Neuerdings gibt es Parkplätze, die nur für Elektroautos während des Ladevorgangs ausgewiesen sind. Steht dieses Sonderrecht in der StVO oder kann man es ignorieren?
Hallo.
Es kommt erstmal drauf an, wo sich diese Parkplätze befinden, ob da überhaupt irgendwie die StVO greift, oder eben nicht. Handelt es sich z.B. um einen Supermarktparkplatz, ist das Ding mit ziemlicher Sicherheit Privatgelände und da kann der Besitzer gern solche Regeln aufstellen und auch durchsetzen (-> Abschleppen lassen), ohne dass da auch nur irgendwie die StVO tangiert wird.
MfG,
TheSedated
hi,
Es kommt erstmal drauf an, wo sich diese Parkplätze befinden.
natürlich im Hinterhof der Stadtwerke, darum ja die Frage.
Es wird sicher von einem Parkplatz ähnlich diesem ausgegangen.
grüße
lipi
Handelt es sich z.B. um einen Supermarktparkplatz, ist das
Ding mit ziemlicher Sicherheit Privatgelände und da kann der
Besitzer gern solche Regeln aufstellen und auch durchsetzen
(-> Abschleppen lassen), ohne dass da auch nur irgendwie die
StVO tangiert wird.
Aber nur dann wenn das Gelände wirksam abgesperrt und nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist, sonst ist das Gelände dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen - und da gilt uneingeschränkt die StVO. Und: wer abschleppen lässt zahlt auch…
Gruß Crack
Handelt es sich z.B. um einen Supermarktparkplatz, ist das
Ding mit ziemlicher Sicherheit Privatgelände und da kann der
Besitzer gern solche Regeln aufstellen und auch durchsetzen
(-> Abschleppen lassen), ohne dass da auch nur irgendwie die
StVO tangiert wird.Aber nur dann wenn das Gelände wirksam abgesperrt und nur
einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist, sonst ist das
Gelände dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen - und da
gilt uneingeschränkt die StVO. Und: wer abschleppen lässt
zahlt auch…
Nur dass ich das jetzt richtig verstehe. Auf einem Supermarktplatz gelten grundsätzlich die Regeln der StVO. Was ist dann Mutter/Kind- oder Frauen-Parkplätzen, welche die StVO wohl nicht vorsieht? Sind die also lediglich eine höfliche Bitte und der Besitzer des Supermarktes hätte nicht das Recht, mir Hausverbot zu erteilen, weil ich regelmäßig meinen Zweisitzer dort parke, damit die schnuckelige Azubine, die an der Information arbeitet, diesen auch sehen kann, wenn ich mich, nachdem ich meine Zigaretten gekauft habe, noch 30 Minuten mit ihr unterhalte?!
Ähnlich der Sachverhalt in nem Parkhaus? Oder ist das nun schon wieder „nur einem bestimmten Personkreis zugänglich“? Ein Ticket kann da ja wohl jeder ziehen?
Also das würde mich jetzt echt interessieren…?!
Greetz
Der Kater
Was ist dann Mutter/Kind- oder Frauen-Parkplätzen, welche die StVO
wohl nicht vorsieht? Sind die also lediglich eine höfliche
Bitte und der Besitzer des Supermarktes hätte nicht das Recht,
mir Hausverbot zu erteilen, weil ich regelmäßig meinen
Zweisitzer dort parke, damit die schnuckelige Azubine, die an
der Information arbeitet, diesen auch sehen kann, wenn ich
mich, nachdem ich meine Zigaretten gekauft habe, noch 30
Minuten mit ihr unterhalte?!
Wenn Du Deinen rosa Ligier Ambra dort parkst dann hat Dich das Schild Mutter-Kind theoretisch nicht zu interessieren denn die StVO kennt es tatsächlich nicht - somit liegt keine OWi vor die geahndet werden könnte.
Wenn es sich aber um ein Privatgelände handelt dann gibt es ein Hausrecht, und der Hausherr könnte dieses durchsetzen.
Ähnlich der Sachverhalt in nem Parkhaus? Oder ist das nun
schon wieder „nur einem bestimmten Personkreis zugänglich“?
Ein Ticket kann da ja wohl jeder ziehen?
In einem öffentlichen Parkhaus gelten die selben Bedingungen wie auf einem Supermarkt-Parkplatz, denn auch die Parkhäuser sind zum großen Teil in privater Hand. Solange dort jeder problemlos Zugang/Zufahrt hat zählt auch ein Parkhaus zum öffentlichen Verkehrsraum. Also auch hier: Mutter-Kind Schild: Nein, Hausrecht: Ja
Gruß Crack
Vielleicht hilft dies weiter:
Auf Parkplätzen und in Parkhäusern gilt grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und zwar auch dann, wenn ein Schild darauf
hinweist, dass die Regeln der Straßenverkehrsordnung anzuwenden sind. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 5. Juli 2012 hervor
(Az.: 51 C 14792/11).
Gruß Merger
Hallo!
Wenn dort unter dem „P“ Schild dieser Zusatz steht, dann gilt der selbstverständlich.
Das ist ein offizielles Zusatzschild nach StVO.http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zusatzzeichen…
Und wenn Du fragst „Was bedeutet Ladevorgang ?“,dann kann man sagen, es muss das Ladekabel angesteckt sein (das ist sehr gut sichtbar, auch für Kontrollpersonen).
MfG
duck313
Hallo!
Wenn dort unter dem „P“ Schild dieser Zusatz steht, dann gilt
der selbstverständlich.
Das ist ein offizielles Zusatzschild nach
StVO.http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zusatzzeichen…
und welches der 2 Schilder würde einem nicht Elektrofahrzeug das parken verbieten,
das P-Schild oder der Zusatz ‚elektro frei‘?
ein Halteverbot in dem Bereich wäre Grundvoraussetzung für eine Ausnahme.
grüße
lipi
Neuerdings gibt es Parkplätze, die nur für Elektroautos
während des Ladevorgangs ausgewiesen sind. Steht dieses
Sonderrecht in der StVO oder kann man es ignorieren?
Nur das Zusatzzeichen 1026-60 gilt.
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zusatzzeichen…
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO sagt ja:
„Zusatzzeichen im Besonderen
a) Sie sollten, wenn irgend möglich, nicht beschriftet sein, sondern nur Sinnbilder zeigen. Wie Zusatzzeichen auszugestalten sind, die in der StVO oder in dieser Vorschrift nicht erwähnt, aber häufig notwendig sind, gibt das für Verkehr zuständige Bundesministerium nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) im Verkehrsblatt bekannt. Abweichungen von dem in diesem Verzeichnis aufgeführten Zusatzzeichen sind nicht zulässig; andere Zusatzzeichen bedürfen der Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle.“
Dieses Zusatzzeichen ist eine AUSNAHME eines ansonsten geltenden Halteverbotes.
Demnach ist die Kombination „P“ und „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“ unsinnig. P erlaubt das Parken - für alle. Das Zusatzzeichen erlaubt es zusätzlich, auch E-Fahrzeuge dort zu laden, verbietet aber nicht das Parken für andere Fahrzeuge.
Gäbe es ein Zusatzschild „Nur E-Fahrzeuge während des Ladens“, dann wäre das eine zulässige Beschränkung. Etwa, wie bei einem P-Schild ja auch das Parken auf PKW beschränkt werden kann.
Beispiele:
http://joachimzwirner.de/Elektrofahrzeuge%20315.jpg
Links dürfte unzulässig sein, da es eine Abänderung des 1026-60 ist.
Rechts dagegen ist zulässig und wirksam, da es das Parken auf wirksame Weise beschränkt.
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/…
Könnte eine unzuläsige Abweichung sein.
Grundsätzlich hat der Inhaber eines nicht öffentlichen Parkplatzes volles Hausrecht.
Wer also auf ein Phantasie-Schild trifft, das auf einem Parkplatz einer Firma steht, der sollte es besser beachten. Man begeht dann aber keine Ordnunsgwidrigkeit, sondern es handelt sich ggf. um eine Besitzstörung nach §862 des BGB.