Guten Tag,
gibt es gesetzliche Regelungen ob in einem Wohngebiet eine Mindestanzahl öffentliche Parkplätze zur verfügung stehen müssen? (Beispielsweiße pro Haushalt ein Parkplatz oder pro 20 Anwohner 3 Plätze?)
Es ist nämlich so dass ich seit nunmehr 10 Jahren in einer Siedlung Lebe mit hauptsächlich Mehrfamilien und Hochhäusern.
Der Parkplatzmangel spitzt sich immer weiter zu und abends bekommt man nicht einmal mehr einen Platz auf dem Gehweg.
Das alles wäre nicht einmal so ärgerlich als die Tatsache dass das Ordnungsamt teilweise mehrmals in der Woche durch die Straße fährt und abkassiert. Im gegenzug aber keine neuen Parkplätze baut und auch nicht von Privatpersonen bauen lässt. So wäre einem Nachbarn zwar gestattet worden ein Stück land zu kaufen dass für Parkplätze wunderbar geeignet wäre, aber keine Baugenehmigung dafür bekommt.
Alles in allem bin ich es leid und bereit etwas dagegen zu unternehmen.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Liebe Grüße
Daniel
(Zum besseren Verständnis Kronberg im Taunus Sudetenring in Google Maps als Satelitenbild)
Hallo,
das ist eher eine allgemeine Rechtsfrage - bzw. Baurecht.
gibt es gesetzliche Regelungen ob in einem Wohngebiet eine
Mindestanzahl öffentliche Parkplätze zur verfügung stehen
müssen?
Allgemein gibt es sowas nicht. Wieviele Stellplätze ein Bauherr beim Bau anlegen muß, steht aber in der Baugenehmigung. Gerade in den 70ern wurde von sehr viel weniger Autos pro Wohnung ausgegangen, was heute zu Problemen führt. Eine Pflicht neue Stellplätze anzulegen gibt es aber nicht. Bei den Plattenbauten im Beitrittsgebiet hat man das gerne so gelöst, daß man jeden zweiten Block „einfach“ entfernt hat und damit Platz für Grünflächen und Parkplätze geschaffen hat.
das Ordnungsamt teilweise mehrmals in der Woche durch die
Straße fährt und abkassiert.
Sollen sie dem Wildparken etwa tatenlos zusehen?
So wäre einem Nachbarn zwar gestattet worden ein Stück land zu
kaufen dass für Parkplätze wunderbar geeignet wäre, aber keine
Baugenehmigung dafür bekommt.
Was soll denn da gebaut werden? Ein Parkhaus? Ist die Fläche ausdrücklich als Grünfläche gewidmet? Selbst dann sollte mit etwas gutem Willen von allen Seiten eine Tiefgarage möglich sein, die oben drauf wieder begrünt wird.
Cu Rene
Also selbstverständlich kein Parkhaus, dabei ging es soweitich weiß um 2 Stelplätze die entstehen sollten. Und grünfläche ist alles was nicht Haus oder Straße ist so zimlich alles, ist mitten im Wald (Waldsiedlung).
Es ist ja nicht so dass die Autos die auf dem Gehweg parken andere behindern, es ist für jeden noch genügend Platz zur verfügung.
Also es gäbe da noch ein Stück Rasen dass ohne weiteres in schräg angeordnete Parkplätze umgewandelt werden könnte und locker 15 Stehplätze schafft.
Aber es gibt also kein „Recht“ auf Parkplätze?!
Hoi.
Ein sehr ähnliches Thema ist gerade im Brett Verkehrsrecht.
Und nein, es gibt kein Recht auf Parkplätze…neuerdings achten die Baubehörden eher darauf, das genug Parkraum geschaffen wird. Jedes Reihenhaus und jedes Einzelhaus muß mindestens einen Parkplatz auf dem Grundstück schaffen, bei Mehrfamilienhäuser i.d.R. auch ein Parkplatz pro Wohnung, zumindest bei uns.
Aber schon jetzt haben viele Familien eben zwei oder mehr Autos - wir können ja nicht alles nach den Autos planen, sondern da sollten die Gemeinden noch mehr in die öffentlichen Verkehrsmittel stecken. Wobei natürlich das wieder fast nur in Städten möglich ist, leider…
Ciao
Garrett