Parkplatz 'reservieren'

Ich bin kürzlich in ein Wohngebiet gezogen, in dem es mit Parkplätzen immer sehr schlecht aussieht. Wie ist die Rechtslage, wenn ich an meinen Gartenzaun ein „P-Schild“ und unten drunter mein Kennzeichen anschraube. Kann ich dann wegen Reservierung öffentlichen Parkraums belangt werden?

Danke!

Wenn es sich bei der Fläche um öffentlichen Grund handelt, ist das nicht erlaubt. Du müsstest dich zuerst an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung wenden und dort den Parkplatz anmieten (wenn die sich drauf einlassen).

Etwas anderes is es natürlich, wenn es sich um Privatgrund handelt. Aber auch dann brauchst du die Erlaubnis des Eigentümers.

Ich bin kürzlich in ein Wohngebiet gezogen

Hi,
Ich weiß zwar nicht, was das rechtlich nach sich ziehen kann, aber was ich über einen neuen Nachbarn wie Dich denken würde…
Sei jetzt nicht böse, aber denk ran, daß Du der „Neue“ bist,
Gruß Jack

ich frag hier ja nicht nach moralischen antworten, hätte ich das gemacht hättest du natürlich recht. aber „der neue“ bin ich hier nicht, hier wohnen viel zu viele leute und es kennt eh keiner keinen.

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Aaalso: Der Parkplatz ist genau senkrecht zu meinem Gartenzaun, und alles was ich machen würde wäre an meinem Gartenzaun dieses Schild anzubringen. Hab ich damit öffentlichen Parkraum reserviert oder nicht?

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Hi

es ist grundsätzlich verboten, Verkehrszeichen auf öffentlichem Grund ohne entsprechende (kostenpflichtige) Genehmigung des zuständigen Amtes anzubringen. Und bei so einer Aktion krigst Du mit Recht mehr Ärger als Dir lieb ist. Wenn ich bei jemand so was mitkriegen würde, würde ich natürlich jeden Verstoß gegen irgendwas der zuständigen Behörde melden. Auto doch mal fals abgestellt - Politesse angerufen; Auto gewaschen -Umweltamt… Du ziehst dort schneller wieder weg als Dir lieb ist. Um auf die Moral zurückzukommen: ich halte Dein Vorhaben für assozial im wahrsten Sinn des Wortes.

a.

ich finde die antworten schon toll. du fragst doch einfach, wie es sich rechtlich verhält, deshalb sollte man doch nicht ausschliesslich moralisieren.
es ist einfach so:

  • bringst du ein verkehrsschild im öffentlichen bereich an (bilder, farbe, abmessungen nach stvo) so ist das verboten. kann entfernt werden, du kannst mit bussgeld belegt werden.
  • bringst du ein ´fantasie-schild´ an, also format klein gewählt und nur ´entsprechend´ einem park-verkehrsschild, so ist das rechtlich irrelevant (du sagtest: an deinem eigenen zaun, anderenfalls sähe das natürlich wieder anders aus). zusammen mit einem kennzeichen würde das zwar auf einen privatparkplatz hindeuten, es wäre aber rechtlich einfach ein ´nullum´. vergleiche das einmal damit: es steht einer auf seinem grundstück und ruft auf die strasse, auf einen öffentlichen parkplatz: ´das da ist mein parkplatz, bitte nicht benutzen!` jeder erkennt, dass das rechtlich quatsch wäre - und genauso ein rechtlicher quatsch ist das schild, das vom privatzaun herüberschaut. es wird aber durchaus wirksam sein können.
    also: rechtlich kein problem, aber ein wenig asozial in der tat.

beste grüsse vom torpedo

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Wo steht denn, dass es verboten ist???
Ich stelle jetzt mal die Behauptung auf, dass es gar nicht verboten ist, an seinem eigenen Zaun ein Verkehrszeichen anzubringen, welches das Parken davor verbietet.

Diejenigen, die hier lauthals verkündet haben, das sei verboten können mir ja mal das Gegenteil BEWEISEN.

Bin sehr gespannt…
Ich hab jedenfalls nix gefunden.

M.

Hi,

einen Beweiß würde ich mein Posting nicht nennen, sondern eher den Diskussionsbeitrag eines Laien…:wink:
Aber wäre hier nicht §132 StGB (Amtsanmaßung) erfüllt?
„Wer unbefugt … eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, …“
Und da nur die Straßenverkehrsbehörden zum Aufstellen von Verkehrszeichen und -einrichtungen befugt ist (§45 StVO) hätte man doch den Schildaufsteller „am Wickel“, oder ist meine Denkrichtung hier falsch?
Und ich denke auch, daß es schon ausreicht wenn durch ein Schild am Zaun der Eindruck erweckt wird hier handele es sich um ein amtliches Verkehrszeichen.

Interessant wird in meinen Augen die Frage, wenn durch das Schild der Eindruck erweckt wird hier handele es sich um Privatgrund. Dazu ist mir noch keine Lösung eingefallen…

Gruß Stefan

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Hi

es ist grundsätzlich verboten, Verkehrszeichen auf
öffentlichem Grund ohne entsprechende (kostenpflichtige)
Genehmigung des zuständigen Amtes anzubringen. Und bei so
einer Aktion krigst Du mit Recht mehr Ärger als Dir lieb ist.

Es ist kein „Verkehrszeichen“ und schon gar kein öffentlicher Grund…

Wenn ich bei jemand so was mitkriegen würde, würde ich
natürlich jeden Verstoß gegen irgendwas der zuständigen
Behörde melden.

Was hast du denn für schmerzen?

Auto doch mal fals abgestellt - Politesse

angerufen; Auto gewaschen -Umweltamt… Du ziehst dort
schneller wieder weg als Dir lieb ist. Um auf die Moral
zurückzukommen: ich halte Dein Vorhaben für assozial im
wahrsten Sinn des Wortes.

Danke. Du hast recht.

Generell seh ich das auch so, vor allem, wenn man kein schild nimmt, dass es nicht wirklich gibt.

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Guten Tag, (

Hallo,

Wenn ich das Ursprungsposting aber richtig liese handelt es sich eben um das Verkehrszeichen http://www.vkwodw.de/vk_zeichen/z_314.htm das er gerne aufhängen möchte und das wäre - wie du richtig sagst -verboten.

Gruß Ivo

Hallo,

zunächst einmal kurz: Ich kann es nicht durch irgendwelche Online-Artikel belegen, da ich das Wissen nicht aus Online-Medien habe. Das zweite: Ich bin noch nicht mal Autofahrer :wink:

  1. Fall:
    Du hast eine Einfahrt zu einem PRIVAT-Grundstück. Es ist dir gestattet innerhalb dieser Einfahrt auf DEINEM Grund ein Schild anzubringen, dass beispielsweise anzeigt, das Parken verboten, reserviert oder gar die Einfahrt verboten ist.
    Selbiges gilt für Schilder vor Garagen, etc.
    Quelle: Unsere eigene Einfahrt :wink:

  2. Fall:
    Ein Arzt ärgerte sich darüber, dass er vor seiner Praxis nie einen Parkplatz findet. Da er meinte er hätte ein Anrecht auf einen Parkplatz vor seiner Praxis, da er ja auch Notfälle etc. habe und somit schnell an sein Fahrzeug kommmen müsse hatte er ein Schild „Arzt“ vor dem Parkplatz an der Hauswand seiner Praxis angebracht. Die Stadt hat ihn daraufhin einen Bußgeldbescheid geschickt und das Schild „eigenmächtig“ entfernt. Er blockiere damit öffentlichen Parkraum (Reservierung des Parkplatz) was verboten sein (Den Paragraph kann ich an dieser Stelle nicht mehr nennen.
    Quelle: Ruhr Nachrichten - Dortmund

  3. Fall:
    Im Fernsehen bei irgendeiner „Politessen-Serie“ habe ich zudem folgenden Fall gesehen:
    Eine Frau stand mitten auf einen Parkplatz. Die Politesse sprach die Frau an, was es denn solle. Diese antwortete, sie halte den Parkplatz frei. Gleich käme ihr Mann, der nur eben zwei Strassen weiter etwas geholt habe. Damit er gut ausladen kann, habe sie sich auf den Parkplatz gestellt damit er eben gleich vor dem Haus reinfahren kann. Endergebnis war eine Geldbuße von EUR 25,00 und die Frau musste den Parkplatz räumen. Es ist verboten öffentlichen Parkraum zu sperren und seie es nur für einige Minuten.
    Selbiges gilt übrigens für Absperrungen, die immer wieder gerne für Umzugsfahrzeuge gemacht werden. Auch diese sind nicht gestattet. Gelsen in den Ruhr Nachrichten.

Soweit die Dinge an die ich mich spontan erinnern kann. Ob du nun ein Schild aufstellen darfst oder nicht ist so eine Sache. Einige werden ja sagen, einige nein. Soweit ich weiss ist es aber so, dass Anfragen von der Stadt/Gemeinde NOCH kostenlos sind. Ein Telefonat bei dem Strassenverkehrsamt würde dich wahrscheinlich wesentlich weiter bringen. Frag doch einfach dort mal nach, ob es gestattet ist oder nicht.

Grüsse

Manuel

Hallo,

…Der Parkplatz ist genau senkrecht zu meinem Gartenzaun…

nun sei mal nicht so hart, er wohnt doch schon am Abgrund

-):smile::smile::smile::smile::smile::smile:

Gruß
T.K.

Hi!

Nur mal ganz ohne moralisches Getue…

Was wäre denn, wenn Du auf das „P-Schild“ verzichtest und nur ein Nummernschild dahin tackerst? Dann hast Du keinerlei offizielles Zeichen dort angebracht und evtl. trotzdem einen Effekt…

Gruß
Guido

Hallo,

Selbiges gilt übrigens für Absperrungen, die immer wieder
gerne für Umzugsfahrzeuge gemacht werden. Auch diese sind
nicht gestattet. Gelsen in den Ruhr Nachrichten.

Es sei denn nach entsprechendem Antrag bei der Ordnungdbehörde. So gemacht bei 2 Umzügen in München.

Karin

Ich frag mich…
ob du meinst, dass die Parksituation besser wird, wenn du einen Platz für dich reservierst??
(Neudenk: erst ich - dann lange nix - dann der Rest)

*scnr*

Gruß
HaWeThie

Gute Idee, Du hast recht…
habs gerade im Kommentar entdeckt.

M.

§ 132 StGB
Also fürs amtliche Verkehrszeichen gilt jedenfalls, wie Goosi richtig schrieb:

§ 132 Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes
befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines
öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Erläuterung:

2.2 Ebenso bestraft wird, wer unbefugt eine Handlung vornimmt,
welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden
2–1–0 Bu StGB – Erläuterungen Zu § 132
darf, d.h., der Täter nimmt eine nur Amtsinhabern zustehende
Handlung vor, ohne jedoch – im Gegensatz zur 1. Alternative –
Amtseigenschaften vorzuspiegeln. Der Täter gibt sich also hier nicht
wahrheitswidrig als Amtsträger aus. Es genügt, daß sich sein Verhalten
nach den äußeren Umständen als Amtshandlung darstellt, ohne daß
der Täter nach außen in Erscheinung treten muß.
Beispiele:
– Identitätsfeststellungen durch Privatdetektiv;
– Kassieren von Verwarngeld wegen falschen Parkens durch
Parkwächter;
– Aufstellen eines amtlichen Verkehrszeichens an einer öffentlichen
Straße durch Privatperson;

Für ein eindeutig selbst gebautes Schild, sehe ich keine Probleme, aber wie oben schon mal geschrieben wurde, ruf doch einfach die Straßenverkehrsbehörde an…
Bin gespannt auf die Antwort.

M.