Parkplätze vor Geschäftshaus

Hallo,
vor meinem Geschäft gibt es zwei Parkplätze. Mein Grundstück schneidet beide Parkplätze zu mehr als 50% auf der gesamten Länge (Breite) meinens Geschäfts. Der Rest ist Gemeindestrasse (Spielstrasse). Mit der Gemeinde gibt es KEINE Nutzungsvereinbarung. Wer hat hier jetzt das Weisungsrecht ? Kann ich nicht berechtigte parkende Fahrzeuge kostenpflichtig umsetzen lassen. ? Wer hat Erfahrung mit so einer Situation?

Hallo,

Mein Grundstück
schneidet beide Parkplätze zu mehr als 50% auf der gesamten
Länge (Breite) meinens Geschäfts. Der Rest ist Gemeindestrasse

Erstmal: FAQ:1129
Die Darstellung ist für mich unklar. Wem „gehören“ die Parkplätze, d. h. auf wessen Grundfläche sind sie?

Wer hat hier jetzt das Weisungsrecht ?

Welches Weisungsrecht?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo!

Das wäre doch so, wenn jemand in meiner Grundstückseinfahrt parkt, halb auf dem Grundstück, halb noch auf dem öffentlichen Grund.

Also ist doch klar, man darf handeln. Lässt man selbst abschleppen, trägt man auch das Kostenrisiko. Deshalb die dafür zuständigen von Ordnungsamt und Polizei hinzuziehen.

Und überhaupt die Stellplätze deutlich kennzeichnen (Nur für Kunden Schlachterei Petersen).

Die Gemeinde hingegen muss ja überhaupt nicht damit einverstanden sein, der private Stellplatz liegt auch teilweise auf Gemeindeland.

mfG
duck313

Das wäre doch so, wenn jemand in meiner Grundstückseinfahrt
parkt, halb auf dem Grundstück, halb noch auf dem öffentlichen
Grund.

Nein, nicht zwangsläufig. Einem Freund von mir gehört laut Grundbuch der halbe Bahnhofsplatz seiner Stadt - da der Bereich aber öffentlich gewidmet ist, kann er nichts damit anfangen. Und auch nicht bestimmen, wer da parken darf. :smile:

Also ist doch klar, man darf handeln.

Nein, das ist alles andere als klar.

Lg,
Max

2 Like

Wie kommt man darauf, ein Fläche von weniger als 50% vor seinem Laden als Geschäftsparkplatz zu betrachten?

Und warum nicht erinmal auf die Idde, dass mit dem Ordnungsamt vor Ort zu besprechen, ob man dies denn dürfte?

G imager761

Hallo,

zunächst einmal empfiehlt sich der Blick in die Grundbuchakten,ob dort Eintagungen wegen einer Dienstbarkeit vorhanden sind.
Der nächste zu klärende Punkt wäre, um was für eine Straße es sich handelt,
D.h eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße oder um eine
sogenannte Anlieger -oder auch Privat-Straße genannte ???