohnen. Diese haben einen Parkplatz „mitgekauft“.
Alle anderen „normalen Mieter“ haben ab dann keinen Anspruch mehr auf einen Parkplatz und müssen außerhalb des Geländes an der Strasse parken (oder auf einem angrenzenden verlassenen Fabrikgelände, wo sich Abends hinz und kunz rumtreiben).
Jeder, der trotzdem einen Parkplatz sein eigen nennen möchte, muß diesen für 20 Euro im Monat anmieten.
Dabei sollen die Parkplätze auch an umliegende Anwohner vermietet werden.
Nun würde mich mal interessieren, ob so etwas einfach beschlossen werden darf. Oder ob es da nicht auch eine Art „Gewohnheitsrecht“ besteht.
Wie kann man sich dagegen wehren und gibt es da überhaupt eine Möglichkeit.
Vielen Dank
Gruß
Taki